Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

    
   
     
   
   
  
  
  
  
    
       
  
  
   
   
   
  
   
  
   
  
  
   
   
  
   
    
  
   
    
  
    
   
   
   
   
   
   
  
  
  
  
   
  
           
   
   
   
   
        
    
     
   
  
     
Bauführung. 
Il) H. Verdingung der Bau-Arbeiten.*) Die 
  
Litteratur. Denkschrift d. Verbandes deutscher Arch.- u. Ingen.- Vereine über die Ver- Vereiı 
| It gebung der Bauarbeiten. Berlin 1877. — Handbuch d. Ingen.-Wissensch. von Franzius u. Sonne Orean 
| I! ' Leipzig. Engelmann, I, Cap. IV. 3 i et position 
1. Verdingungs-Systeme. A 
II Die Verdingung von Bau-Arbeiten kann erfoleen: . ar 
il überdie 
I a. Nach Tagelohns-Sätzen. Vo 
| I) Diese Verdingungsweise ist nothwendie in allen Fällen, in welchen die zu- 1a 
IN} vorige Festsetzung eines Akkordpreises unthunlich ist, wie z. B. bei Eisenbahn- welche 
II) und Strassen-Unterhaltung, bei Um- und Reparatur-Bauten und bei architektoni- 9, 
| schen Restaurations-Arbeiten, so wie bei manchen kleinen Arbeiten einer Bau- trages 
| ausführung. Sie beschränkt sich immer auf eigentliche A rbeits-Leistungen; meist bilden ı 
IH . 5. : a . N rn y . r 
I] ist für den vertragsmässigen Stunden- oder Tagelohn-Satz auch die Vorhaltune der 3eschre 
Il) Geräthe, zuweilen auch die Beaufsichtigung der Arbeiten zu leisten. 
Bauau 
Il) b. In Regie. Differeı 
Il Hierunter ist diejenige Art des gegenseitiren Verhältnisses verstanden. bei hervor 
  
welcher der Bauherr oder die Bauverwaltung zu den Bauarbeitern in die direkte Sp 
Fr Beziehung des Arbeitgebers tritt. Die Vereinbarune findet eewöhnlich mit kleinen 3. 
| I Arbeiter-Verbänden statt, welche unter einem Obmann zusammen treten. Diese Ver- nehmer 
ii} dingung erfordert, in grösserem Maassstabe angewandt, ein eut organisirtes, praktisch an eimz 
II] geschultes und sehr zahlreiches Aufsichtspersonal. Die Verwaltungs-Organisation und Al 
IE Buchführung werden sehr komplizirt. Für die einzelnen Dienststellen ist indem Rahmen l. 
I gut durchgearbeiteter Instruktionen grosse Selbständigkeit Erforderniss. Baumaterialien duzen 
|} sind speziell zu beschaffen; grössere Geräthe und Werkzeuge werden von der Bauver- Be 
Al waltung vorgehalten, kleinere Geräthe und Werkzeuge oft von den Verbänden und niker u 
It ill einzelnen Arbeitern. Angewandt wird das System hauptsächlich bei Erdarbeiten**). S 
il) Auch bei Fortifikations-Bauten ist von demselben für Erd- und Maurerarbeiten in erossem gehend 
\El! Maassstabe Gebrauch gemacht worden ***). Im Hochbauwesen findet dasselbe nur bei 4. 
Il sehr komplizirten oder künstlerischen Ausführuneen. d. h. ausnahmsweise Anwendung. grossen 
ni c. An Einzelunternehmer. ae 
Vergebung der verschiedenen Theile eines Bauwerks an einzelne Handwerk- 6 
I meister. Diese Verdingungsweise ist die im Hochbau am häufiesten aneewandte ne 
und am meisten zu empfehlende, da sie gewährt: 
; : : Aue Ser Leiters 
l. die grösste Sicherheit in Bezue auf eine den Anforderungen der Technik 
: En 
und der Kunst entsprechende Ausführung. das-Ba 
2. die Wahrung der direkten Beziehungen zwischen den Organen der Bau- Kusflihi 
leitung und den Verfertisern der Arbeiten. Kunstfe 
3. ein hinreichendes Maass von Freiheit in den Einzel-Dispositionen d. Bauleitung. in eine: 
d. An Grossunternehmer General-Entreprise. Kontro) 
Diese Verdingungsweise beruht auf der Zusammenfassung erösserer Gruppen Gr 
von Arbeiten verschiedener Handwerke bei Vergebung derselben an einen insbeso 
| einzigen Unternehmer. Dieselbe wird oft in so weit vehender Form durchgeführt, dass wendun 
jener das ganze Bauwerk in allen seinen Einzelnheiten dem Bauherrn fertie zu der Möi 
übergeben hat. Die General-Entreprise findet ihre häufieste und auseedehnteste den Ge 
Durchführung bei grossen Bauausführuneen des Ingenieurwesens, namentlich beim ist ein 
Eisenbahnbau. Die zusammen gefassten Arbeiten sind hier gewöhnlich die Erdar- rechnuı 
beiten einzelner Strecken incl. der kleineren Brücken und Durchlässe, einschl. wendun 
N Material, oft auch incl. Herstellung der Bettune für den Oberbau. so wie Herstellung Ist 
Ill] einzelner Bauobjekte, namentlich der Hochbauten. Im Strassenbau ist vielfach die so stell 
I ganze Herstellung des Strassenkörpers mit Befestigung ete. Gevenstand der Unter- und de 
| nehmung. Im Hochbau wird diese Verdineungsweise vornehmlich beim Privatbau ange- celegen 
'f wandt und bezieht sie sich auf Herstellung entweder nur des Rohbaues oder nisses 
| l auch des ganzen Gebäudes. Staatliche Bauverwaltungen verwenden sie im Hochbau Abwic 
| bei ausgedehnteren Bauten nicht leicht, sondern meist nur bei Herstellung kleinerer gewisse 
I | Bauwerke, bei welchen die Anstellung eines besonderen Bauleitenden entweder 
| entbehrlich erscheint, oder einen übermässieen Kostenaufwand erfordern würde. Di 
ul *) Vergl. in Bezug auf die in Frage kommenden Verhältnisse rechtlicher Natur den *) V 
II) |} betr. Theil von Abschnitt II. 
Hl *) Henz-Streckert. Der Erdbau. Berlin 1874. Ernst & Korn. 
I “=#) v, Prittwitz u. Gaffron. Leitung grosser Bauten. Berlin 1860 
     
	        
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