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Bauführung.
il Die Entnahme der Ziegel von den Lagerstellen hat im allgemeinen nur in solchen Quan-
EB titaten zu erfolgen, dass dieselben in kurzen Fristen zur Verwendung kommen. Werden mit
Genehmigung des Aufsichts-Beamten grössere Quantitäten nach den Arbeitsstellen befördert, so
sind dieselben so geordnet zusammen zu legen, dass stets eine leichte Feststellung des Bestandes
möglich ist. Die Anhäufung grösserer Materialmengen auf den Gerüsten ist verboten.
Reinhaltung der Baustelle. Mindestens wöchentlich ein Mal ist eine Aufräumung der Bau-
stelle vorzunehmen, bei welcher aller Schutt nach den bestimmten Lagerplätzen gekarrt, alles
noch brauchbare Material aufgelesen und nach den Arbeitsstellen geschafft wird.
Die Kalkgruben sind Abends nach Arbeitsschluss mit Brettern abzudecken. Hierfür wird
keine besondere Entschädigung geleistet. ®
Mörtelbereitung und Aufbewahrung. Der Kalkmörtel ist in der Mörtelpfanne zu, einer
zleichartigen Masse von solcher Konsistenz durehzuarbeiten, dass derselbe ohne weiteren Zusatz
von Wasser zur Verwendung kommen kann.
Die Mörtelmischung ist, sofern vom Bauleitenden nicht anders bestimmt wird ... Theile
Kalk und... Theile Sand.
Bei Verwendung von Spar-Zementmörtel (verlängertem Zementmörtel) wird dem sorgfältig
zubereiteten Kalkmörtel der Zement nach Anordnung des bauleitenden Beamten nachträglich
a) ; zugesetzt und die Mischung bis zur gleichmässigen Vertheilung des Zement-Zusatzes durchge-
I! arbeitet. Klumpen-Bildungen müssen sorgfältig zertheilt werden.
Die jeweilige Anfertigung des Mörtels darf nur in solchen Mengen stattfinden, dass der-
selbe stets alsbald zur Verwendung kommt. Ist Kalk- oder Trassmörtel 12 Stunden, Spar
1 Zementmörtel 4 Stunden und reiner Zementmörtel 2 Stunden nach der Bereitung noch nicht
Il) aufgearbeitet, so darf derselbe als abgebunden und unbrauchbar nieht mehr benutzt werden.
ln) Für die dureh Nachlässigkeit der Arbeiter beim Zutragen des Mörtels nach den Arbeitsstellen
Eh oder in Folge Abbindens entstehenden Mörtelverluste ist der Unternehmer ersatzpflichtig.
ui Wasserbewältigung. Bei Herstellung der Fundamente und Kellermauern hat Unternehmer
Fi | vor dem vom Terrain ablaufenden und dem Regenwasser sich zu sichern bezw. für Ausschöpfen
I } | selbst zu sorgen. In des Baugrube austretendes Grundwasser wird auf Kosten der Bauver-
l j waltung nach spezieller Vereinbarung entfernt.
iu Ausführung der Maurer-Arbeiten im allgemeinen. Die Maurer-Arbeiten sind nach den
El Zeichnungen und den bezüglich der einzelnen Arbeiten gegebenen Vorschriften sauber und in
Mali; jeder Beziehung tadellos nach den Regeln der Kunst und den baupolizeilichen Vorschriften in
Hu bester Konstruktionsweise auszuführen. Fehler- und mangelhaft ausgeführte Arbeiten müssen
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auf Anordnung der bauleitenden Beamten sofort beseitigt werden.
L Mauerwerk aus gesprengten Feldsteinen ist in sogen. Cyklopen-Verbande auszuführen. Die
Steine sind hierbei derart auszuwählen, bezw. nachzuarbeiten, dass sie möglichst an einander
passen; die unvermeidlichen Zwischenräume sind mit Steinstücken gehörig auszuzwicken. Sogen,
Mörtelnester dürfen im Mauerwerk nicht vorkommen: das Mitvermauern ganzer Ziegelsteine. ist
unzulässig. Die äusseren sichtbaren Steine müssen möglichst gross sein: von Zeit zu Zeit sind
längere Bindersteine einzulegen. Die Oberflächen der einzelnen Bankette sind horizontal abzu
gleichen. Zur untersten Schicht der Fundamente sind möglichs
grosse Steine zu verwenden
Ih Hi und dieselben erforderlichen Falls fest zu rammen. Die Ansichtstlächen des aufgehenden Feld-
Al stein-Mauerwerks sind mit dem Hammer so weit nachzuarbeiten, dass ein Verzwicken der
Fugen nicht erforderlich und die Ansichtsfläche möglichst fluchtgerecht wird.
il Gewöhnliches Bruchstein-Mauerwerk. Die Ausführung des Bruchstein-Mauerwerks hat
möglichst schichtenweise zu geschehen. Doch wird nicht verlangt, dass genau horizontale und
parallele Fugen in gleichen Abständen durch den Mauerkörper geführt werden, sondern es
genügt, dass in je Im Abstand oder an den Mauerwerks-Absätzen horizontale \bgleichungen
| stattfinden. In Abständen von höchstens 1m sind desgl. möglichst lange Binder einzusetzen.
Die Steine müssen immer auf das grössere, bessere Laver satt in Mörtel verlegt, fest gestossen
und gut verzwickt werden, so dass keine Mörtelnester entstehen. Die Steine sind so auszu
wählen, dass ein guter Verband erzielt wird und nie zwei Stossfugen über einander treffen.
Die Ecken sind mit den grössten Steinen zu armiren, weshalb eine sorgfältige Auswahl bei den
dazu benutzten Steinen getroffen werden muss. In den sichtbaren Ansichtsflächen sind die
Steine mit dem Hammer so weit nachzurichten, dass die Unebenheiten auf ein Richtscheit be
zogen nicht mehr als 5cm betragen, die Stossflächen müssen möglichst eben sein Ein Aus
‚wicken oder Ausschiefern der Ansichtsflächen wird nicht gestattet.
Geschichtetes Bruchstein- Mauerwerk ist
n Schichten von etwa 0,2 m Höhe herzustellen
Die Steine sind so sorg
iR ;fältig auszuwählen, dass die Schichthöhen nicht wesentlich differiren
en A und die Steine einer Schicht gleiche Höhe haben. Am Haupte sind die Steine eben und sauber
l I mit dem Zweispitz zu bearbeiten; das Lager ist auf mindestens 0,2 m, an den Stössen auf mind
a ll 0,1m Tiefe im rechten Winkel abzuarbeiten. Läufer und Binder mussen gehörig abwechseln
\ N und alle Stossfugen sich mindesten 0,15 m überbinden. Die Larerfusen erhalten eine gleiche
A Dicke von 1m; das Auszwicken oder Ausschiefern ist verboten.
|! Beton-Fundamente. Bei Herstellung von Fundamenten, bezw. Bettungen aus Beton
ll j unter Verwendung der auf der Baustelle vorhandenen Zieeelstein-Abfälle sind die Abfälle in
Il Stücke nach einem Ringe von höchstens 6 em Durchm. zu zerschlagen, gut mit dem Mörtel zu
"| mengen und in Einzellagen von höchsten 15 em Höhe einzubringen.
| Ziegel-Mauerwerk. Das Ziegelmauerwerk der Fundamente des Kellereeschosses und der
| übrigen Geschosse, der Eeken, Lisenen, Risalite, Gurtbögen, Thür- und Fenster-Oeffnungen nu. s. w.
IF ist im Kreuzverband mit gleichmässigen vollen Fugen, loth-, flucht- und wagerecht in durchaus
ıl gleicher, vom bauleitenden Beamten fest zu setzender Schichten-Theilung herzustellen. Besonders
N ! wird hervor gehoben, dass den Stossfugen vor dem Einlegen des Steins mit der Kelle gehörig
N Mörtel zu geben ist; ein Ausgiessen dieser Fugen von oben nach Einlegen des Steins ist un
A zulässig.
| Die Luft-Isolirung der Frontmauer des Kellergeschosses ist in der vorsesehrieb: nen
| Entfernung von der Aussenflucht anzulegen, auch mittels, nach Anweisung durchgelegter Binder
| gehörig zu sichern; ferner ist die Luftschicht von Kalkmörtel und Ziegelstücken rein zu halten
||| Die Ziegelsteine müssen gut angenässt werden. Zu welehen Bautheilen Kalkmörtel mit
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