Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

    
120 
Bauführung. 
   
     
  
  
   
  
  
  
  
  
   
   
   
   
  
    
      
  
    
   
    
     
    
        
    
   
   
   
   
     
    
      
    
   
    
   
     
    
  
       
   
      
     
   
   
     
    
    
   
     
   
  
         
          
      
    
              
           
     
    
       
   
       
    
      
      
      
       
      
     
    
   
       
     
     
  
  
       
il Die Entnahme der Ziegel von den Lagerstellen hat im allgemeinen nur in solchen Quan- 
EB titaten zu erfolgen, dass dieselben in kurzen Fristen zur Verwendung kommen. Werden mit 
Genehmigung des Aufsichts-Beamten grössere Quantitäten nach den Arbeitsstellen befördert, so 
sind dieselben so geordnet zusammen zu legen, dass stets eine leichte Feststellung des Bestandes 
möglich ist. Die Anhäufung grösserer Materialmengen auf den Gerüsten ist verboten. 
Reinhaltung der Baustelle. Mindestens wöchentlich ein Mal ist eine Aufräumung der Bau- 
stelle vorzunehmen, bei welcher aller Schutt nach den bestimmten Lagerplätzen gekarrt, alles 
noch brauchbare Material aufgelesen und nach den Arbeitsstellen geschafft wird. 
Die Kalkgruben sind Abends nach Arbeitsschluss mit Brettern abzudecken. Hierfür wird 
keine besondere Entschädigung geleistet. ® 
Mörtelbereitung und Aufbewahrung. Der Kalkmörtel ist in der Mörtelpfanne zu, einer 
zleichartigen Masse von solcher Konsistenz durehzuarbeiten, dass derselbe ohne weiteren Zusatz 
von Wasser zur Verwendung kommen kann. 
Die Mörtelmischung ist, sofern vom Bauleitenden nicht anders bestimmt wird ... Theile 
Kalk und... Theile Sand. 
Bei Verwendung von Spar-Zementmörtel (verlängertem Zementmörtel) wird dem sorgfältig 
zubereiteten Kalkmörtel der Zement nach Anordnung des bauleitenden Beamten nachträglich 
a) ; zugesetzt und die Mischung bis zur gleichmässigen Vertheilung des Zement-Zusatzes durchge- 
I! arbeitet. Klumpen-Bildungen müssen sorgfältig zertheilt werden. 
Die jeweilige Anfertigung des Mörtels darf nur in solchen Mengen stattfinden, dass der- 
  
  
selbe stets alsbald zur Verwendung kommt. Ist Kalk- oder Trassmörtel 12 Stunden, Spar 
1 Zementmörtel 4 Stunden und reiner Zementmörtel 2 Stunden nach der Bereitung noch nicht 
Il) aufgearbeitet, so darf derselbe als abgebunden und unbrauchbar nieht mehr benutzt werden. 
ln) Für die dureh Nachlässigkeit der Arbeiter beim Zutragen des Mörtels nach den Arbeitsstellen 
Eh oder in Folge Abbindens entstehenden Mörtelverluste ist der Unternehmer ersatzpflichtig. 
ui Wasserbewältigung. Bei Herstellung der Fundamente und Kellermauern hat Unternehmer 
Fi | vor dem vom Terrain ablaufenden und dem Regenwasser sich zu sichern bezw. für Ausschöpfen 
I } | selbst zu sorgen. In des Baugrube austretendes Grundwasser wird auf Kosten der Bauver- 
l j waltung nach spezieller Vereinbarung entfernt. 
iu Ausführung der Maurer-Arbeiten im allgemeinen. Die Maurer-Arbeiten sind nach den 
El Zeichnungen und den bezüglich der einzelnen Arbeiten gegebenen Vorschriften sauber und in 
Mali; jeder Beziehung tadellos nach den Regeln der Kunst und den baupolizeilichen Vorschriften in 
Hu bester Konstruktionsweise auszuführen. Fehler- und mangelhaft ausgeführte Arbeiten müssen 
ti 
auf Anordnung der bauleitenden Beamten sofort beseitigt werden. 
L Mauerwerk aus gesprengten Feldsteinen ist in sogen. Cyklopen-Verbande auszuführen. Die 
Steine sind hierbei derart auszuwählen, bezw. nachzuarbeiten, dass sie möglichst an einander 
passen; die unvermeidlichen Zwischenräume sind mit Steinstücken gehörig auszuzwicken. Sogen, 
Mörtelnester dürfen im Mauerwerk nicht vorkommen: das Mitvermauern ganzer Ziegelsteine. ist 
unzulässig. Die äusseren sichtbaren Steine müssen möglichst gross sein: von Zeit zu Zeit sind 
  
  
längere Bindersteine einzulegen. Die Oberflächen der einzelnen Bankette sind horizontal abzu 
gleichen. Zur untersten Schicht der Fundamente sind möglichs 
  
grosse Steine zu verwenden 
  
Ih Hi und dieselben erforderlichen Falls fest zu rammen. Die Ansichtstlächen des aufgehenden Feld- 
Al stein-Mauerwerks sind mit dem Hammer so weit nachzuarbeiten, dass ein Verzwicken der 
Fugen nicht erforderlich und die Ansichtsfläche möglichst fluchtgerecht wird. 
il Gewöhnliches Bruchstein-Mauerwerk. Die Ausführung des Bruchstein-Mauerwerks hat 
möglichst schichtenweise zu geschehen. Doch wird nicht verlangt, dass genau horizontale und 
parallele Fugen in gleichen Abständen durch den Mauerkörper geführt werden, sondern es 
genügt, dass in je Im Abstand oder an den Mauerwerks-Absätzen horizontale \bgleichungen 
| stattfinden. In Abständen von höchstens 1m sind desgl. möglichst lange Binder einzusetzen. 
Die Steine müssen immer auf das grössere, bessere Laver satt in Mörtel verlegt, fest gestossen 
und gut verzwickt werden, so dass keine Mörtelnester entstehen. Die Steine sind so auszu 
wählen, dass ein guter Verband erzielt wird und nie zwei Stossfugen über einander treffen. 
Die Ecken sind mit den grössten Steinen zu armiren, weshalb eine sorgfältige Auswahl bei den 
  
  
dazu benutzten Steinen getroffen werden muss. In den sichtbaren Ansichtsflächen sind die 
Steine mit dem Hammer so weit nachzurichten, dass die Unebenheiten auf ein Richtscheit be 
zogen nicht mehr als 5cm betragen, die Stossflächen müssen möglichst eben sein Ein Aus 
‚wicken oder Ausschiefern der Ansichtsflächen wird nicht gestattet. 
Geschichtetes Bruchstein- Mauerwerk ist 
n Schichten von etwa 0,2 m Höhe herzustellen 
  
Die Steine sind so sorg 
  
  
  
  
  
  
  
iR ;fältig auszuwählen, dass die Schichthöhen nicht wesentlich differiren 
en A und die Steine einer Schicht gleiche Höhe haben. Am Haupte sind die Steine eben und sauber 
l I mit dem Zweispitz zu bearbeiten; das Lager ist auf mindestens 0,2 m, an den Stössen auf mind 
a ll 0,1m Tiefe im rechten Winkel abzuarbeiten. Läufer und Binder mussen gehörig abwechseln 
\ N und alle Stossfugen sich mindesten 0,15 m überbinden. Die Larerfusen erhalten eine gleiche 
A Dicke von 1m; das Auszwicken oder Ausschiefern ist verboten. 
|! Beton-Fundamente. Bei Herstellung von Fundamenten, bezw. Bettungen aus Beton 
ll j unter Verwendung der auf der Baustelle vorhandenen Zieeelstein-Abfälle sind die Abfälle in 
Il Stücke nach einem Ringe von höchstens 6 em Durchm. zu zerschlagen, gut mit dem Mörtel zu 
"| mengen und in Einzellagen von höchsten 15 em Höhe einzubringen. 
| Ziegel-Mauerwerk. Das Ziegelmauerwerk der Fundamente des Kellereeschosses und der 
| übrigen Geschosse, der Eeken, Lisenen, Risalite, Gurtbögen, Thür- und Fenster-Oeffnungen nu. s. w. 
IF ist im Kreuzverband mit gleichmässigen vollen Fugen, loth-, flucht- und wagerecht in durchaus 
ıl gleicher, vom bauleitenden Beamten fest zu setzender Schichten-Theilung herzustellen. Besonders 
N ! wird hervor gehoben, dass den Stossfugen vor dem Einlegen des Steins mit der Kelle gehörig 
N Mörtel zu geben ist; ein Ausgiessen dieser Fugen von oben nach Einlegen des Steins ist un 
A zulässig. 
| Die Luft-Isolirung der Frontmauer des Kellergeschosses ist in der vorsesehrieb: nen 
| Entfernung von der Aussenflucht anzulegen, auch mittels, nach Anweisung durchgelegter Binder 
| gehörig zu sichern; ferner ist die Luftschicht von Kalkmörtel und Ziegelstücken rein zu halten 
||| Die Ziegelsteine müssen gut angenässt werden. Zu welehen Bautheilen Kalkmörtel mit 
1 
| 
  
  
Zemen 
Dersel 
nehme 
Di: 
Länge 
sind d 
dem A 
Hauste 
stützeı 
in Spaı 
Ue 
über d 
welche 
belaste 
Da 
rechte 
DB} 
Rö 
dafür { 
@Querse 
Die M 
wie fü 
von Sc 
Die be 
den di 
Ge 
gerich! 
nöthig: 
Steine 
hauen, 
meiner 
auf di 
anders 
gerüst: 
rüsten 
Pf 
bettun 
die Fu; 
in Kall 
San 
und au 
ist. F 
die Ka 
heraus 
Fa 
nehme 
einzup: 
Fachw 
Ve 
den Be 
anch e 
Fü 
Mauer) 
Verble 
Verble 
Mulde 
schädi; 
dung |} 
wieder 
Di: 
höhen 
namen 
zu sch 
  
  
unters: 
fort al 
Mauer‘ 
Salzsäı 
und is 
Horizo 
reinige 
desten: 
muss 
treten; 
Da 
erford« 
nehme: 
Ve 
frei tr: 
kräfte 
    
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.