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Bauführune.
Differenzen in den Wanddicken sind nur so weit zulässig, dass die grösste Differenz der Wand
dicken nie mehr als 3 mm bei vorgeschriebenen Wandstärken von 10 mm, 4 mm hei solehen von
15 mm, 5 mm bei grösseren vorgesehriebenen Wandstärken betragen darf. Abgesehen hiervon
darf die ausgeführte Querschnitts-Fläche nie geringer sein, als in den Zeichnungen und Berech
nungen vorgeschrieben ist.
Reinigung und Anstrich. Vor dem Zusammensetzen der einzelnen Theile der Eisenkon
struktion ist der an denselben befindliche Rost und Hammerschlae zu entfernen.
Die Reinigungs-Methode bleibt zunächst dem Unternehmer überlassen: doch ist vor deren
Anwendung der Bauverwaltung Mittheilung zu machen und sind etwaige Bedenken durch ent-
sprechende Aenderungen des Reinigungs-Verfahrens zu beseitigen. Im Falle der Reinigung auf
chemischem Wege bleibt der Unternehmer für das etwaige Nachrosten in Folge nichtseeenüsend
sorgfältigen Entfernens der Säure verantwortlich.*)
Die gereinigten Stücke sind unmittelbar. nach der Reinigung mit einem Anstrich von siedend
heissem Leinöl satt zu streichen.
Bis der Leinölfirniss gehörig angetrocknet ist, sind die gestriehenen Eisentheile in geeigneten
Weise unter Schutz zu halten.
Die zusammen gesetzten Konstruktions-Theile dürfen bis zur vorläufigen Abnahme mit keinerlei
weiterem Anstrich versehen werden; nach der Abnahme sind die einzelnen Stücke mit einem
Anstrich von Bleimennige zu versehen. Nach erfolgter Aufstellung wird dem zesammten Eisen
werk eine nochmalige Grundirung mit Bleimennige gegeben, nachdem sämmtliche Fugen an den
Berührungsflächen je zweier Stücke mit Mennigekitt gehörig und sorgfältig ausgestrichen sind.
Ausserdem müssen alle, zwischen den Konstruktions-Theilen sich bildenden Räume. worin
Wasser-Ansammlungen möglich sind, mit Asphaltkitt gut gefüllt werden.
Ist eine Verzinkung von Eisentheilen vorgeschrieben, so muss dieselbe als ein vollkommen
gleichmässiger Ueberzug hergestellt werden, so dass weder einzelne Stellen des Eisens unbedecekt
bleiben noch andere Stellen hervor tretende Zinktheile aufweisen. Die verzinkten Theile müssen
bis zum Bruche hin und her gebogen werden können, ohne dass sich die Verzinkune in
sonderten Metallblättchen ablöst. Der Zink-Ueberzug muss bleifrei sein.
Bearbeitung und Verbindung der Materialien. Die sämmtlichen Konstruktions-Theilı
müssen genau den dem Vertrage zu Grunde liegenden Zeichnungen, bezw. den revidirten Werk
zeichnungen entsprechen und folgende Bedingungen erfüllen:
a. Die durch Nietung oder Verschraubung zu vereinigenden Eisentheile sind so auszurichten
dass die Fugen vollständig dicht schliessen.
Das Verstemmen der Fugen vor der Prüfung und Abnahme ist untersagt
b. Sämmtliche Eisentheile müssen entsprechend den in den Zeichnungen angegebenen Di
mensionen aus dem Ganzen gewalzt, bezw. geschmiedet sein und dürfen nicht durch Zusammen
schweissen einzelner Stücke gebildet werden. Ausnahmen sind besonders fest zu stellen.
c. Das Eisen in den Kröpfungen und Biegungen darf weder verbrannt sein, noch durch di«
Bearbeitung gelitten haben. Der Querschnitt in den Kröpfungen und Biegungen muss der gleich«
sein wie in den geraden Stücken.
d. Mit Ausnahme der schmiedeisernen Platten, in welche die Nietlöcher gebohrt oder x
drückt sein können, sollen alle Schrauben und Nietlöcher mit dem Bohr restellt werden
Wo mehrere Löcher in zu verbindenden Theilen auf einander treffen, sind Verschiebungen von
höchstens 40/, des Durchmessers zulässig Dieselben müssen jedoch durch Aufreiben voll
ständig ausgeglichen werden.
e. Die Nietlöther müssen genau den vorgeschriebenen Durchmesser und bei allen Kon
struktions-Theilen die in der Zeichnung vorgeschriebene Stellung und Versenkung erhalten. Auch
sind dieselben vor dem Einsetzen der Niete von jedem Grat zu befreien und mittels eines
Wischers gehörig zu reinigen.
f. Die einzuziehenden Niete sind zuvor auf ihre ganze Länge hellroth warm zu machen
und durch Aufschlagen von dem etwa ansitzenden Glühspahn zu befreien. Nach dem Ein
setzen muss der aufzustauchende Kopf so lange bearbeitet werden, bis die Glühhitze vorüber ist
Nach der Vernietung ist zu untersuchen ob die Nieten vollkommen fest sitzen und nicht
prellen. Alle nicht fest eingezogenen Nieten sind wieder zu entfernen und vorschriftsmässi:
durch andere zu ersetzen, in keinem lle aber kalt nachzutreiben
g. Vorschrift über die den Nieten zu gebende Form. Die in den Zeichnı
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angegebene Stärke, Form und Entfernung der Niete ist genau einzuhalten: willkürliche Ab
weichungen sind in keinem Falle gestattet. Die Nietköpfe müssen zentral sitzen, in allen Punkten
ihres Umfanges dicht anschliessen und dürfen keinerlei Risse zeigen
h. Die vorkommenden Schraubengewinde müssen nach der Withworth’schen Skala aı
gefertigt und so rein ausgeschnitten sein, dass die zugehörigen Muttern weder schlottern noch
einen zu festen Gang haben.
Auflagerung. Die Auflager-Steine werden dem Unternehmer in richtiger Höhenlage über
wiesen; auch werden die Mittel-Linien der wichtigen Axen durch deutliche Merkmale anrereben
Vor dem Beginn der Aufstellungs-Arbeiten hat der Unternehmer an Ort und Stelle zenau«
Stichmaasse von den Auflager-Mauern und deren Entfernungen von einander nehmen zu lass
und über etwaige Differenzen gegen die Angaben der Zeichnung die Bestimmung der Ban
verwaltung über die Ausgleichung derselben einzuholen; andern Falls ist der Unternehmer füı
die entstehenden Nachtheile verantwortlich. Bei diesen Messungen des Unternehmers wird
auf Antrag demselben seitens des bauleitenden Beamten Assistenz gewährt Die richtige und
genaue L rung der Hauptträger wird dem Unternehmer ganz besonders zur Pflieht gemacht
Die Aufstellung des Au rs soll so erfolgen, dass die Druckabgabe auf dasselbe und von
diesem auf den Unterlags-Quader eine vollständig 1
gleichmässige ist Zu diesem Zwecke ist
‚wischen der Grundplatte des Auflagers und dem Widerlags- bezw. Auflagersteine dureh Ein
*) Die Reinigung erfolgt entweder mittels Anwendung von Drahtbürsten oder durch Beizen mit
verdünnter Salzsäure. In letzterem Falle muss die nach dem Beizen zurück bleibende: Säur«
durch Eintauchen der Konstruktions-Theile in Kalkwasser entfernt werde n, worauf dieselben noch
mals mit reinem Wasser abgespült werden.
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