Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

    
  
    
   
  
  
   
       
   
   
     
    
   
   
    
   
   
   
  
  
  
  
   
    
      
  
    
          
       
    
    
   
   
   
  
  
  
  
      
   
   
        
        
    
        
     
   
          
      
       
   
        
      
   
         
    
    
   
       
    
         
  
   
    
     
         
     
         
  
           
      
     
    
  
  
    
     
  
    
  
  
   
150 
Bauführune. 
Differenzen in den Wanddicken sind nur so weit zulässig, dass die grösste Differenz der Wand 
dicken nie mehr als 3 mm bei vorgeschriebenen Wandstärken von 10 mm, 4 mm hei solehen von 
15 mm, 5 mm bei grösseren vorgesehriebenen Wandstärken betragen darf. Abgesehen hiervon 
darf die ausgeführte Querschnitts-Fläche nie geringer sein, als in den Zeichnungen und Berech 
nungen vorgeschrieben ist. 
Reinigung und Anstrich. Vor dem Zusammensetzen der einzelnen Theile der Eisenkon 
struktion ist der an denselben befindliche Rost und Hammerschlae zu entfernen. 
Die Reinigungs-Methode bleibt zunächst dem Unternehmer überlassen: doch ist vor deren 
Anwendung der Bauverwaltung Mittheilung zu machen und sind etwaige Bedenken durch ent- 
sprechende Aenderungen des Reinigungs-Verfahrens zu beseitigen. Im Falle der Reinigung auf 
chemischem Wege bleibt der Unternehmer für das etwaige Nachrosten in Folge nichtseeenüsend 
sorgfältigen Entfernens der Säure verantwortlich.*) 
Die gereinigten Stücke sind unmittelbar. nach der Reinigung mit einem Anstrich von siedend 
heissem Leinöl satt zu streichen. 
Bis der Leinölfirniss gehörig angetrocknet ist, sind die gestriehenen Eisentheile in geeigneten 
Weise unter Schutz zu halten. 
Die zusammen gesetzten Konstruktions-Theile dürfen bis zur vorläufigen Abnahme mit keinerlei 
weiterem Anstrich versehen werden; nach der Abnahme sind die einzelnen Stücke mit einem 
Anstrich von Bleimennige zu versehen. Nach erfolgter Aufstellung wird dem zesammten Eisen 
werk eine nochmalige Grundirung mit Bleimennige gegeben, nachdem sämmtliche Fugen an den 
Berührungsflächen je zweier Stücke mit Mennigekitt gehörig und sorgfältig ausgestrichen sind. 
Ausserdem müssen alle, zwischen den Konstruktions-Theilen sich bildenden Räume. worin 
Wasser-Ansammlungen möglich sind, mit Asphaltkitt gut gefüllt werden. 
Ist eine Verzinkung von Eisentheilen vorgeschrieben, so muss dieselbe als ein vollkommen 
gleichmässiger Ueberzug hergestellt werden, so dass weder einzelne Stellen des Eisens unbedecekt 
bleiben noch andere Stellen hervor tretende Zinktheile aufweisen. Die verzinkten Theile müssen 
bis zum Bruche hin und her gebogen werden können, ohne dass sich die Verzinkune in 
sonderten Metallblättchen ablöst. Der Zink-Ueberzug muss bleifrei sein. 
Bearbeitung und Verbindung der Materialien. Die sämmtlichen Konstruktions-Theilı 
müssen genau den dem Vertrage zu Grunde liegenden Zeichnungen, bezw. den revidirten Werk 
zeichnungen entsprechen und folgende Bedingungen erfüllen: 
a. Die durch Nietung oder Verschraubung zu vereinigenden Eisentheile sind so auszurichten 
dass die Fugen vollständig dicht schliessen. 
Das Verstemmen der Fugen vor der Prüfung und Abnahme ist untersagt 
b. Sämmtliche Eisentheile müssen entsprechend den in den Zeichnungen angegebenen Di 
mensionen aus dem Ganzen gewalzt, bezw. geschmiedet sein und dürfen nicht durch Zusammen 
schweissen einzelner Stücke gebildet werden. Ausnahmen sind besonders fest zu stellen. 
c. Das Eisen in den Kröpfungen und Biegungen darf weder verbrannt sein, noch durch di« 
Bearbeitung gelitten haben. Der Querschnitt in den Kröpfungen und Biegungen muss der gleich« 
sein wie in den geraden Stücken. 
d. Mit Ausnahme der schmiedeisernen Platten, in welche die Nietlöcher gebohrt oder x 
drückt sein können, sollen alle Schrauben und Nietlöcher mit dem Bohr restellt werden 
Wo mehrere Löcher in zu verbindenden Theilen auf einander treffen, sind Verschiebungen von 
höchstens 40/, des Durchmessers zulässig Dieselben müssen jedoch durch Aufreiben voll 
ständig ausgeglichen werden. 
e. Die Nietlöther müssen genau den vorgeschriebenen Durchmesser und bei allen Kon 
struktions-Theilen die in der Zeichnung vorgeschriebene Stellung und Versenkung erhalten. Auch 
sind dieselben vor dem Einsetzen der Niete von jedem Grat zu befreien und mittels eines 
Wischers gehörig zu reinigen. 
f. Die einzuziehenden Niete sind zuvor auf ihre ganze Länge hellroth warm zu machen 
und durch Aufschlagen von dem etwa ansitzenden Glühspahn zu befreien. Nach dem Ein 
setzen muss der aufzustauchende Kopf so lange bearbeitet werden, bis die Glühhitze vorüber ist 
Nach der Vernietung ist zu untersuchen ob die Nieten vollkommen fest sitzen und nicht 
prellen. Alle nicht fest eingezogenen Nieten sind wieder zu entfernen und vorschriftsmässi: 
durch andere zu ersetzen, in keinem lle aber kalt nachzutreiben 
g. Vorschrift über die den Nieten zu gebende Form. Die in den Zeichnı 
  
    
  
  
  
  
  
g ng n 
angegebene Stärke, Form und Entfernung der Niete ist genau einzuhalten: willkürliche Ab 
weichungen sind in keinem Falle gestattet. Die Nietköpfe müssen zentral sitzen, in allen Punkten 
ihres Umfanges dicht anschliessen und dürfen keinerlei Risse zeigen 
h. Die vorkommenden Schraubengewinde müssen nach der Withworth’schen Skala aı 
gefertigt und so rein ausgeschnitten sein, dass die zugehörigen Muttern weder schlottern noch 
einen zu festen Gang haben. 
Auflagerung. Die Auflager-Steine werden dem Unternehmer in richtiger Höhenlage über 
wiesen; auch werden die Mittel-Linien der wichtigen Axen durch deutliche Merkmale anrereben 
Vor dem Beginn der Aufstellungs-Arbeiten hat der Unternehmer an Ort und Stelle zenau« 
Stichmaasse von den Auflager-Mauern und deren Entfernungen von einander nehmen zu lass 
und über etwaige Differenzen gegen die Angaben der Zeichnung die Bestimmung der Ban 
verwaltung über die Ausgleichung derselben einzuholen; andern Falls ist der Unternehmer füı 
die entstehenden Nachtheile verantwortlich. Bei diesen Messungen des Unternehmers wird 
auf Antrag demselben seitens des bauleitenden Beamten Assistenz gewährt Die richtige und 
genaue L rung der Hauptträger wird dem Unternehmer ganz besonders zur Pflieht gemacht 
Die Aufstellung des Au rs soll so erfolgen, dass die Druckabgabe auf dasselbe und von 
diesem auf den Unterlags-Quader eine vollständig 1 
gleichmässige ist Zu diesem Zwecke ist 
‚wischen der Grundplatte des Auflagers und dem Widerlags- bezw. Auflagersteine dureh Ein 
    
  
  
  
  
  
    
  
*) Die Reinigung erfolgt entweder mittels Anwendung von Drahtbürsten oder durch Beizen mit 
verdünnter Salzsäure. In letzterem Falle muss die nach dem Beizen zurück bleibende: Säur« 
durch Eintauchen der Konstruktions-Theile in Kalkwasser entfernt werde n, worauf dieselben noch 
mals mit reinem Wasser abgespült werden. 
   
  
   
    
treiben 
giessen 
Nach de 
Vergiess 
Zements 
Maurer- 
Rüs 
zu wähl 
messen ı 
(Fal 
Art der 
und ersc 
Zeie 
schlusse 
die etwa 
Den 
kommen 
für seine 
Den 
zeitig v 
Nacl 
abzubre« 
Alle 
und der« 
Uebe 
Material: 
den We: 
Technike 
und übe! 
wird. D 
Vorricht 
Besit 
Prüfung: 
verwaltu 
Für 
nehmer 
Die 
hat der 
Behu 
Gattung 
falle der 
(Quantum 
Zwecke r 
Sollt« 
Stücke w 
eigene Kc 
Verlänge 
Gewi 
struktion 
speziell a 
Bauverw: 
(an einen 
den dure 
Berechnu 
Klein 
Die ] 
mittelten 
eebene G 
les bere« 
Ein etwai 
Konst 
ohne wei 
Prüfı 
Falle spe 
Probe-Be)} 
(usse 
zu t 
     
rag 
Eine 
haften Au 
mation dı 
bindungs 
Doch dar 
nommen 
) Ist 
so berech 
Zurichten 
  
B 
arb. auf 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.