Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

   
  
  
  
  
  
   
  
148 Bauführung. 
flächen der Steine müssen möglichst eben und von der Kopffläche aus gerechnet bis auf die Tiefe von 
mind. 2,5 em möglichst senkrecht beschlagen sein: erst von hier ab darf die Verjüngung beginnen, 
c. Prismatische Steine. Qualität, Art und Herkunft des Materials genauer zu verzeichnen 
event. ein besonderen Härtegrad vorzuschreiber 
  
  
worüber Bd. III, Abschn. Strassenban zu 
  
  
gleichen. Die Steine müssen in der Kopffläche eben voll- und scharfkantig bearbeitet und 
Kanten der Kopffläche möglichst rechtwinklig zu einander gerichtet sein. Die Fuss-, (Setz-) 
äche der Steine soll mindestens 0,75 der Kopffläche betragen und | 
Die Seitenflächen müssen auf eine Höhe von t em von der Kopffläche abwärts gem« 
recht zur Kopffläche stehen und so eben bearbeitet sein, dass zwischen 2 Nachbar: 
Pflaster. keine Fugen, die an irgend einer Stelle mehr als 13 mm Weite 
untere Theil der Seitenflächen braucht dagegen nur rauh beschlasen 
d. Würfelförmige Steine. Bedingungen mit entsprechenden 
Vorigen zu verfassen. 
  
etzterer parallel sein 
     
n senk- 
  
einen im 
haben, entstehen; deı 
zu werden. 
Verschärfungen nach den 
\bweichungen von den im Leistung 
Höhe der prismatischen Steine und 
mehr oder 0,5 em weniger betraeen 
dürfen 1,5 em mehr oder auch 
  
ichnisse angegebenen Dimensionen für Breite und 
Breite und Höhe der Würfelsteinc dürfen 0,5 « 
ichungen in der Länge der prismatischen Stein« 
  
venigel 
  
In dem zu liefernden Quantum der Würtfelsteine soll die erforderliche Anzahl von Bindeı 
steinen und halben Steinen enthalten sein. Und zwar sind zu liefern: pro 1000 Steine von 
    
17—18 om Seitenlänge 924 St. ganze Steine, 47 St. Binder, 13 halb« Steine 
18—19 „ = 02 i. ai 51 14 = 
19—20 „ 2 909 „ z 5 Do. 2 14 E “ 
Die halben Steine sind nach der Diagon: der Kopffläche getheilte Steine; dieselben dürfen 
auch mit einem ganzen Steine zusammen aus « inem Stück gearbeitet sein. Bindersteine sollen 
  
die 1l/ofache Länge der ganzen Steine haben. 
e. Bordschwellen. Die Bordschwellen müssen aus feinkörnigem, durchaus gesundem Granit be 
stehen, ihrer ganzen Länge nach vollkantie sein, eine Breite von 30 em und eine Höhe von nicht 
unter 26 m haben. Die vordere Kante erhält eine Abfasune von 4 ‘m Breite bei 15 m Höhc 
Die Länge der einzelnen Stücke soll 0,9—1,5 m betrae Die nach der Verleeune sichtbar: n 
Flächen müssen fluchtrecht und sauber. die Endflächen senkrecht zu den 
bearbeitet sein, so dass eine Verleeung der Stein« ohne Nacharbeiten erfol 
  
nten und eben 
  
       
  
   
    
    
    
  
en Die übrigen 
Flächentheile der Steine können rauh sein. 
f. Die Trottoirplatten müssen aus feinkörnigem festen Granit aus den B üchen bei... b 
stehen und rechteckige Form haben. Die einzelnen nicht unter 0,8 m langen, 10 breiten 
Platten müssen eine Stärke von 10em, haben. Die obere Fläche der Platten muss eben bearbeitet 
und ohne Löcher sein; die Seitenflächen dürfen nicht ausgebrochen sein und müssen bis 3 en 
tief so genau bearbeitet sein, dass zwischen 2 Platten eine Fuge entsteht die an keiner Stell« 
eine Weite von über 1,3 em hat. 
Abnahme. Die Dammsteine, K pfsteine und prismatische ne (ada, I oben) werdeı 
bauseitig auf derwanzuweisenden Lae« rplätzen dich esch regelmä en Haufen zu 
\ufmessung nach kubischem Iı t aufgesetzt. Die Bauverwa ist nicht verpflichtet, je auf 
1 Mal kleinere Posten als 20 eb ı übernehmen 
Die Würfelsteine (ad d) werden zur Abnahme ssend mit den 
Kopfe nneh unten — einen Stein hoch zur \ufme Die Abnahme deı 
Bordsteine erfolet aufden Lagerplatz nach m Länge ten nach am Fläche 
Imbrauchbar befundene Steine sind vom Lieferant N ätes age nach erhaltener Auf 
  
forderung von der Lagerstelle zu entfernen, widrige ır und Kosten de 
  
selben seitens der Bauverwaltung geschieht. 
32. Ausführung von Pflaster-Arbeiten. 
Umfang der Leistungen. Für die vertrag 
Leistungs-Verzeichniss aufgeführten Arbı iten herz 
l. Transport der Materialien von den La 
Plaster bis auf (60)m Eutfernune. 
2. Ausführung der erforderlichen Messunes- und \bsteckungs-Arbeiten im Anschlusse an die 
innerhalb des Arbeits-Gebiets von der Bauverwaltn 
angegebenen Fixpunkte 
haltung bis nach Beendigung der Arbeit der I nternehmer verpflichtet i 
smassigen Preise hat Unternehmer die in 
en inel. folgender Nebenleistungen 
zen, event. des Materia us dem alteı 
  
  
  
  
3. Vorhaltung der erforderlichen gewöhnlichen Gerät ‚haften, ferner einer hölzernen mit 
Eisenbeschlag verseheneı Schablone, eines Richtscheits von 5n Länge ınd einer 3m Ja eı 
iarbig getheilten, von dem Bauleitenden auf ihre Richtiekeit zu prufenden Messlatte. Letzter: 
Gegenstände müssen stets auf der Arbeitsst 
+. Die nach polizeilicher Vorschrift eı 
Vorkehrungen e 
    
vorhanden sein. 
  
forderlichen Warnungs-Tafeln, Laternen Sperrungs 
he bauseitig geliefert werden, hat Untern« hmer zu unterhalten und 
nach Anordnung sowohl des Aufsichts-Bean ten chen Organe aufzustellen 
5. Transport des während der Arbeit ausgeworfer en und übrig bleibenden Steinmaterials zu 
, anzuweisenden, innerhalb (66)m Entfernune lie 
  
wele 
  
  
  
der polizei 
    
    
      
  
bauseit | renden serplätzen und ordnungsmässic« 
\ufstapelung daselbst. 
6. Behuf Regulirung des Planums ist etwa üb« flüssiger Boden bis auf 60m Entfernun 
verkarren oder ordnungsmässic aufzuschütten. Die Beseitigung überflüssisen Bodens 
kann bis 15cm Tiefe ohne be Entschädigung verlangt werden. bei tief: rer Abtrarun: 
  
treten besonders zu vereinbaren chädigungen eiı 
1. Der zn dem Einsechwemmen des neuen Pflast« rs 
Unternehmer an- und herbei 
\lles erforderl. Material, mit Ausschluss d. Steine 
erforderliche Bedarf an Wasseı st vom 
    
    
  
Mosaikp r, also Pflasterstein« 
Bettungs-Sand u. Kies, Bordsehwellen. Trottoirplatten, Zie u. Zement rt die Bauverwaltun: 
Die in oder an den zu pflasternden Flächen belesenen Bau ichkeiten, insonderheit anne! 
Ile Kanäle, Rohr- und Telegraphenleitungen sind sorgsam zu schützen Unternehmer ist füı 
ılle durch seine Arbeiter daran ve 
  
bten Beschädigunsen zum Ersatz verpflichtet 
asters, Beim Aufbruch des vorhandeneı Pflast 
und regelrecht nach Anweisung seitwärts aufzusetz: 
Aufbruch 
die gewonnenen 
er: ind 
  
N 
    
  
   
   
  
   
        
    
   
    
      
    
    
   
       
    
   
    
   
         
        
       
   
     
      
       
    
   
     
      
  
       
    
     
  
  
  
  
   
      
   
       
  
  
       
   
     
       
       
      
   
      
      
     
      
   
    
      
   
     
   
   
     
     
      
     
    
    
   
    
   
     
     
     
     
     
    
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