Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

      
  
  
   
      
  
   
   
     
    
   
   
  
   
  
  
    
     
     
     
    
     
       
    
     
   
    
   
   
    
   
    
   
   
  
     
     
   
   
     
      
   
   
   
     
      
  
       
    
      
  
   
      
       
      
     
    
    
   
    
    
   
  
   
     
     
  
   
      
    
   
      
   
  
   
    
      
  
  
  
       
    
c., bezogen aus Nach 
nach Probe No. 
aus... nach Probe Nov. . 
aus... nach Probe No.. 
:h Probe No. 
Der Unternehmer, 
len keine Berücksichti rung. 
zum Zweke des Verdinges 
ler Proben). 
  
'iss der Keller ete. 
füllung. 
ständige Fertigstellung des 
deren Verarbeitung, Be 
kungen, die Errichtung der 
die Aufhöhung und Plani- 
'h ist. Ausgeschlossen ist 
sonders verdungen Wi rden. 
seitens der Bauverwaltung 
en Abzüge bez. Zuschläge 
vereinb. Einh.-Preise. 
  
rlichen Baukonsenses ist 
ıs der Bau-Ausführung ete., 
auzaune, die Veranlassung 
mers. Derselbe hat allen 
erselben vorgeschriebenen 
  
  
twässerung veranlasst die 
usse der betr. Leitungen 
forderliec 
I. 
ner je 1 Exemplar der für 
dieselben sorgfältig zu 
   
:n fu 
  
der Bauverwaltung zur 
orfindende Mängel können 
rerden. Nach diesen und 
iehmer d erforderlichen 
n und Genehmigung vor- 
elben, Termine der Ein 
tets auf der Baustelle zuı 
nd der ganzen Dauer deı 
halten; alle Anordı ungen 
werden, sind so zu b« 
che dem Unternehmer von 
die Haupf-Absteckungen 
und ind dieselben von 
ersten Haupt-Absteckung 
verantwortlich 
ar von einer Oflentlichen 
ng, behuf Zuführung deı 
werden ihm die erforder 
im Vertrage anzureben 
ırtstrasse für seine Trans 
Abänderungen des Pro- 
er rechtzeitig mitgetheilt 
"ungen vorbehalten. 
erlei Abweichungen von 
zur Ausführung bringen. 
vor Inangri 
  
  
s;patestens 
  
nach 
ıg in Bezug auf Qualität 
Verwendung senommen 
ıe präzise Preis-Bestim 
mieden werden. Detail- 
die Schnitte und 
  
ıgeheftet, ein Verfahren 
ner zu empfehlen ist, 
  
Verdingung der Bau-Arbeiten. 
Fehlerhafte Arbeiten und Materialien. Fehlerhaft oder mangelhaft ausgeführte Arbeiten 
sind in den vorbezeichneten Fristen zu beseitigen, nicht abnahmefähige Materialien binnen 
3 Taven nach Zustellung betr. Aufforderung von der Baustelle zu entfernen. 
Sonstire Bestimmungen, Der Bau ist bis zur Abnahme rein zu erhalten und die Licht- und 
Thüröffnungen sind, wenn es von der Bauverwaltung für nöthig erachtet wird, in geeigneter 
Weise zu schliessen; ebenso ist den Anweisungen derselben bezüglich einer rationellen Lüftung 
des Baues nachzukommen. 
GC. Ausführung im Ren 
Bem. Wenn die Ausführung auf Grund eines Leistungs-Verze ichnisses erfolgt, sind hier die 
ziellen Bestimmungen für die Ausführung der einzelnen Arbeiten anzuschliessen. Diese Be- 
gabe der bisher mitgeth. Vorlagen in kürzester Form aufzustellen. *) Liegt 
der einzelnen 
  
spe2 
dingungen sind nach Maass 
ein Leistungs-Verzeichniss nicht vor so ist entweder eine detaillirte Beschreibun 
Arbeiten beizugeben, oder eine eingehende Baubeschreibung getrennt anzufügen. 
    
  
  
Termine 
Konventionalstrafen irre 
Abnahme. Nachdem die Arbeiten in allen Theilen vollendet sind, erfolgt die Abnahme auf 
den schriftlichen Antrag des Unternehmers und unter seiner Zuziehung durch den ........ 
Zum Abnahme-Termin hat der Unternehmer das Gebäude vollständig bewohnbar, in gründlich 
gereinigtem Zustande zu übergeben. In gleicher Weise ist der dem Unternehmer, während der 
Ausführung als Baustelle überwiesene Theil des Grundstücks, sind die Lagerplätze, Zufuhrwege etc. 
befreit von Bauzäunen, Materialien- und sonstigen Schuppen, von Schutt, übrig gebliebenen 
Materialien, (auch nach Beseitigung und Verfüllung der Kalkgruben) gereinigt zu übergeben. 
Haftung während der Ausführung. Bis zur vollzogenen Abnahme haftet Unternehmer für 
‘ade an dem Gebäude vorkommende Beschädigung und Verschlechterung und hat er bis dahin 
\lle zum Schutze des Baues erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Namentlich ist das Mauer- 
werk in allen unfertigen Theilen beim Eintritt von Frost gehörig abzudecken. Auch hat der 
Unternehmer für alle Nachtheile und Unglücksfälle, welche während oder in Folge der Bau- 
Ausführung entstehen, einzig und allein zu haft er ist daher auch zur Schadloshaltung seiner 
Leute und anderer Personen, sowie deren Eigenthum verpflichtet, - Der Unternehmer hat 
sämmtliche Baulichkeiten bis 4 Wochen über die faktische Ablieferung bezw. Abnahme des Baues 
hinaus bei einer anerkannt guten Assekuranz - Gesellschaft gegen Feuerschaden zu versichern, 
der Baubehörde die betr. Police zuzustellen und derselben in r« ehtsgütliger Form eine Voll- 
macht zur Erhebung der Versicherungs-Summe im Schadensfalle beizufügen. 
Garantie. Der Untern.bleibt nach der Abnahme noch .. . Jahr für die Vorschriftsmässig- 
keit und Tüchtiekeit aller das Gebäude betr. Arbeiten und Lieferungen verantwortlich. 
  
  
EKaoson ....,... 
Zahlung uud Abreehnung. Die Bezahlung der ausgeführten Arbeiten erfolgt abschlägig ent- 
weder nach spezieller Berechnung auf Grund der Einheitspreise, jedoch in Raten, welche einen 
bestimmten Betrag nicht unterschreiten, bei Vergebung gegen Pauschal-Summe ohne Preis-Ver- 
zeichniss in fest zu setzenden Perioden der Bau-Ausführung und prozentue ‚lien Raten der Entreprise- 
Summe, z. B.: 
istor Termin, ; 2.3 nach Verlegung der Balkenlage 0,2 der Kontrakts-Summe etc. 
‚ der wirklich ausgeführten 
Die Abreehnung geschieht bei Einheitspreisen unter Berechnung 
Massen. Die bezüzlichen Revisions-Zeichnungen, Massen- und Kosten-Bereehnungen hat Unter- 
nehmer in anzugebender Form zu fertigen und bis zu einem fest zu setzenden "Termin nach 
der Abnahme (ev. zum Theil in duplo) einzureichen. Bei Verdingung gegen Pauschal-Summe 
verzichtet Unternehmer auf den Einwand, dass im Leistungs - Verzeichniss enthaltene Angaben 
nicht mit der Zeichnung bezw. der Ausführung überein stimmen. 
34. Lieferung u. Verlegung der Rohre u. Fo rmstücke, d. Absperrschieber 
u. Hydranten für eine städtische Wa sserwerks- Anlage”), 
Umfang der Leistungen: Herstellung der gesammten Rohrleitungen, d. h. des Druck 
Pumpstation bei... . bis zum Hochreservoir; des Fallrohrs vom Hochreservoir 
bis zur Stadt: des Stadtrohr-Netzes mit allen Verzweigungen, (ausgenommen die Zuleitungen zu 
den Grundstücken); die Zuleitungsrohre von der Wassergewinnungs-Stelle zu den Maschinen 
und die Saugerohre mit allen dazu gehörigen Absperrschiebern, Hydranten und Formstücken, 
Lieferung der Rohre, Maschinentheile u. Materialien, Verlegung u. aller Erdarbeiten. 
  
rohrs von der 
  
einschl. deı 
*) Man sollte indessen nie eine Vergebung in General-Entreprise ohne ein ganz spezialisirtes 
Leistunes-Verzeichniss eintreten lassen, auch dann nicht, wenn die Vergebu für Pauschal- 
Summe erfolgt. Es ist zu erwägen, dass das Leistungs- Verze ichniss die knappste und übersicht- 
Bau-Beschreibung bildet, dass ferner die Offerenten für Abgabe der Offerte 
einen Kostenanschlag aufstellen müssen, dense Iben also eine ganz ausserorde ntliche Arbeit zu- 
remuthet wird, wenn die Verwaltung ihrerseits eine Massen - Berechnung und ein Arbeits-Ver- 
zeichniss nicht vorlegt. Dieses kann alle Arbeiten inel. Material, die Fenster und Thüren incl. 
Anstrich, Beschlag, Verglasung etc. zusammen fassen. 
f Vorzügliche Vorlagen für knapp und präzise 
Entreprise-Verträge, geben die Bedingnisshefte de 
Tilp; Handbuch der Bedingnisse). 
*:) Anch die nachstehende Fassung der Bedingungen (wie diejen. ad 34) entspric ht der Form 
der „General-Entreprise*; die Bedingungen sind aber vermöge der einge haltenen Gliederung 
leicht Verdingung von Einzel-Leistungen h: ındelt. 
Es kann hier wie bei General-Entreprise-Verträ ‚en überhaupt Sache der Erw ägung sein, 
ob dem General-Unternehmer die Verpflichtung aufzue rlegen sei, zu den für die Einzel- 
Leistungen heran zu ziehenden Handwerkern (Sub-Unternehmern) nur solche Personen zu 
wählen, gegen deren Zuziehung aus technischen Gründen von der Bauleitung keine Einwände 
erhoben werden. Doch wird man zu diesem weit gehenden Eingriff in die Befugnisse des Unter- 
nehmers sich nur in besonderen Fällen entschliessen. 
  
lichste Form der 
sefasste Spezial-Bedingungen für General- 
- Eisenbahn-Verwaltungen. (Siehe hierzu u.a. 
ir den Fall umzumodeln, dass es sich um 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.