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Die Bau-Ausführune. 169
Detail-Entwürfe, welche nicht von Seiten der Bau-Oberleitung aufgestellt werden,
sowie die erforderlichen Arbeits- und Werkzeichnungen, bez. genehmigt die von
den Unternehmern vertragsmässig aufzustellenden Werkzeichnungen; — stellt die ein-
gehenden Rechnungen fest und überreicht dieselben der Oberleitunge; berichtet an
letztere über den Fortgang des Baues etc. Von der speziellen Bauleitung werden
endlich die Bauabschluss-Rechnungen und die sonstiven Bau-Abschlussarbeiten an-
gefertigt und der Bau-Oberleitung überreicht.
Die Beziehungen zu den die Baupolizei ausübenden Behörden sowie zu an-
deren Verwaltungsstellen oder Privatpersonen, welche zu der Bau-Ausführung in
Folge irgend welcher Interessen rechtlicher oder anderer Art in Beziehung treten,
pflegt eine der drei genannten Instanzen, je nach der Natur des Gegenstandes.
Im allgemeinen wird die Erledigune rechtlicher Fragen Sache des Bau-
herrn, genereller polizeilicher Fragen Sache der Bau-Oberleitung,
spezieller polizeilicher Fragen, welche nur die Baustelle betreffen, Sache der
Spezialleitung sein.
Die Begrenzung der Funktionen der zwei für die Bauleitung bestimmten Or-
gane kann, wie sich nach Vorstehendem ergiebt, nach einzelnen Richtungen sehr
verschieden geregelt sein. Als Extreme lassen sich denken:
l. Die 'Thätigkeit der speziellen Bauleitung bleibt ganz auf die Anordnungen
und Kontrollen auf der Baustelle, die Beziehungen zu den Unternehmern, den
Abschluss von Akkorden und kleineren Verträgen, die Rechnungs-Abwickelungen
beschränkt, während die Oberleitung alle für die Bau-Ausführung erforderlichen
Projektirungs-Arbeiten bis auf Herstellung der Arbeits-Zeichnuugen und die
erheblicheren Vertraes-Abschlüsse besorgt.
2. Die spezielle Bauleitung führt den Bau nach den Festsetzungen des Kosten-
anschlags der Erläuterungs - Berichte und Projekt - Entwürfe, unter Feststellung
aller Detail-Entwürfe und Abschluss aller Verträge, aus. Die Bau-Oberleitung bleibt
also von der Genehmieune der Projekte ab ohne eigentliche Initiative, genehmigt
nur die grösseren Verträge und vorgeschlagene Aenderungen am Projekt, hat
die Rechnungen zu revidiren und die grösseren Rechnungen anzuweisen. Zwischen
beiden steht das System:
3. Für die Ausführung behält sich die Bau-Oberleitung die Feststellung aller
wichtigen Detail-Entwürfe, namentlich aller derjenigen vor, welche am besten durch
Spezialisten gefertigt werden und für welche Normalien für alle Baustellen ge-
eeben werden können. während die spezielle Bauleitung in einem gegebenen Rahmen
sich in ihren Dispositionen frei bewegt, alle gewöhnl. Details und die Arb -Zeichnungen
fest stellt. Bezüglich der Vertraes-Abschlüsse u. der Rechnungs-Anweisung ver-
hält sich die Bau-OÖberleitung wie bei einem der beiden Systeme ad 1 u. 2.
Welches der 3 Systeme im gegebenen Fall das beste sei hängt ganz von der
besonderen Natur der Bau- Ausführung, der räumlichen Entfernung der beiden
Organe der Bauleitung und in zahlreichen Fällen auch von Personen-Fragen ab.
Die Systeme ad 1 und 3 haben den Vorzug, dass die grössere Reife und Er-
fahrung des Baudirigenten in allen Stadien der Bau-Ausführung von Einfluss
bleibt und Vergeudung durch Konzentration aller oder eines Theils der Projek-
tirungs-Arbeiten und durch die Aufstellung von Normalien ‘in einem Zentral-
Bureau einer Verzettelung von Arbeitskraft vorgebeugt wird und dass es möglich
ist, in dem Zentralbureau für Spezialitäten besonders geeignete Kräfte zu halten.
Ist die Beziehung des Zentral-Bureaus zu den Baustellen auch räumlich eine
sehr enge so kann das System ad 1 mit bestem Erfolge angewandt werden. Ist
dies nicht der Fall, so ist das System ad 5 das geeignete; doch sind einfache
Formen des innern geschäftlichen Verkehrs und zwischen den einzelnen Organen
Voraussetzune,
Des System ad 2 hat den Vorzug, durch die grosse Unabhängigkeit der spezi-
ellen Bauleitung eine flotte und einfache Geschäfts-Behandlung zu ermöglichen,
macht aber, namentlich bei grösseren Bau-Ausführungen, hohe Ansprüche an den
Bauleitenden in Bezug auf Vielseitiekeit der theoretischen, künstlerischen . und
praktischen Ausbildung, vermöge deren er allen vorkommenden Spezialfragen ge-
wachsen sein muss; in einem solchen Falle ist also die Anwendbarkeit des Systems
ganz besonders von Personen-Fraeen abhäneig.