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Die Bau-Ausführung.
zur Erledigung einzuhalten und, falls dies nicht möglich ist, unter Angabe der
Gründe der Verzögerung eine Frist-Verlängerung zu erbitten.
Alle auf dieselbe Sache Bezug nehmenden Schriftstücke werden nach u. nach
dem Anfangsstück beigelegt u. bilden in ihrer Gesammtheit die Vorlage oder Piece.
Beim Abschluss oder bei Unterbrechung der Behandlung erfolet der Auftrag
„Zu den Akten“ (a. a., ad acta), wonach die Registratur die Einverleibune der
Vorlage in das betr. Aktenstück zu besorgen hat. Es kommt indessen oft vor. dass
die Behandlung einer Sache nicht Zug um Zuge von Anfane bis zum Abschluss
bewirkt werden kann. Tritt eine längere Pause in der Behandlung ein, so wird
die Vorlage auch unabgeschlossen den Akten einverleibt, um später in diesen wieder
vorgelegt zu werden. Häufig kommt es auch vor, dass sich eine Vorlage in eine
ganze Anzahl neuer selbstständiger Vorlagen zersplittert.
Durch das System der Marginal-Schreiben wird der schriftliche Verkehr sehr
vereinfacht. Derselbe wird schwerfällig durch die Fertigung von Reinschriften aller
aus dem Kreise der Akten-Bewegunge heraus eehenden Schriftstücke. indem die
Krledigung der Sachen sich verzögert und der Bedarf an Personal sich vererössert.
Zu grösserer Einfachheit der Geschäfts-Behandlung auch bei diesem System,
dient der im kaufmännischen Verkehr allgemein übliche Gebrauch der Kopir-
presse. Bei Anwendung derselben entfällt das Abschreiben ganz; das bezügl.
Schriftstück wird urschriftlich abgesandt, nachdem von demselben mechanisch eine
Kopie genommen ist, welche der betr. Vorlage beigeheftet wird. Bedineung für
den Gebrauch der Kopirpresse ist allerdings die Gewöhnung an eine deutliche
Handschrift, da andererseits die auf durchsichtigem Papier genommene Kopie schwer
leserlich ist. Bei grossem Geschäfts-Umfange werden einzelne geeien. Beamte ständio
tür die Korrespondenz-Führung bestimmt, und zwar für die administrativen Sachen
Sekretaire, für die technischen Angelegenheiten Beamte der technischen Abtheilung
oder dem Sekretariat beizugebende technische Beamte. Für alle Schreiben im dienst-
lichen Verkehr wird dann stets Brief-Format benutzt. Für einzelne umfanereiche
Schriftstücke kann ausnahmsw. die Fertieung von Reinschriften erforderlich werden.
Der Gebrauch, von ausgehenden Schreiben den Entwurf oder eine Kopie zu
behalten wird von vielen Beamten ungebührlich übertrieben. Sofern der Wortlaut
des Schreibens nicht von Bedeutung ist, kann sehr oft von beiden Abstand Oe-
nommen werden; eine kurze Notiz über Inhalt des abgehenden Schreibens und
Datum der Expedition am Rande des betr. Schriftstücks genügt oft vollkommen,
während das Schreiben selbst in der Urschrift abeehen kann.
Es mag hervor gehoben werden, dass es im allgemeinen üblich ist. zu Schreiben
an vorgesetzte Dienststellen nur cebrochene Bosen zu benutzen. wovon die
rechte Hälfte beschrieben wird. Man setzt links oben auf die freie Hälfte der
l. Seite eine kurze Notiz über den Inhalt der Sache, unter dieser Angabe wird
die Journal-Nummer des Vorgangs angezogen, oder, falls ein solcher nicht vorhanden
ist, die Notiz „ohne Vorgang“ oder auch „ex officio“ gesetzt. (Z. B.: Betrifft das
Ergebniss der Submission auf .....für.... ad 7.N.I 317): links unten
ebenda wird die Adresse, rechts oben auf die erste beschriebene Seite das Datum
gesetzt. Wenn Anlasen beigeeeben sind. wird dies dort. wo dieselben am Eingange
des Schreibens zuerst erwähnt werden, am Rande durch einen schrägen Strich
(Anlagestrich) mit darüber gesetzter Zahl hervor gehoben. Besser aber werden
die Anlagen links unter der Inhalts-Angabe aufeezählt. In der Unterschrift muss
die Bezeichnung der Dienststelle oder der Amtscharakter des Absenders, mitunter
Beides angegeben werden. Bei Schreiben‘ an den Minister ist in Preussen das
nachstehende Schema üblich.
Betrifft: 5 a HOON SHE VOR Eee, 18
ann gu rec nenne genden
Referent
Anlagen
An
den Staatsminister, Minister der öffentl. Arbeiten
Herrn
Excellenz
dueN,. .. zu Berlin.