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Es steht dem Verwaltungs-Chef, den Abtheil.- Dirigenten u. Dezernenten zu, die Vermerke
„sogleich“ oder „sofort* in einen der unter a, b, e erwähnten Vermerke abzuändern. Erfolgt
die Abänderung nicht, so sind die betr. Sachen wie die mit „heute* bezeichneten zu behandeln.
Die Registratur, bezw. die Kanzlei haben ‘die mit Beschleunigungs - Vermerken versehenen
Sachen besonders im Auge zu behalten und erforderlichen Falls die Abtheilungs-Dirigenten und
Dezernenten auf die betr. Vorlagen aufmerksam zu machen. Die Beschleunigungs- Vermerke
sind thunlichst mit farbigem Stift zu machen oder mit solehem zu unterstreichen.
Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, so ist dem Verwaltungs-Chef, bezw. dem Ab-
theilungs-Dirigenten darüber jedes Mal von der Registratur, bezw. der Kanzlei eine kurze Vorlage
nach vorgeschriebenem Schema mit der Bezeichnung „heute* zu machen.
Zahlungen an Unternehmer u. s. w. sind stets als schleunige Sachen zu behandeln.
Alle mit Beschleunigungs-Vermerk versehenen Sachen sind in rotker Mappe zur Vorlage
zu bringen. Depeschen sind in besonderen Mappen vorzulegen. Zur Weiterbeförderung der
schleunigen Sachen sind die Boten jedes Mal besonders zu verwenden.
5. Sammel-Berichte. Am Schlusse des Entwurfs einer Verfügung, durch welehe mehrere
untergeordnete Dienststellen zur Erstattung von Berichten oder Anzeigen aufgefordert werden,
wird jedes Mal vermerkt:
„Registratur! Berichte sind zu sammeln.* „Registratur! Berichte sind einzeln vorzulegen.“
Fehlt diese Anordnung, so hat die Registratur das betr. Entwurf-Schreiben nach Abgang der
Reinschriften behuf Bestimmung über Behandlung der eingehend. Berichte nochm. vorzulegen.
Die zu sammelnden Berichte sind nicht einzeln in das Journal einzutragen, sondern nur
dadurch zu kontrolliren, dass in einem Verzeichniss der betr. Dienststellen diejenigen, von denen
Bericht eingegangen ist, angestrichen, die nicht in Betracht kommenden durchstriehen werden.
Nach Ablauf des Termins ist das Verzeichniss zu Journalisiren und dann mit allen einge-
gangenen Berichten unter einer Nummer mit Hinzufügung der Exzitatorien an die rückständigen
Dienststellen zur Vorlare zu bringen. Ein gleiches Verfahren ist auch bei periodischen Ein
gaben, deren besondere Vorlage nicht erforderlich ist, zu beobachten.
6. Führung des Journals (Schema I). Die Nummern des Journals laufen von Anfang bis
zu Ende jeden Jahres. Maassgebend für das Datum ist der Präsentations-Vermerk. Eine etwa
in Bezug genommene frühere Journal-Nr, ist in Spalte 2 und die Nr., welche der Einsender als
sein Journal-Zeichen anführt, in Spalte 5 einzutragen.
Schema I.: Korrespondenz - Journal.
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Die Nummer, unter welcher das Schriftstück in das Journal eingetragen ist, wird auf das-
selbe in roth wenn Theil-Registraturen eingerichtet sind unter Hinzufügung des Registratur
Zeichens, z. B.: I A. 3715) unter das Präsentatum gesetzt.
Enthält das Schriftstück Anlagen, so sind diese am oberen Rande der 1. Seite in Blei mit
der Nummer des betr. Stückes zu versehen. Zeichnungen sind als solche durch ein der betr.
Ziffer beigesetztes „Z“ hervor zu heben und ist die Verpackungs-Art (Mappe, Rolle) beizumerken.
Im übrigen erhalten sie wie die anderen Anlacen die Nr. des zugehörigen Schriftstücks. Ausser-
dem erhalten die Mappen oder Rollen Etiketts, auf welchen die Journ.-Nr. und die Zahl der
einliegenden Bläter zu notiren ist.
Es ist hierbei gleichzeitig zu prüfen, ob die angezogenen Anlagen vollständig vorhanden
sind. Falls eine derselben fehlt und durch Rückfragen nichts über sie zn ermitteln ist,
so ist das Fehlen der Anlage auf dem Stück in Blei zu vermerken, die wirklich vorhandene
Anzahl aber in roth unter die Journal-Nr. zu setzen. Anlagen von solcher Beschaffenheit, dass
sie leicht aus dem Stück heraus fallen können. sind zu befestizen.
Nach Eintragung der neuen Sachen werden alle in Bezug genommenen fremden Schreiben
nach den diesseitigen Journal-No. ermittelt und die aufgefundene No. wird auf dem
Schriftstück in Blei vermerkt. Bei allen diesen so ermittelten, sowie bei d n von vorn herein
in Bezug genommenen diesseitigen Nummern ist im Journal die neue No. des Stücks
in der Spalte „Anmerk.“ zu notiren. Ausserdem wird noch bei jeder der auf dem Schriftstück
angezogenen Nummern vermerkt, wo sich dieselben dem Journal nach befinden.
Es darf keine Sache von einem Beamten an einen anderen oder an die Kanzlei direkt
gegeben oder geschickt werden sondern es gelangt dieselbe stets erst wieder zum Journal, in
welchem der Name des bisherigen Inhabers gelöscht, u. die Dienststelle, welche die Sache
demnächst erhalten soll, mit Angabe d. Zustellungs-Datums notirt wird, wonach sie dieser
Dienststelle durch die Registratur zugeht. Machen jedoch besond. Umstände die direkte Abgabe
einer Sache unvermeidlich, so muss der Journalist hiervon sofort in Kenntniss gesetzt werden.
Wenn eine Sache mit dem Visum des Verwaltungs - Chefs versehen und in der Registratur
Journalisirt ist darf dieselbe nicht ohne weiteres zu den Akten einer Büreau-Abtheilung genommen
werden, sofern sie ihrem Inhalt nach dorthin gehört. Hierzu ist jedes Mal Verfügung d.
Verwaltungs - Chefs erforderlich, welche auf das Schriftstück zu setzen ist, in der Form:
l. die Nr. ist im Journal zu löschen! 2. Br. m. an das... Büreau abzugeben!
Vor der Abgabe ist die Nummer auf dem Schriftstück zum Zeichen, dass dieselbe im Journal
zu durchstreichen, sowie im Journal ein Abgabe-Vermerk zu machen.
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