Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

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Bauführung. 
5. Geschäftsführung auf der Baustelle. 
a. Bau-Journalführung. 
Jede Bau-Ausführung erfordert eine dem Umfange derselben entsprechende 
Journalführung. Auf einfachen kleineren Bauten, deren spezielle Leitung durch 
einen Bauführer (Bau-Praktikanten etc.) bewirkt wird, kann diese auf die Führung 
eines Tagebuchs reduzirt werden, in welches fortlaufend unter Beifügung des 
Datums Eintragungen gemacht werden über: Zahl der Arbeiter in Akkord und 
Tagelohn und Beschäftigung derselben: Uebergabe der Arbeitsstellen: Ueberweisung 
der Werkzeichnungen; Beginn und Abschluss einzelner Arbeiten; Stand der Ar- 
beiten zu einzelnen Zeitpunkten und an den vertragsmässigen Vollendungs-Terminen: 
Materiallieferung; Verbrauch der Materialien: Ein- und Ausgang der Korrespon- 
denz; Abnahme von Arbeiten ete. Das Tagebuch muss als Aktenstück gelten 
können, aus welchem event. Beweis-Material zu entnehmen ist; wichtige Eintra 
gungen müssen daher von den Unternehmern mit unterzeichnet werden. 
Eine zweckmässige Anordnung giebt das nachstehend reproduzirte im „Taschen- 
buch der Schweizer Baupreise“ (Zürich, Schmidt) empfohlene Schema I. 
Schemal Tagebuch. 
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Täglicher Rapport 
  
  
  
  
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Zahl \rbeits-] Tagelohn- Arbeiten auf Rechnung des Bauherrn 
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Duplikat wird abgerissen und 
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sich Platz für die bei besonderen Gelegenheiten 
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und die angezogenen Nummern unten anerkannt werden. 
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Kalender zu führen. 
Bemerkungen: 
Das Tagebuch ist so eingerichtet. dass die Eintragung doppelt geschieht; das 
seht als täglicher Rapport an den die Oberleitung 
ührenden Techniker; das Hauptexemplar verbleibt gesammelt auf der Baustelle. 
Die Mit-Unterzeichnung durch den Polier des Unternehmers, sowie die eanze 
Anordnung des Formulars setzt voraus. dass der Bau in General-Entreprise aus- 
anderen Fällen muss das Formular so umgestaltet werden. dass 
einzuholenden Unterschriften der 
intern. findet, was leicht durchführbar ist, wenn die Eintragungen nummerirt sind 
\uch auf grossen Bau- 
tellen ist eine ähnl. Rapportführung für die einzelnen Aufsichts-Beamten anwendbar. 
Man kann das Tagebuch zugleich als Termin-Ka lender benutzen, wenn das- 
elbe für die ganze Bauzeit zum voraus eingerichtet wird und dann für die 
age die vertragsmässigen Leistunges-Termine oder sonst vorher fest 
'orgänge an betr. Stelle notirt werden. 
einzelnen 
zu setzende 
Andern Falls ist ein besonderer Termin- 
    
  
  
      
    
     
  
   
   
  
  
       
      
   
    
   
   
    
   
    
   
   
   
   
  
  
   
    
  
  
   
  
    
   
   
    
    
  
    
   
   
  
  
  
   
   
  
   
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