sang
214 Bauführung.
Es empfiehlt sich, die Erhebungs - Schemata umfangreicher anzulegen, als die
Konzentrations-Schemata und in ersteren die Entstehungsweise wichtiger Zahlen
so weit nachweisen zu lassen, dass eine Kontrolle möglich ist. Vor allem müssen
die Erheb.-Formulare alle absoluten Zahlen enthalten. Es ist direkter Verkehr
zwischen der Zentralstelle u. den Erhebern erwünscht. Im übrigen oilt als Grund-
satz, zweifelh. Angaben, über die keine nähere Aufklärung zu erhalten ist, nicht
zu unterdrücken; doch mag die Sammelstelle Bedenken anführen.
Auch kleine Verwaltungen (Kommunen) oder einzelne Architekten mit aus-
oebreiteter Praxis werden immer mit Nutzen eine Statistik über den Bereich ihrer
'Thätiekeit führen. Die Zahlen der im Vorstehenden angeführten Statistiken sind
fast sämmtlich stets vorhanden und nur in die fortlaufend geführten Schemata
einzutragen: es sind also grössere Rechnungen und nennenswerthe Arbeits-Aufwände
mit der Aufmachung der Statistik nicht verbunden. Nur trage man in die
Zeichnungen alle Flächen und kubischen Inhalte der einzelnen Räume ein, um
das Material bequem zur Hand zu haben.
Für die Kosten-Statistiken müssen die Hauptzahlen stets aus den Schluss-
summen der Konten entnommen werden können, worauf bei Anordnung der Buchung
Rücksicht zu nehmen ist. Im Anschlage nicht vorgesehene, nachträglich angeord-
nete Arbeiten, müssen immer bei dem Titel eebucht werden zu welchem sie
sachlich gehören, und nicht auf den Titel Insgemein, auf welchen nur Arbeiten
zu buchen sind. die in den anderen Titeln nicht unter gebracht werden können.
Wird die Buchung nicht demgemäss gehandhabt, so ist eine richtiee Kosten-Statistik
nur durch Berichtigung der Bau -Konten, unter Durchsicht aller Rechnungen her-
stellbar und dann mit erheblichem Arbeits-Aufwand verbunden. Die Kosten einzelner
Bautheile und Einricht.-Objekte sind allerdings nicht direkt aus den Konten zu
entnehmen. sondern müssen oft aus verschiedenen Rechnungen zusammen eestellt
werden. Bequem ist es daher, für die Kosten-Statistik einige Nebenkonten zu führen.
Die oben gemachte Eintheilung der Statistiken braucht nicht in den Schematen
durchgeführt zu werden, sondern es können, sofern es bequemer erscheint, die
auf Disposition und Kosten bezüglichen Angaben, so weit erforderlich, auf dasselbe
Schema zusammen gebracht werden.
Für die Statistik der Bau-Ausführungen kann man als Konzentrations-
Schemata anwenden:
1. Ein Hauptschema für Baukosten und Disposition.
Auf der folgenden Seite ist das für die preussische Allgemeine Bauverwaltung
eineeführte Formulare (I) mitgetbeilt, zu welchem in dem Zirkul.- Erlass des
Minist. d. öffentl. Arb. v. 16. Dezbr. 1883 (Zentr.-Bl. d. Bauverwaltung 1884, S. 11.
folgende Erläuterungen gegeben sind:
Zur Aufnahme in die statist. Nachweisungen gelangen diejenigen Bauanlagen,
bei welehen die Anschlagskosten des Hauptgebäudes über 10 000 M. betragen.
ad Kol. 2. Sofern ganze Bauanlagen in Frage kommen, ist zunächst der
Hauptname mit der Gesammtkosten-Summe aufzuführen; hierauf folgen die einzelnen
Gebäude und Nebenanlagen, unter Angabe der Einzelkosten etc. Bei Erweiterungs-
Bauten ist nur der neu hinzu gekommene Theil des Gebäudes zu berücksichtigen.
Umbauten oder Restaurationen fallen fort. Situations-Skizze und Grundriss min-
destens des Erdeeschosses (ev. Pause oder Umdruck) sind beizufügen mit Maassen
der Fronten und der Haupträume. Die Bestimmung der Haupträume in allen
Geschossen ist durch Legende kenntlich zu machen.
ad Kol. 5. Die Grundfläche ist in Höhe des Erdgeschosses anzugeben unter Mit-
theilung der Rechnungs-Ansätze. Falls einzelne Theile des Gebäudes verschiedene
Höhen besitzen sind die entsprechenden Grundflächen getrennt anzugeben.
ad Kol. 6. Geschosshöhen sind zwischen Oberkante Fussboden zu messen.
Die Gesammthöhe ist bei unterkellerten Gebäuden von Keller-Fussboden, bei nicht
unterkellerten Gebäuden von Terrain bis Oberkante Hauptgesims zu messen. Bei
Kirehthürmen ist die Gesammthöhe bis zum Fuss der Spitze zu messen.
ad Kol. 7. Unwesentliche Anbauten bleiben unberücksichtigt.
ad Kol. 8. Als Nutzeinheiten sind anzuführen: bei Kirchen die Zahl der Sitz-
plätze, bei kathol. Kirchen auch die Stehplätze, unter der Voraussetzung, dass
der Raum vor den Altären bis zur nächsten Sitzbank frei bleibt; bei Schulen
Erhebungs-Formulare der preussischen Allgemeinen Bauverwaltung.
E.
Form.
IL.
a
14