Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

     
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
   
   
   
  
  
  
   
  
  
  
  
   
    
   
     
   
    
   
  
    
   
   
   
     
Grundzüge der Baurechts- und Baupolizei-Wissenschaften. 
Dass ein Urtel vollstreckbar sei, muss aus demselben hervor gehen. Es muss 
deshalb die Urkunde über ein End-Urtel, das nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt 
worden. den Vermerk enthalten, dass Rechtskraft eingetreten sei; 
Rechtsmittel möglich waren, nur auf Grund des Vorvermerks Seitens der Gerichts- 
schreiberei des höheren Gerichts ertheilbar, 
Einlesung des zulässigen Rechtsmittels nicht gekommen war. 
Die Zwanes-Vollstreckung geschieht in das bewegliche Vermögen durch Pfän- 
dung, d.h. dadurch, dass ein Vermögens-Stück zum Zweck der Befriedigung als 
in Geld-Forderungen, sowie in Ansprüche auf 
Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen, und in unkörperliche Vermögens 
Stücke durch Beschlaenahme und Ueberweisung Seitens des Vollstreckungs- 
Gerichts: in Grundstücks-Erträenisse durch Zwangs-Verwaltung; in die Substanz 
der Grundstücke durch Zwangs-Verkauf (Subhastation). | 
nur zur Erzwingung eines Offenbarungs-Eides?) u. sonstiger Handlungen zulässig. 
Von mehreren Gläubigern hat derjenige das Vorrecht, 
Gewisse Forderungen z. B. künftiges Arbeitslohn °) der Gewerbe-Gehülfen und Gehalt 
innerhalb der Nothfrist zur 
Pfand erklärt und behandelt wird; 
  
  
Personalhaft!) 
welcher zuerst pfändete. 
der im Gewerbe 
bald ihr nur sehr beschränkt unterworfen. 
Liest Unmöslichkeit 
mögens-Beständen vor, so kommt es zum Konkurs-Verfahren, dessen ' Darstellung 
indess dem Zweck vorliesender Arbeit zu fern liegt. 
instweilige Verfügung. 
Zur Sicherung künftiger Zwangs-Vollstreckung ist die Beschränkung Jemandes 
in seiner freien persönlichen Bewegung (persönlicher) oder in der Verfügung 
über Vermögens-Stücke (dinelicher Arrest)*!) durch Verfügung des Gerichts mög 
Das entsprechende Gesuch unterliegt nicht dem Anwalts- Zwang, 
Anspruch und Arrest-Grund bezeichnen, die g 
Falls dem Gesuch nur eesen Sicherheits-Bestellung stattgegeben werden Kann. 
kann durch Hinterleeung abgewendet werden; auch darf man ihm widersprechen. 
Zu einstweilieen Verfüeungen>) kann es kommen, wenn entweder Ver 
änderungen des bestehenden Zustandes zu 
x. Arrest und 
laubhaft gemacht sein sollen, widrigen 
  
sind, durch welche die Ver- 
Streit-Geeenstand vereitelt, 
wesentlich erschwert werden würde, oder um hinsichtlich eines streitigen Rechts-Ver- 
So kann durch 
  
  
  
hältnisses einen einstweiliven maasseebenden Zustand herzustellen. 
B. Stützune eines Gebäudes geboten, 
Zuständie zu ihrem Erlasse 
nahmsweise das Amtsgericht. 
zu treffen sind, hat das zuständige Gericht nach freiem 
} Besondere Verfahrens-Arten. 
Hervor zu heben sind schliesslich von den besonderen Verfahrens-Arten noch: 
der Hauptsache, 
Welche Maassregeln 
Das Sühne-Verfahren.®) 
Dasselbe besteht darin, dass man Denjenigen, gegen welchen ein Anspruch be- 
zu dem Zwecke 
des Beklagten bewirkt die Beendigung des Verfahrens, hebt indess die durch seine 
Einleitune eingetretene Unterbrechung der Verjährung nicht auf, so dass jenes sich 
empfiehlt, um eine Unterbrechung herbei zu führen. 
des Lebens-Unterhalts) 
Zeitnach der Erhebung der Klage und für das vorher geher.de letzte 
derselben, sowie wegen Zurückbehaltung 
ırrschaft und Gesinde, zwischen 
neten Streitiekeiten, insofern dieselben während der 
hältnisses entstehen, 
oder Auswanderungs-Expedienten in den Einschiffungs-Häfen 
Ueberfahrts-Gelder, 
Anlass der Reise entstanden 
Gegenstand der Ve 
   
  
  
  
  
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