zu lassen. Die (bis 1”
eeen folgende Weiten-
0 450 500 600 mm,
ssionen vor. Bogenstücke
, a. b.), doppelte Ansätze
6.a.—e.) desgleichen.
t“ über die Klassifizirung
882.)
die Qualitäts-Unterscheidung
undurehführbar aufgegeben;
. Qualität auf.
ıd Glasur möglichst gleiches
[aterial muss eben durch-
heinung kommen in Betracht:
‚sse bleiben unberücksichtigt.
ıv von sogen. Öfeneisen, aus
Schleifen der Kachelkanten;
mit feuchtem Lehm;
des sachgemässen Verbandes.
s in sich gleichmässig in der
issige erstrecken, gelten nicht
s untadelig sein. Die Fugen
Unterwinkelung scharf, in
lt sein.
erial der 1. Klasse, oder aus
halt eine weniger vorzügliche
ehst gut kouleurt, wenn auch
‚n, die allgemein vorkommen,
'en die Reinheit nicht zu sehr
| weniger guten Materials aus
hergestellt werden. Haarrisse
ine auffallenden Verschieden
sen 1. und 2. statthaft. Der
ıs Material höchstens hellgrau
‚auen und geschliffen werden;
9. Klasse zu fordern; indessen
elöfen.
)4 cm, Dieselben lassen die iı
Formen zu.
‚che der bezügl. Oefen ver
ıt gezogen, welche oberhalb
ind ausgeschlossen. Die in
welcher durch 1 am Heizfläche
n sieh auch nur auf den am
ı eingebaut ist und nur eine
en reduziren sich die Zahlen
Bd. IV)
3 t
Berechnung der
Heiz-Oberfläche
des Ofens
qm |cbm
2 (0,83 + 0,53) 2,77 7,53 || 22
2 (0,93 + 0,53) 2,29 6,69 A
2 (0,93 + 0,53) 2,53 7,39 2
2 (0,93 +0,53) 2,77 8,09 || 24
2 (1,04 + 0,53) 2,53 7,94 || 24
2% (1,04 + 0,53) 2,77 8,70 27
2 (1,04 + 0,63) 2,53 8,45 || 27
2 (1,04 0,63) 2,77 9,25 || 30
13
Normen für Lieferung von Baumaterialien etc.
2. Platten u.Fliesen aus natürlichem u. künstlichem Stein ; Schwemmsteine.
a. Marmorplatten sind bei quadratischer Form mit Seitenlängen gängig, die
zwischen 20 und 31,5 em wechseln; häufig ist das Format 26 zu 26 m,
b. Schiefer-Fliesen: quadratische Form und Grösse wie vor.
c. Solnhofer Platten (aus Kalkstein.; Preiskourant des Solnhofer Aktien-
Vereins): quadratisch mit Seitenlängen von bezw.:
| 22 24,3 | 26,8 | 29,2 | 31,6 | 32,8 | 36,5 | 39,5 | 43,8 | 47,4 | 58,4 «m,
desgl. Malztennen-Format mit 34, 37, 40 «m Seitenlänge.
d. Sandstein-Platten und Fliesen in verschiedenen Graden der Be-
arbeitung (Weser-Platten). Die „Administration der Sollinger Sandstein-Brüche in
Holzminden a. W.“ giebt ab: quadratische Formen mit folgenden Seitenlängen.
| 20 22 24 26 29 34 41 2772.60: 7222768 | 6Hr
rechteckige Platten desgl. von 2°/;; und 58/z.,; m.
Die Firma Wenck in Karlshafen desgl. quadrat. Platten von:
235 30 | 35 | 40 45 | 50 55 60 em Seitenlänge.
Die Firma Rothschild in Stadtoldendorf desgl. quadrat. Platten von:
20° | 22 24 26 1:29 34 | 41 | 50 | :58 em Seitenlänge,
rechteckige desgl. von 58/2, m.
e. Thonplatten und Fliesen. Mettlacher von Villeroy & Boch:
Geriffelte Trottoir-Fliesen 16?/; zu 16?/; em | 3,3 em stark,
Fussboden-Fliesen.. .. 14,4 °',.144 „ 120,.,
Sinziger aus der Sinziger Mosaikplatten-Fabrik. Quadratische von 17 em
Seitenlänge; Seckige in verschiedenen Grössen bis 20 «m breit und hoch.
Saargemünder von Utzschneider u. Jaunez. Quadratische mit 16cm und
20 cm Seitenlänge; Seckige mit 20 «m Breite und Höhe und quadrat. Einsatzstücken
von 6,5 em Seite. — 6eckige glatt von 10 cm Seitenlänge (17 cm Breite, 20 cm Höhe).
6eckige geriftelt von 9,2 cm Seitenlänge (16 cm Breite, 18,5 «m Höhe).
f. Holländische Porzellanplättchen zu Wandbekleidungen: quadratisch
mit 13 cm Seitenlänge.
g. Zementplatten auch Terazzoplatten: verschiedene Grössen und For-
maten am häufigsten ist die quadratische Form mit 17 «m Seitenlänge.
h. Rheinische Schwemmsteine (Bimsandsteine). Die gebräuchlichste Sorte
ist 25 cm lang, 12 em breit und 10 «m dick; eine zweite Sorte, gleich lang und breit
wie vor., bat 8 m Dicke; von der grösseren Sorte wiegt 1 Stück trocken 2,25 ke.
3. Mörtel- Materialien.
a. Normen über hydraulische Bindemittel.*)
Durch Zusammenwirken verschiedener deutscher technischer Vereine sind
im Jahre 1877 Normen für die einheitliche Lieferung und Prüfung von Portland-
zement vereinbart; diese Normen sind für den Bereich der preussischen Bau-
verwaltung durch Ministerial-Verfügung v. 10. November 1878 in Geltung gesetzt
worden. Durch Ministerial-Verfügung v. 16. August 1880 ist sodann die Kel. Prüfungs-
Station f. Baumaterialien in Berlin als entscheidende Instanz in Streitfällen zwischen
den staatlichen Baubehörden und den Portlandzementfabriken- bez. -Händlern über
die Qualität der Waare eingesetzt worden. Neuerdings sind Bestrebungen im Zuge
zu wesentlichen Abänderungen der deutschen Normen; die bis jetzt n bestimmte
Aussicht genommenen Abänderungen sind in der nachstehenden Zusammenstellung
durch Beifügung in Klammern und in Cursiv-Schrift angedeutet.
Später als in Deutschland sind gleichartige Normen auch in Russland,
Oesterreich und der Schweiz, ferner n Schweden und Dänemark ans Licht
getreten. Die schweizerischen Normen, welche in ihrer ersten Fassung v.
16. Oktob. 1881 den deutschen Normen durchaus ähnlich waren, sind 1883 einer
Umarbeitung unterzogen worden, bei welcher als entscheidende Probe diejenige auf
Druckfestigkeit eingeführt ist. Die russischen Normen, im Ressort des
Ministers für Wegebau amtlich eingeführt, sind fast gleich den deutsehen Normen.
Die nachfolgende Zusammenstellung enthält in auszugsweiser Wiedergabe das
Wesentlichste aus den schweizerischen, österreichischen und deutschen Normen.
*) Deutsche Bauztg. 1877, S. 39, 43, 124, 181 und 1878, $. 485; ferner Zeitschr. für Bauw.
1879. Normen f. d. einheitl. Lieferung ü. Prüfung von Portlandzement; Riga 1881. Druck v.
W.F. Häcker. — Wochenschr. des österr. Ingen.- u. Archit.-Ver. 1878 u. 1880. Normen für die
einheitl. Nomenclatur, Klassifikation und Prüfung der Bau- und Konstrukt-Mat.; hydraul. Binde-
mittel. Bearb. von Prof. L. Tetmajer; Zürich 1883.