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Pegel - Beobachtungen. 757
a. Eintheilung und Aufstellung der Pegel.
Die Theilung der Pegel ist nach Centimetern (von 5 zu 5 oder von 2 zu 2em
fortschreitend) mit deutlicher Markirung der Decimeter und Meter auf den (aus
Holz, Gusseisen oder Porzellan gefertigten) Pegellatten durch Oelfarbe oder
Emaillirung besser noch in Relief und Farbe oder Emaillirung, anzugeben, Fig. 727.
Der amtlich fest gesetzte Mittelwasserstand — abgeleitet aus dem Mittel aller
während mehrerer Jahre eleichmässig an jedem Tage gemachten Beobachtungen
unter allenfallsiger Berücksichtigung der sogen. Vegetationsgrenze — ist besonders
zu markiren.
Bei neu zu setzenden Pegeln wird der Nnllpunkt der Theilung — OP. —
gewöhnlich in der Höhe des bekannnten niedrigsten Wasserstands angenommen,
zuweilen auch noch etwas tiefer. Um möglichen Fluss-Veränderungen Rechnung zu
tragen, hat jedoch die Theilung sowohl unter O herab — als über den seither
bekannten höchsten Wasserstand hinaus zu reichen.
Die Nullpunkte aller Pegel sind auf
benachbarte, in den Flusskarten anzugebende
Fixpunkte genau einzunivelliren; der Stand
der Pegel ist jedes Jahr zu kontrolliren und
der jeweilige Befund amtlich fest zu stellen
Zur bestmöglichen Vermeidung von Beschä-
dieungen sind die Hauptpegel an gesicherten
Stellen anzubringen: an der untern Stirnseite
von Brücken-Widerlagern und Pfeilern, an Ufer-
mauern, an starken Eichen-
Pfählen, welche in unge-
fährdeten Buchten genügend
tief eingerammt werden, wo-
bei in allen Fällen besonders
zu beachten ist, dass das
Ablesen der Pegelstände, das
Reinigen und Abeisen der
Pegel thunlichst erleichtert
ist. An flachen Ufern werden
sogen. korrespondirende
Pegel benutzt. Pegelsollten
überall da aufgestellt werden,
wo wesentliche Unterschiede
in den Fluss-Verhältnissen
auftreten oder zu erwarten sind, wie nächst
der Einmündung grösserer Seitenflüsse, sowie |
ober- und unterhalb von Stauanlagen. Pro- :
visorische Pegel sind nöthig oberhalb :
wichtiger Baustellen, für Hochwasser - Nivel-
lements ete. Gewöhnlich wird man sich aber ——
auf die Aufstellung von Pegeln in der Nähe Er
grösserer Orte und an Flussübergängen beschränken müssen.
Bei vorkommenden Beschädigungen, z. B. durch Eisgang, sind sofort Noth-
pegel aufzustellen, deren Nullpunkte auf die Fixpunkte einnivellirt werden; die
Interims-Ablesungen sind auf 0 des wieder zu errichtenden Hauptpegels zu reduziren.
Die einmal vorhandenen oder gewählten Pegel-Nullpunkte sind für alle Zeiten bei-
zubehalten. Werden in der Nähe der Pegel Bauten hergestellt, welche auf den
Wasserstand unmittelbar einwirken, so sind hierüber amtliche Vormerkungen
zu machen.
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b. Zeit und Auftragen der Beobachtungen.
Bei gewöhnlichen Wasserständen haben die Pegel-Ablesungen täglich ein mal
zur gleichen Zeit statt zu finden; bei rasch wechselnden Wasserständen, bei Hoch-
wasser und Eisgang sind öftere Ablesungen nöthig.
Die Ablesungen werden tabellarisch und grafisch zusammen gestellt, am
besten in Verbindung mit Regen- und Temperatur- Beobachtungen. Die mittlere