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792 Hydrometrie.
Ueber die in einzelnen Fällen zulässigen Werthe v und Böschungswinkel «
ist Folgendes zu bemerken:
Es fehlt nicht an Beobachtungs-Resultaten über die Grösse der Geschw. im
Wasserspiegel und bezw. an der Sohle, bei welcher Sinkstoffe von bestimmter
Grösse in Bewegung gesetzt werden. Bei den hier in Betracht gezogenen Kanälen
bestehen Ufer und Sohle aus in einander gelagerten Materialien von verschiedener r
Grösse; es dürfen demnach meist grössere Werthe » zugelassen werden, als nach
jenen Beobachtungs-Resultaten allein sich ergeben würden. Als grösste zulässige
Sohlengeschw. sind verwendbar: in sandigem Boden je nach der Korngrösse und
den Lagerungs- Verhältnissen: .-. . » » . .......20208 bis 0,75 m,
in Lehmboden 0,2. bis 0,9 m,
in Kiesboden a en. 0,75 bis 1,2 m,
Wegen der hierbei bestehenden Unsicherheit sind da, wo andere Anhalts-
punkte fehlen, Versuche an Probegräben zu empfehlen.
Für Sinkstoffe aus gleich grossen Bestandtheilen gelten folgende Angaben.
[ Sinkstoffe von der Grösse eines Aniskorns bei 0,108
R a u einer Eirbse 0,1998,
- ö ; ; I einer Bohne (820:
Es bewegen sich: ! u n er ? 2
Abeerundete Steine von 0,027m Durchm. „ 0,650 „
„ „ Hühnereigrösse „0.900: >
Steine von 0,052 m Durchm. . . N
Zur Bestimmung des Winkels « dienen folgende Angaben:
dichte Erde, festen
€ Mauerwerk
Boden
für lockere Erde aus Sand |gewöhnliche Erde
«a=22 bis 26,5" 89,0” 459 90»
cd, 2 LU 1 0
Bei lothrechten Seitenwänden wird vortheilhaft die Breite des Kanals = der
doppelten Wassertiefe genommen.
Die Berechnung der Normalbreite bei Flüssen wird auf die Resultate
verschiedener Vor-Erhebungen und auf die, allerdings nicht zutreffende, Voraus-
setzung gestützt, dass trapezförmige Profile entstehen werden. Es handelt sich
um die Normalbreite bei Niedrig-, Mittel- und Hochwasser.
Für Niedrig- und Mittelwasser wird gewöhnlich ein einziges Rinnsal fest gesetzt,
dem sich für Hochwasser einer- oder beiderseits Verbreiterungen anschliessen. Aus
der im Nachfolgenden gezeigten Bestimmungsweise ergeben sich leicht alle jene
Modifikationen, welche bei andern Voraussetzungen beachtet werden müssen.
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Fig. 776. Re A BSR,
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Fig. TIT. Es sei zunächst die Normalbreite UD=b
2 I I „ _ und das Normalprofil ABC D=F für Niedrig-
.W. L & “ RES a Ss .
—_—#tH____ wasser zu bestimmen, Fig. 776. Hierfür ıst
HE dd zu ermitteln die Wassermense M bei Niedrig-
y5 gl wasser. die mittlere Wassertiefe *, das der
RE 5 s
GUTE betr. Flussstrecke entsprechende relative
Gefälle g, das verwendbare Böschungs-
verhältniss v. Es sind also die bestehenden Flussverhältnisse geeignet zu berück-
sichtiven und es kann deshalb eine bestimmte Normalbreite nur für jenen Theil
eines Flusslaufs gelten, in welchem diese Verhältnisse durch Einmündung von
Seitenflüssen ete. nicht wesentlich alterirt werden. Um die Tiefe t zu finden, misst
man eine grössere Anzahl einheitlicher und möglichst regelmässiger Querprofile, in
welchen der Wasserstand auf Niedrigwasser reduzirt wird, Fig. 777. Ist w die
Vergl. hierzu als ein spezielles Beispie lung über die Bewegung der Geschiebe
des Oberrheins; Deutsch. Bauzeitg. 1883, S. 331.