Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
Hydrometrie. 
VI. Anhang.) 
a. Tabelle der Werthe  — V ; 
“+ 
in der Geschwindigkeits-Formel von Darcy-Bazin (zu 8. 777, 17 
  
    
Kategorie: I. IE. III. | IV. V. 
r k k k k k 
Ö 0 0 0 0 
0,01 40,8 12,6 5 3, 
0,03 57,7 21.1 6,5 
0,05 64,6 26,4 8,3 
0,07 68,3 30,2 9,8 
0,10 71,6 34,5 ; 
0,15 74,5 39,5 
0,2 76,1 43,0 
03 77,9 47,7 
0,4 78,8 50,6 
0,5 79,3 52,7 
0,6 79,7 54,2 
0.7 80.0 55,4 
0,8 80.2 56,3 
0,9 80,3 57,1 
1,0 80,4 57,7 1 
20 3,5 
3,0 39,7 
4,0 41,7 
5.0 Ge 53,5 43,0 
b. Fluss- oder Stromkarten. 
Diese zur Aufstellung einheitlicher Flussregulirungs-Projekte erforder- 
lichen Karten sollen ein treues Bild eines Flusses oder einer Flussstrecke 
innerhalb des Ueberschwemmungs-Gebiets liefern. 
Neuaufnahmen sind auf eine Triangulirung zu stützen; zur Detailirung 
dienen Messtisch- oder Theodolith - Aufnahmen. 
Bei den aus Kataster-Blättern (Flurkarten) angefertigten Stromkarten handelt 
es sich nur um Ergänzungen, also um Detail-Messungen, durch welche die 
nach der Zeit der Flur-Aufnahmen eingetretenen Aenderungen fest zu stellen sind. 
Als Maassstab der Darstellungen wird im allgem. 1:5000 gewählt; grössere 
Maassstäbe, 1: 1000, verwendet man bei kleinern, kleinere Maassstäbe, 1: 10000 
bei grossen Flüssen. 
Die Original-Flusskarten werden auf Leinwand aufgezogen; sie erstrecken 
sich, wenn thunlich, auf den ganzen Flusslauf, sind aber wegen bequemer Hand- 
habung in Sektionen von ca. 3" Kartenlänge zu zerlegen. 
Oft wird die Kartirung nur auf die zu regulirenden Flussstrecken mit ent- 
sprechender Abgrenzung nach -oben und unten ausgedehnt, manchmal auch das 
Inundations-Gebiet nicht der ganzen Breite nach kartirt. 
Die Aufnahmen sollen bei niedrigen Wasserständen gemacht und die Haupt- 
wasserläufe von links nach rechts gerichtet aufgetragen werden. 
Auf einer Flusskarte sind anzugeben: 
l. Die Haupt- und Nebenrinnen und die Altwasser des Hauptflusses und der 
einmündenden Bäche und Flüsse; die Inundations-Grenzen; die Zeit der Aufnahme 
und die während derselben herrschenden Wasserstände, bezogen auf den benach- 
barten Hauptpegel; die Uferborde bezogen auf den mittlern Niedrigewasser- 
stand während der Aufnahme; 
2. die im Flussbett liegenden Sand- und Kiesbänke, Inseln und Felsen; die 
in und an dem Flusse liegenden Korrektions-Bauten, Grundschwellen, Wehre, 
Schleusen, Brücken, Stege, Fähren, Furthen, Landungsplätze, Hafenanlagen, Lein- 
pfade, Pegel, Fixpunkte und Längeneintheilungs-Zeichen (8. Nivellement 8. 753); 
die im Inundations-Gebiet vorhandenen Häuser, Kanäle, Triebwerke, Kulturen etec.; 
Vergl. hierzu auch den Abschn. „Bauführung“, 8. 35fl 
  
  
  
  
   
   
  
   
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
     
  
  
  
   
	        
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