Hydrometrie.
VI. Anhang.)
a. Tabelle der Werthe — V ;
“+
in der Geschwindigkeits-Formel von Darcy-Bazin (zu 8. 777, 17
Kategorie: I. IE. III. | IV. V.
r k k k k k
Ö 0 0 0 0
0,01 40,8 12,6 5 3,
0,03 57,7 21.1 6,5
0,05 64,6 26,4 8,3
0,07 68,3 30,2 9,8
0,10 71,6 34,5 ;
0,15 74,5 39,5
0,2 76,1 43,0
03 77,9 47,7
0,4 78,8 50,6
0,5 79,3 52,7
0,6 79,7 54,2
0.7 80.0 55,4
0,8 80.2 56,3
0,9 80,3 57,1
1,0 80,4 57,7 1
20 3,5
3,0 39,7
4,0 41,7
5.0 Ge 53,5 43,0
b. Fluss- oder Stromkarten.
Diese zur Aufstellung einheitlicher Flussregulirungs-Projekte erforder-
lichen Karten sollen ein treues Bild eines Flusses oder einer Flussstrecke
innerhalb des Ueberschwemmungs-Gebiets liefern.
Neuaufnahmen sind auf eine Triangulirung zu stützen; zur Detailirung
dienen Messtisch- oder Theodolith - Aufnahmen.
Bei den aus Kataster-Blättern (Flurkarten) angefertigten Stromkarten handelt
es sich nur um Ergänzungen, also um Detail-Messungen, durch welche die
nach der Zeit der Flur-Aufnahmen eingetretenen Aenderungen fest zu stellen sind.
Als Maassstab der Darstellungen wird im allgem. 1:5000 gewählt; grössere
Maassstäbe, 1: 1000, verwendet man bei kleinern, kleinere Maassstäbe, 1: 10000
bei grossen Flüssen.
Die Original-Flusskarten werden auf Leinwand aufgezogen; sie erstrecken
sich, wenn thunlich, auf den ganzen Flusslauf, sind aber wegen bequemer Hand-
habung in Sektionen von ca. 3" Kartenlänge zu zerlegen.
Oft wird die Kartirung nur auf die zu regulirenden Flussstrecken mit ent-
sprechender Abgrenzung nach -oben und unten ausgedehnt, manchmal auch das
Inundations-Gebiet nicht der ganzen Breite nach kartirt.
Die Aufnahmen sollen bei niedrigen Wasserständen gemacht und die Haupt-
wasserläufe von links nach rechts gerichtet aufgetragen werden.
Auf einer Flusskarte sind anzugeben:
l. Die Haupt- und Nebenrinnen und die Altwasser des Hauptflusses und der
einmündenden Bäche und Flüsse; die Inundations-Grenzen; die Zeit der Aufnahme
und die während derselben herrschenden Wasserstände, bezogen auf den benach-
barten Hauptpegel; die Uferborde bezogen auf den mittlern Niedrigewasser-
stand während der Aufnahme;
2. die im Flussbett liegenden Sand- und Kiesbänke, Inseln und Felsen; die
in und an dem Flusse liegenden Korrektions-Bauten, Grundschwellen, Wehre,
Schleusen, Brücken, Stege, Fähren, Furthen, Landungsplätze, Hafenanlagen, Lein-
pfade, Pegel, Fixpunkte und Längeneintheilungs-Zeichen (8. Nivellement 8. 753);
die im Inundations-Gebiet vorhandenen Häuser, Kanäle, Triebwerke, Kulturen etec.;
Vergl. hierzu auch den Abschn. „Bauführung“, 8. 35fl