Bauführung.
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Stets ist die Nordrichtung in die Zeichnung einzutragen. Wird die Richtung
des magnetischen Meridians gezeichnet, so ist dies durch Beischrift „Magnetischer
Norden“ zu kennzeichnen.
Als Zeichen der Zusammengehörigkeit verschiedener Kartenblätter werden
sofern das nicht in anderer Weise durch die Art der Zeichnung kenntlich gemacht
wird — am Rande kleine Häkchen angebracht fr.
Massstäbe mit Angabe des Reduktions-Verhältnisses müssen auf allen Zeichnungen
vorhanden sein.
a. Darstellung der Oberflächen-Gestaltung.
Dieselbe erfolgt am einfachsten durch Eintragen der Begrenzungs - Linien
äquidistanter Horizontalschnitte der Erdoberfläche in die Zeichnung (Horizontal-
kurven, Höhenschichten-Linien), welche zur Unterscheidung von anderen Be-
srenzungs-Linien bei farbiger Behandlung braun ausgezogen werden. ‚Jede 5. Schicht
wird durch eine stärkere Linie markirt und die Höhenzahl (m über Normal-
horizont) dazu gesetzt (Taf. I., Fig. 1).
Zu einer anschaulicheren Darstellung der Terrainformen bedient man sich in
Uebersichtsplänen der Bergschraffirung nach Lehmann’s Manier zwischen den
Horizontalkurven. Dieselbe beruht auf dem Satze, dass unter Voraussetzung
vertikalen Lichteinfalls verschieden geneigte Flächen um so dunkler erscheinen, je
grösser ihre Neigung zum Horizont ist. Die verschieden starke Beleuchtung der
Flächen wird dargestellt durch Schraffirstriche, deren Breite mit dem Neigungs-
winkel der Fläche abnimmt. In den preussischen Generalstabs-Karten werden nur
die Neieuneswinkel von 5 45" durch volle Striche zur Darstellung gebracht.
Fig. 2auf Taf. I. zeigt das vorgeschriebene Verhältniss zwischen dem von den Strichen
bedeckten und dem weiss bleibenden Raume. Fig. 3 u. 4 das. geben die weitere Darstellung.
Die Horizontalkurven in 20 m Höhenabstand werden stark, diejenigen & 10 m
fein ausgezogen, die Kurven & 5 m gerissen mit 10 mm Gliedlänge und 1 mm Abstand,
die a 1,25 m gerissen mit 0,8 mm Gliedlänge und 0,4 mm Abstand.
Die Schraffirstriche stehen normal auf den Horizontalkurven.
Die Terrainformen der vom Wasser bedeckten Flächen werden durch Horizontal-
kurven (bei farbiger Behandlung blau) angegeben.
f. Charakterisirung der Oberflächen-Bedeckung.
Dieselbe erfolet entweder inschwarz (durch Federzeichnune oder Schraffirune‘)
oder durch farbiges Anlegen der Flächen in lichten Farbentönen. Bei Zeich-
nungen grossen Massstabes begnügt man sich mit Anlegen eines breiten hell ge-
haltenen Farbenstrichs an der Grenzlinie.”) Auch bei der farbiven Behandlune
kann die Charakteristik durch Federzeichnung beibehalten werden.
Die bezüglichen Charakterisirungs- Typen sind aus den Fig. 5 bis 15, Taf. I.,
16 — 20, Taf. I. und Fig. 21, Taf. III., zu ersehen; es sei zu denselben Nach-
folgendes bemerkt:
Je kleiner der Maassstab ist, um so weiter gehend muss die Charakterisirunge
durch Sienaturen sein, weil bei den Plänen erösseren Maassstabes durch Dar-
stellung der natürlichen Form die Bedeutung des Dareestellten oft ohne weiteres
zu erkennen sein wird. Hieraus und aus der Bestimmung der Zeichnungen ergeben
sich einige Verschiedenheiten in der Ausbildung der Sienaturen, welche aus den
miteetheilten Figuren ersichtlich sind.
In den Uebersichtsplänen (Landesaufnahme) werden alle nicht mit Kulturen
bedeckten Flächen mit Ausnahme der Wege (Haiden, Sandflächen, ungepflasterten
Plätze, Lager- und Stapelplätze) hell orange angelegt, T,ehmgruben mittel-
stark orange; Sand- und Kiesgruben, trockene Gräben und Flussbetten mit
Gummigutt., Wege je nach ihrer Bestimmung nach Angabe der Fie. 16, Taf. II.
In den Spezialplänen werden die zu Wohnstätten gehörigen Hofräume grau
angeleet. Wege, Eisenbahnen, Chausseen licht in Terra de Sienna, die Böschungen
erün, mit Abschattirung in-schwarz und zwar oben dunkler, unten heller.
In Kunststrassen-Projekten werden die Strassen blassroth aneeleeot.
-
*) Sämmtliche zum Koloriren der Karten der preuss. Landesaufnahme und für geometrisch«
und topographische Arbeiten vorgeschriebenen Farben, sowie die für die Kataster-Verwaltung
vorgeschriebeneu Tinten in blau, roth und grün werden von der Firma G. Bormann Nachfolger,
Berlin C., Brüderstrasse 39, unter der Bezeichnung „Generalstabs-Farben“, „Planfarben* und
„Katastertinten* vorschriftsgemäss angefertigt und zum Verkauf vorräthig gehalten,
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