Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

   
‚ ziehen 
‚b, wenn 
mit der 
‚ haben 
wirkung 
ndessen 
sen ist, 
ach die 
mpere’s 
ırch die 
xwell, 
dem von 
ıng über 
cher die 
chflossen 
ı diesem 
Ujı 
chg. (65), 
als der 
Systemen 
? 
* Kraft- 
es dar- 
Einfluss 
'ormeln 
ıst. und 
velchem 
en eine 
ttfindet, 
in den 
ichtung 
wird in 
\n den 
ie Ver- 
die Er- 
)jme als 
resetzes 
ıdessen, 
ben von 
Elektro - Magnetismus. 
943 
äussern Kräften in einem magnet. Felde von Magn. oder Strömen bewegt werden. 
Diese Erscheinung ist keine Konsequenz des erwähnten Grundgesetzes, und wir 
können, mangels der Kenntniss des allgem. Kraftgesetzes für die gegenseitigen 
Wirkungen bewegter Elektriz. *), dieselbe auf rein theoret. Wege nicht begründen. 
Das alleem. Induktions-Gesetz (Gesetz von Lenz) lautet: 
„Wird ein Stromleiter quer durch die Kraftl. eines magnet. Feldes, 
welches von Maen. od. Strömen erzeugt ist, bewegt, so wird in dem- 
selben ein Strom induzirt. Die Richtung des Induktionstroms ist 
stets derart, dass die elektromagnet. Kraftwirkung dieses Stroms 
der Bewegung Widerstand leistet. 
Auf Grund dieses Gesetzes lässt sich der alleem. Ausdruck für die Stärke des 
Induktionsstroms unter Zuhülfenahme der Entwickelungen S. 934 und 935 ableiten. 
Man betrachte den Vorgang während des Zeittheilchens dt; man kann dann 
annehmen, dass während desselben die Stärke des induzirt. und des induzirend. Stroms 
unveränderlich bleibt und die Veränderungen derselben plötzlich am Anfang jedes 
Zeitelem. eintreten. Es sei N die aleebr. Zahl der magenet. Kraftl., welche ein 
im maenet. Felde eines Stroms oder Magen. befindlicher geschlossener Leiter fasst. 
Das Ansteicen von N während der Verschiebung des Stromkreises innerhalb der 
Zeit dt ist = En dt. Fliesst in dem Leiter der Strom :, so ist nach Gleichg. (52) 
die Arbeit der Verschiebung unter Ueberwindung des von den elektromagnet. 
Kräften eeleisteten Widerstandes: 
.dN GR 
Tr Eh dt dt, 
worin P die potentielle Energie bezeichnet, welche der Stromkr. vermöge seiner 
Lage im magnet. Felde besitzt. 
Der Vorgang muss jedenfalls dem Gesetz der Erhaltung der Energie genügen; 
es muss daher die Gleichg. (41) erfüllt sein, in welcher: 
(a) 
dN GR 
Pe) lea 1t 
% i dt | dt f 
zu Setzen ist. Es ist sonach: 
. 3 x dN 
EFidt=tWwdt—i dt, 
dt 
worin E die elektro-mot. Kraft des Elektromotors im bewegten Stromkr. ist. Der 
Werth E kann jede beliebige Grösse haben. Ist der Leiter ursprünglich stromlos 
und eine elektro-mot. Wirkung in demselben nicht vorhanden, so ist #=0, also: 
5 „dN ; l dN a 
O=twdt—i Gb u i (66a) 
dt w dt 
Der induzirte Strom fliesst also mit einer solchen Stärke, als wenn er durch eine 
ZEN . 
elektro-mot. Kraft in Bewegrung gesetzt würde. 
dt 
a . Se ee dN 2 
dN ist die Aenderung von N in der Zeit dt, 27 also die Aenderung pro 
( 
Zeiteinh. zur Zeit £. Man kann daher das Gesetz der Stärke des induzirten Stroms 
folgendermassen formuliren: 
Die in der ganzen Ausdehnung des Stromleiters zu einer be- 
stimmten Zeit wirkende elektro-mot. Kraft der Induktion wird ge- 
messen durch die Abnahme pro Zeiteinh. der von dem Stromkr. ge- 
fassten maenet. Kraftlinien. 
) Es ist klar, das Gesetze, wie das über die Substitution der magnet. Schalen für Stromkr., 
oder die Formel Amp£ere’s 8. 941 ein solches Kraftgesetz nicht liefern. Wir kennen in dem 
Goulomb’schen Gesetze das Gesetz der Kraftwirkung im Gleichgew. befindlicher Elektriz.; ein 
allgem. Kraftgesetz, das die Kraft als Funktiou der Menge und der Bewegungsgrössen des Agens 
darstellt (welches also das Coulomb’sche Gesetz als speziellen Fall einschliesst) besitzen wir 
nicht, obwohl von vielen Physikern die Aufstellung eines solchen versucht worden ist. Vrgl.: 
Weber Elektrodynam. Maassbestimmungen, Leipzig, 1867, Hirzel; v. Helmholtz. Gesammelte 
Abhandlungen; Leipzig, 1881 83. Barth; Riemann. Schwere, Eilektriz. und Magnetism 
Clausius. Mechan. Behandlung der Elektriz.; sowie Beer, Maxwell und Wiedemann; A.a.0. 
   
  
      
  
    
  
   
   
  
  
  
   
  
  
  
  
   
   
   
    
   
  
   
    
   
  
   
   
     
  
   
  
   
   
  
  
     
  
  
  
  
  
  
      
    
  
  
    
   
    
     
  
   
   
  
  
    
   
   
   
     
    
   
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.