272 Eigenschaften und Prüfung des Eisens.
am
Probe lässt man den: Stift « zum Eingriff kommen, so dass die Spindel an
der Drehung verhindert wird. Das Vorschieben des Schlittens wird dann
durch die Bewegung der Kurbeln k bewirkt, wobei das fest mit der Mutter m
verbundene Schneekenrad in Drehung versetzt und die Spindel zur fortschrei-
tenden Bewegung veranlasst wird. An der Schlittenführung ist eine Theilung t
und am Schlitten selbst ein verstellbarer Zeiger z angebracht, um die (Grösse
der erfolgten Biegung usw. zu messen.
Die in Fig. 458 dargestellte Biege-Presse von Mohr & Federhaff zeigt
eine ähnliche Grundanordnung, wie die eben beschriebene Maschine; 1 Mann
kann an der Kurbel k eine Druckkraft bis 4 t ausüben. Schwächere Probe-
Fig. 458.
streifen können unmittelbar ohne das Schneckenrad-Vorgelege durch Drehen
der Schraube S gebogen werden. Es ist eine Gradtheilung t vorhanden, welche
genau in dem Mittelpunkte der durch die Biegung am Sattel erzielten Rundung
ingestellt werden kann und sich gleichmässig mit dem zu biegenden Schenkel
des Probestücks dreht, so dass man in jedem Augenblicke des Versuchs den
Biegungswinkel ablesen kann. Das Sattelstück, auf dem die Gradtheilung dreh-
bar befestigt ist, kann gegen ein beliebiges anderes mit kleinerer oder grösserer
Abrundung ausgewechselt werden.
Die Abbildung einer durch eine eigene Dampfmaschine betriebene Biege-V or-
richtung der Blochairn-Werke in England vgl. in der unten angegebenen Quelle).
f. Schlag-, Fall- oder Rammwerke.
1. Diese in der Regel zur Prüfung von Schienen, Radreifen, Achsen, Federn
u. dergl. benutzten Maschinen gleichen in ihrer allgemeinen Anordnung und
Wirkung den Fallhämmern ($. 146) und Baurammen. Nach den Beschlüssen
der Münchener und Dresdener Konferenzen?) sollen Schlagproben mittels eines
Normal-Schlagwerkes ausgeführt werden, welches zu aichen ist und dessen
Konstruktion im allgemeinen der nachfolgenden Beschreibung entsprechen soll.
Wesentliche Theile sind der Fallblock oder das Fallgewicht, der Hammer-
stock (Chabotte), an welchem die Auflagerstücke für den Probekörper möglichst
unwandelbar zu befestigen sind und dessen Gewicht mindestens das 10fache des
Bürgewichts betragen soll; die Führungen des Fallgewichts und die zum
Aufziehen und Auslösen desselben dienenden Theile. Für. gewöhnliche
Zwecke genügt eine Fallhöhe von höchstens 6m und ein Fallgewicht von 0,5
oder 0,6, bei bedeutenderen Schlagwirkungen zweckmässig von 10t Es
empfiehlt sich, das wirksame Fallgewicht, d. h. das Bruttogewicht nach Abzug
aller passiven Widerstände zu O0,öt anzunehmen, die Fallhöhe nach halben
Metern zu theilen und die Schlagarbeit — wirksames Fallgewicht x Fall-
höhe — jedesmal möglichst in runden Zahlen, durch 500 theilbar, fest zu setzen.
Der gusseiserne oder stählerne Fallblock erhält am besten eine ebene
Hammerbahn ($. 146), welche genau zentrisch zur Schwerlinie des Blocks ein-
1) Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ingen. 1866, 8. 434.
2) S. 6—11.