Full text: Eisen und Eisenkonstruktionen in geschichtlicher, hüttentechnischer und technologischer Beziehung (Abtheilung 1, Band 2, Heft 1)

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Technische Bedingungen für die Herstellung 
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von Konstruktionen usw. 361 
B. L-Eisen. 
1. Zerreiss- und Dehnungsprobe. 
Güteziffer Langfaser 52 
nämlich 
Zerreissfestigkeit Langfaser = 36 kg 
Dehnung Langfaser = 16 °%, 
2 Biegeprobe. 
3ei der warmen Biegeprobe müssen sich die Schenkel des [_-Eisens sowohl vollständig 
zusammen biegen als auch derart aus einander breiten lassen, dass beide Schenkel eine ebene Fläche bilden. 
3ei der kalten Biegeprobe sollen sich die beiden Schenkel unter der Presse mindestens um 
18° aus einander biegen lassen. 
Bei beiden Proben dürfen sich in der Kehle und in den Schenkeln nur Anfänge von Rissen zeigen. 
3. Schmiede- und Lochprobe. 
Schenkelstreifen von | -Eisen müssen dieselben Schmiede- und Lochproben bestehen wie 
Blechstreifen. 
C. Nieteisen und Niete. 
1. Zerreiss- und Dehnungsprobe. 
Güteziffer 58. 
nämlich 
Zerreissfestigkeit = 38 kg 
Dehnung FE 20,9, 
2. Biege- und. Schmüedeprobe. 
Bei der kalten Biegeprobe muss das Nieteisen, ohne Risse zu erhalten, so gebogen und platt 
aufeinander geschlagen werden können, dass die beiden Enden der Länge nach parallel laufen. 
Ein Stück Nieteisen mit zweifachem Durchmesser zur Höhe muss sich kalt auf die halbe Höhe 
zusammen stauchen lassen, ohne dass die Oberfläche reisst. 
Bei der warmen Biegeprobe muss sich ein Stück Nieteisen von 2fachem Durchmesser zur Höhe 
auf 1/,; bis 1/ der Höhe nieder stauchen und sodann lochen lassen, ohne aufzureissen. 
Halle a. d. Saale, am 16. und 17. Juni 1881. 
c. Auszug aus der Anweisung für die Prüfung und Abnahme der für 
Kessel bestimmten Eisenbleche, L-Eisen, T-Eisen, Stangeneisen 
(Rund-, Vierkant- und Flach-Eisen), Nieteisen und Nieten,!) 
Für die Kaiserl. Marine am 5. Jan. 1878 erlassen. 
$1. Zusammensetzung der Kommission. 
Technische Prüfungsvorschriften. 
I. Für Bleche. 
$2. Besichtigung. Jedes eingelieferte Eisenblech ist zunächst auf beiden Seiten genau zu 
besichtigen, um fest zu stellen, dass seine Oberfläche glatt, eben, ohne Blasen, Beulen, Risse, Walzfehler 
oder Schiefer ist. 
Jedes in dieser Beziehung fehlerhafte Blech ist sofort zu verwerfen. In einer Ecke jedes Bleches 
muss der Name des Fabrikanten und die Zahl 1 für Bleche 1., sowie die Zahl 2 für Bleche 2. Güte 
eingestempelt sein. 
$ 3. Prüfung aufinnere Fehler. Die von den in $ 2 aufgeführten Fehlern frei gefundenen 
Bleche werden demnächst auf unganze Stellen im Innern untersucht. Die als unganz befundenen sind 
zu verwerfen. 
$4. Aufmessung. Die bis dahin für die Abnahme fähig befundenen sind aufzumessen. 
Die Bleche müssen die verlangten Abmessungen haben; Abweichungen in der Länge und Breite 
bis zu 10mm sind gestattet. Bleche, bei denen mehr als 10 mm an den verlangten Abmessungen fehlen, 
sind zu verwerfen. 
Demnächst ist noch fest zu stellen, dass die Bleche die verlangte Stärke haben. Abweichungen 
bis zu 0,3mm sind hierbei gestattet. 
$5. Wägung. Die Bleche sind genau zu wiegen, um fest zu stellen, ob ihr Gewicht mit dem 
aus den wirklichen Längen und Breiten der angelieferten Bleche und den verlangten Stärken zu berech- 
nenden überein stimmen. 
Als Rechnungs-Gewicht g lt 7763 kg für 1 cbm, Ueberschreitet eine Lieferung bezw. Theil-Lieferung 
das nach vor genannter Grundlage ermittelte Rechnungs-Gewicht, so sind von den Blechen mit grösstem 
Uebergewicht so viel zu verwerfen, dass der Rest das Durchschn'tts-Gewicht behält. Das Mindergewicht 
kann bei einer Lieferung bezw. Theil-Lieferung bis zu 4°/, betragen. Ueberschreitet es diese Grenze, 
so sind diejenigen Bleche mit Mindergewicht, welche diese Ueberschreitung verursacht haben, ebenfalls 
zu verwerfen. 
$6. Auswahl für die Zähigkeits-Probe. Behufs Prüfung der Zähigkeit der nach den 
Bestimmungen der vorher gehenden $$ für gut befundenen Bleche ist aus je einer x Menge von höchstens 
12 000 kg von Blechen gleicher Güte ein beliebiges Blech zu wählen. Ist die Auswahl von mehreren 
Probeblechen nach Obigem erforderlich, so ist darauf zu sehen, dass in den auszuwählenden Blechen 
auch die verschiedenen in der Lieferung vorkommenden Stärken möglichst vertreten sind. 
$ 7. Zurichtung der Probestücke zu den Zähigkeits- Proben. 
$ 8. Vornahme der Zähigkeits-Probe. Die erste Belastung des eingespannten Probestücks 
hat 25 kg für ] amm zu betragen und ist allmählig um je 1,5 kg für 1 qmm zu vermehren. Hat die Be- 
1) Nach Ann. f. Gew. u. Bauw. 1883, I, S. 280. 
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