Full text: Eisen und Eisenkonstruktionen in geschichtlicher, hüttentechnischer und technologischer Beziehung (Abtheilung 1, Band 2, Heft 1)

362 Anhang. 
lastung die Höhe von 31ks für lqmm erreicht, so ist dieselbe um je 1kg für ]qmm allmählig zu 
vermehren. Jede Belastung lässt man 0,5 Minuten auf den Stab wirken und bestimmt in jedem einzelnen 
Falle die Reckung. 
Blech 1. Güte (Zow moor) darf mit der Faser erst bei einer 3elastung von 36 qmm 
Querschnitt, quer der Faser erst bei einer Belastung von 34kg für 1 qmm Querschnitt, Blech 
mittlerer Güte (Best-Best Staffordshire) mit der Faser erst bei einer Belastung von 35kg für 
lqgmm Querschnitt, quer der Faser erst bei einer 3elastung von 33ks für ]qmm Querschnitt 
zerreissen. 
Die Verlängerung des Bleches 1. Güte muss mit der Faser wenigstens 10°, 
quer der Faser VE 7 
die des Bleches mittlerer Güte mit der Faser wenigstens 
quer der Faser . 
beim Zerreissen betragen. 
Bleiben die Ergebnisse der Probe wesentlich hinter den fest gestellten Grenzen zurück, so ist 
der Posten, aus dem das Probestück entnommen worden, ohne weitere Prüfung zu verwerfen; glaubt die 
Kommission indess, dass trotzdem das Material einigermaassen den Anforderungen entsprechen wird, so 
kann mit neuen, aus den schon dazu benutzten Blechen heraus geschnittenen Probestiücken eine noch- 
malige Zähigkeitsprobe vorgenommen, oder der betreffende Posten vor dem Verwerfen den Biegeproben 
unterworfen werden. Die angegebenen Zahlen bedeuten die Mittelwerthe aus je 3 Proben. 
$ 9.. Biegeproben. Diejenigen Blechposten, deren Zähigkeits-Proben befriedigend verlaufen, 
sowie diejenigen, bei denen die Ergebnisse nur wenig hinter den fest gestellten Grenzen zuriick geblieben 
sind, sowie eintretenden Falls diejenigen, die trotz der unbefriedigenden Zähigkeits-Proben von der 
Kommission noch einer weitern Prüfung werth erachtet: weıden, sind Biegeproben in heissem und kaltem 
Zustande zu unterwerfen. 
Die zur Vornahme der Biegeproben bestimmten Probestücke sind, wenn irgend angängig, von 
denselben Blechen (vergl. $ 6), aus denen die für die Zähigkeitsproben bestimmten Stücke entnommen 
waren, abzuschneiden. 
$ 10. Zurichtung der Bleche zur Biegeprobe. 
$ 11. Vornahme der Biegeprobe Nr. I. Die’Stücke werden in einem Glühofen halb roth- 
glühend gemacht und in diesem Zustande auf einer gusseisernen Platte s 
Rand 100 mm iber letztere Platte hervor ragt. 
Der hervor springende Theil jedes Stückes wird dann durch mässig starkes Schlagen mit Hämmern 
von 5kg Hammergewicht nach unten gebogen. In kleinen Zwischenräumen wird das Probestück genau 
besichtigt, ohne dasselbe los zu machen, um die ersten Anzeichen eines Bruches fest zu stellen. 
Sobald die Anzeichen eines Bruches bemerkt werden, ist das Probestück von der gusseisernen 
Platte los zu machen und der Winkel, in welchem es bisher gebogen worden, genau zu messen. 
Ist der Winkel von 90° erreicht worden, ohne dass das zu prüfende Blech Risse zeigt, so wird 
dasselbe umgekehrt, genau an derselben Stelle wie bei Beginn der Versuche befestigt und in der vorher 
angegebenen Weise weiter herum gebogen, bis sich Risse zeigen. 
Blech 1. Güte muss von solcher Dehnbarkeit sein, dass sich Stücke desselben von 25 mm 
Stärke und darunter in halb rothglühendem Zustande ohne zu brechen durch Hammerschläge mit 
Hämmern von 5ks Gewicht, sowohl mit wie quer zur Faser, 150° biegen lassen. In kaltem Zu- 
stande muss der Winkel vor dem Bruche 
mit der Faser bei 
25—20 mm Stürke der Bleche mindestens 25° 13— 9mm Stärke der Bleche mindestens 70° 
3 
PMo- 
73 
    
o befestigt, dass der eine 
  
    
19—14 „ a i 5 ö 409 8:3 > und darunter 100 9 
quer der Faser bei 
25—20 mm mindestens . i 15 3-19 mm mindestens‘; . . ..%i 12352:,2450 
19—14 „ 3 ISRT 8 „ und darunter mindestens . .. 60° 
betragen. 
Blech 2. Güte muss von solcher Dehnbarkeit sein, dass sich Stücke von 25 mm Stärke und 
darunter in halb rothglühendem Zustande ohne zu brechen durch Hammerschläge mit Hämmern 
von ökg Hammergewicht 
mit der Faser in einem Winkel von 125 
quer der Faser in einem Winkel von 100° 
biegen lassen. 
In kaltem Zustande muss der Winkel vor dem Bruche 
mit der Faser bei 
25—23 mm Stärke der Bleche mindestens 150 | 11— 9mm Stärke der Bleche mindestens 500 
EN . 200 BB. en ler n 700 
19—17 „ 5 = 5 5 25° 5% 5 = u = 90° 
16—12 „ 2 5 Y a 850°: 
quer der Faser bei 
25—20 mm Stärke mindestens . . . . 100 | 11— 9 mm Stärke mindestens 5500 
9:47 ze E ee, ar aln400 
16-12 „ . 
betragen. 
$ 12. Gefüge der Bruchstelle. Das Gefüge der Bruchstelle ist stets genau zu untersuchen. 
Das Eisen muss ein feinkörniges oder sehniges Gefüge haben. 
5 13. Vornahme der Biegeproben. Probe II für Bleche 1. Güte (Polterprobe), vergl. 
S. 285. 
n ’ e ö 
20:9: 5 „ und darunter mindestens . . 609 
Dem Bleche können hierbei zwei Hitzen gegeben werden. 
$ 14. Vornahme der Biegeproben. Probe Nr. III für Bleche 2. Güte (Umbörtelungs- 
probe nach Innen), vergl. S. 285. 
Dem Bleche können hierbei zwei Hitzen gegeben werden. 
$ 15. Vornahme der Biegeproben. Probe Nr. W (Umbörtelungsprobe nach Aussen), 
vergl. S. 285. 
Dem Bleche können hierbei drei Hitzen gegeben werden. 
5 16. Erklärung der Ausdrücke „mit“ und „quer“ zur Faser. 
  
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