362 Anhang.
lastung die Höhe von 31ks für lqmm erreicht, so ist dieselbe um je 1kg für ]qmm allmählig zu
vermehren. Jede Belastung lässt man 0,5 Minuten auf den Stab wirken und bestimmt in jedem einzelnen
Falle die Reckung.
Blech 1. Güte (Zow moor) darf mit der Faser erst bei einer 3elastung von 36 qmm
Querschnitt, quer der Faser erst bei einer Belastung von 34kg für 1 qmm Querschnitt, Blech
mittlerer Güte (Best-Best Staffordshire) mit der Faser erst bei einer Belastung von 35kg für
lqgmm Querschnitt, quer der Faser erst bei einer 3elastung von 33ks für ]qmm Querschnitt
zerreissen.
Die Verlängerung des Bleches 1. Güte muss mit der Faser wenigstens 10°,
quer der Faser VE 7
die des Bleches mittlerer Güte mit der Faser wenigstens
quer der Faser .
beim Zerreissen betragen.
Bleiben die Ergebnisse der Probe wesentlich hinter den fest gestellten Grenzen zurück, so ist
der Posten, aus dem das Probestück entnommen worden, ohne weitere Prüfung zu verwerfen; glaubt die
Kommission indess, dass trotzdem das Material einigermaassen den Anforderungen entsprechen wird, so
kann mit neuen, aus den schon dazu benutzten Blechen heraus geschnittenen Probestiücken eine noch-
malige Zähigkeitsprobe vorgenommen, oder der betreffende Posten vor dem Verwerfen den Biegeproben
unterworfen werden. Die angegebenen Zahlen bedeuten die Mittelwerthe aus je 3 Proben.
$ 9.. Biegeproben. Diejenigen Blechposten, deren Zähigkeits-Proben befriedigend verlaufen,
sowie diejenigen, bei denen die Ergebnisse nur wenig hinter den fest gestellten Grenzen zuriick geblieben
sind, sowie eintretenden Falls diejenigen, die trotz der unbefriedigenden Zähigkeits-Proben von der
Kommission noch einer weitern Prüfung werth erachtet: weıden, sind Biegeproben in heissem und kaltem
Zustande zu unterwerfen.
Die zur Vornahme der Biegeproben bestimmten Probestücke sind, wenn irgend angängig, von
denselben Blechen (vergl. $ 6), aus denen die für die Zähigkeitsproben bestimmten Stücke entnommen
waren, abzuschneiden.
$ 10. Zurichtung der Bleche zur Biegeprobe.
$ 11. Vornahme der Biegeprobe Nr. I. Die’Stücke werden in einem Glühofen halb roth-
glühend gemacht und in diesem Zustande auf einer gusseisernen Platte s
Rand 100 mm iber letztere Platte hervor ragt.
Der hervor springende Theil jedes Stückes wird dann durch mässig starkes Schlagen mit Hämmern
von 5kg Hammergewicht nach unten gebogen. In kleinen Zwischenräumen wird das Probestück genau
besichtigt, ohne dasselbe los zu machen, um die ersten Anzeichen eines Bruches fest zu stellen.
Sobald die Anzeichen eines Bruches bemerkt werden, ist das Probestück von der gusseisernen
Platte los zu machen und der Winkel, in welchem es bisher gebogen worden, genau zu messen.
Ist der Winkel von 90° erreicht worden, ohne dass das zu prüfende Blech Risse zeigt, so wird
dasselbe umgekehrt, genau an derselben Stelle wie bei Beginn der Versuche befestigt und in der vorher
angegebenen Weise weiter herum gebogen, bis sich Risse zeigen.
Blech 1. Güte muss von solcher Dehnbarkeit sein, dass sich Stücke desselben von 25 mm
Stärke und darunter in halb rothglühendem Zustande ohne zu brechen durch Hammerschläge mit
Hämmern von 5ks Gewicht, sowohl mit wie quer zur Faser, 150° biegen lassen. In kaltem Zu-
stande muss der Winkel vor dem Bruche
mit der Faser bei
25—20 mm Stürke der Bleche mindestens 25° 13— 9mm Stärke der Bleche mindestens 70°
3
PMo-
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o befestigt, dass der eine
19—14 „ a i 5 ö 409 8:3 > und darunter 100 9
quer der Faser bei
25—20 mm mindestens . i 15 3-19 mm mindestens‘; . . ..%i 12352:,2450
19—14 „ 3 ISRT 8 „ und darunter mindestens . .. 60°
betragen.
Blech 2. Güte muss von solcher Dehnbarkeit sein, dass sich Stücke von 25 mm Stärke und
darunter in halb rothglühendem Zustande ohne zu brechen durch Hammerschläge mit Hämmern
von ökg Hammergewicht
mit der Faser in einem Winkel von 125
quer der Faser in einem Winkel von 100°
biegen lassen.
In kaltem Zustande muss der Winkel vor dem Bruche
mit der Faser bei
25—23 mm Stärke der Bleche mindestens 150 | 11— 9mm Stärke der Bleche mindestens 500
EN . 200 BB. en ler n 700
19—17 „ 5 = 5 5 25° 5% 5 = u = 90°
16—12 „ 2 5 Y a 850°:
quer der Faser bei
25—20 mm Stärke mindestens . . . . 100 | 11— 9 mm Stärke mindestens 5500
9:47 ze E ee, ar aln400
16-12 „ .
betragen.
$ 12. Gefüge der Bruchstelle. Das Gefüge der Bruchstelle ist stets genau zu untersuchen.
Das Eisen muss ein feinkörniges oder sehniges Gefüge haben.
5 13. Vornahme der Biegeproben. Probe II für Bleche 1. Güte (Polterprobe), vergl.
S. 285.
n ’ e ö
20:9: 5 „ und darunter mindestens . . 609
Dem Bleche können hierbei zwei Hitzen gegeben werden.
$ 14. Vornahme der Biegeproben. Probe Nr. III für Bleche 2. Güte (Umbörtelungs-
probe nach Innen), vergl. S. 285.
Dem Bleche können hierbei zwei Hitzen gegeben werden.
$ 15. Vornahme der Biegeproben. Probe Nr. W (Umbörtelungsprobe nach Aussen),
vergl. S. 285.
Dem Bleche können hierbei drei Hitzen gegeben werden.
5 16. Erklärung der Ausdrücke „mit“ und „quer“ zur Faser.
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