364 Anhang.
mit neuen, aus der schon dazu benutzten Platte heraus geschnittenen Probestücken eine nochmalige
Zähigkeitsprobe vorgenommen werden und hat die Annahme oder Verwerfung des Postens je nach dem
Ergebniss dieses Versuches stattzufinden.
S9. Schmiedeproben. Die Platten, deren Zähigkeitsproben befriedigende Ergebnisse ge-
liefert haben, sind einer Schmiedeprobe zu unterwerfen.
$ 10. Vornahme der Schmiedeprobe. Die Schmiedeprobe besteht darin, dass eine Platte
in einer oder mehreren Hitzen in die Form einer halb-
kugelförmigen Schale mit einem umgekrempelten, in
der ursprünglichen Ebene der Platte liegenden, Rand
gebracht wird. Der innere Durchmesser der Halb-
kugel muss vierzig mal und die Breite des flachen, ring-
förmigen Randes zehn mal so grossals diePlattendicke sein.
3ei dieser Probe darf die Platte keine Risse oder
sonstige Anzeichen starker Beanspruchung zeigen. Die
Posten von Platten, deren Probestücke diesen Anfor-
derungen nicht entsprechen, sind zu verwerfen.
$ 11. Härtungs- und Biegeprobe. Diejenigen Plattenposten, deren Schmiede- und Zähig-
keits-Proben befriedigende Resultate ergeben haben, sind einer Biegungsprobe in gehärtetem Zustande
zu unterwerfen.
97
de -- 600 ------ #-- 450-7
$ 12. Zurichtung der Probestücke. Es wird zu’ diesem Zwecke
a von jeder bis dahin als abnahmefähig erkannten Platte ein Streifen quer der
Faser und einer längs der Faser abgeschnitten. Diese Streifen müssen 260 mn
lang und 40 mm breit sein und sind an den Kanten zu hobeln.
$ 13. Vornahme der Probe. Die Probestücke sind gleichmässig
auf Kirschroth zu erhitzen und darauf in Wasser, welches eine Temperatur
iz von 28° C. besitzt, abzukühlen. Nach erfolgter Abkühlung werden die Probe-
S stücke in einer Presse zusammen gebogen (siehe Skizze) und muss es möglich
he;
sein, denselben, ohne dass Anzeichen eines Bruches entstehen, eine solche blei-
bende Biegung zu geben, dass der kleinste innere Halbmesser an der Biegungs-
stelle nicht grösser als die Dicke der Platte ist. Sobald die Anzeichen eines
Bruches bemerkt werden, ist der kleinste Halbm., mit welchem das Probestück
bis dahin gebogen worden, genau fest zu stellen.
Die Biegeprobe ist nur dann als genügend anzusehen, wenn sich bei der
En Biegung von einem inneren Halben gleich der Plattendicke keine Risse zeigen.
Die Plattenposten, welche diesen Bedingungen nicht genügen, sind zu verwerfen
IH. Für [ -Stahle.
a Be IE REN
$15. Besichtigung.
$16. Aufmessung.
17. Wägung.
18. Auswahl der Zähigkeitspoben.
19. Zurichtung der Probestücke.
20. Vornahme der Zähigkeits-Probe. Alle Probestücke müssen wenigstens eine Be-
lastung von 44 kg für 1 qmm aushalten.
Die Verlängerung des Probestückes bis zum Bruch muss für die Länge von 200 mm nicht weniger
als 15 und nicht mehr als 25 °/, betragen.
S Schmiedeproben. Diejenigen Winkelstahlposten, deren Zähigkeits-Proben befriedigende
Ergebnisse geliefert haben, sind den Schmiedeproben zu unterwerfen.
$ 22. Vornahme der Schmiedeproben. Aus jedem Posten { -Stahl werden 3 kurze
j Probestücke entnommen und nachdem
sie rothglühend gemacht sind, den
folgenden Proben unterworfen:
1. Aus dem einen Probestück ist
70 ein Ring zu biegen, so dass ein
Schenkel in einer Ebene und der an-
dere senkrecht zu ihm bleibt. Der
innere Durchmesser des Ringes darf
nicht grösser sein, als die dreifache
&=- 700 -- 700 ---4 Breite des eben gebliebenen Schenkels.
Enger 2. Das zweite Probestück ist der-
ZIEH artig auseinander zu schlagen, dass
die inneren Flächen der Schenkel in
eine Ebene zusammen fallen.
3. Die Schenkel des Probestücks sind zusammen zu
schlagen, so dass sich die inneren Schenkelflächen voll-
kommen berühren.
Bei diesen Proben darf der | -Stahl keine Risse oder
sonstige Anzeichen starker Beanspruchung zeigen.
Die Posten [_-Stahle, deren Probestücken diesen An-
forderungen nicht entsprechen, sind zu verwerfen.
$S 23. Härtungs- und Biegeproben. Alle L-
Stahle derjenigen Posten, welche den Schmiedeproben genügt
haben, sind den Härtungs- und Biegeproben zu unterwerfen.
Für die Abmessungen und die Bearbeitung der Probestücke (nur längs der Faser), für die Här-
tung, die Biegung, sowie schliesslich für das Maximum des kleinsten Halbmessers und die Abnahme
gelten genau die im $ 12 und $ 13 für die Platten vorgeschriebenen Bedingungen.
II. Für Formstahl,
URUWRUR
mn
DD
„
00.2
EEE 75800 0-3
ec
nen OO
4
24. Besichtigung.
25. Aufmessung.
Run
4
%
f
j
’
;
Ser essen PS Nena ehe een... et
|
|
i
1
1
’
j