Full text: Eisen und Eisenkonstruktionen in geschichtlicher, hüttentechnischer und technologischer Beziehung (Abtheilung 1, Band 2, Heft 1)

  
  
364 Anhang. 
mit neuen, aus der schon dazu benutzten Platte heraus geschnittenen Probestücken eine nochmalige 
Zähigkeitsprobe vorgenommen werden und hat die Annahme oder Verwerfung des Postens je nach dem 
Ergebniss dieses Versuches stattzufinden. 
S9. Schmiedeproben. Die Platten, deren Zähigkeitsproben befriedigende Ergebnisse ge- 
liefert haben, sind einer Schmiedeprobe zu unterwerfen. 
$ 10. Vornahme der Schmiedeprobe. Die Schmiedeprobe besteht darin, dass eine Platte 
in einer oder mehreren Hitzen in die Form einer halb- 
kugelförmigen Schale mit einem umgekrempelten, in 
der ursprünglichen Ebene der Platte liegenden, Rand 
gebracht wird. Der innere Durchmesser der Halb- 
kugel muss vierzig mal und die Breite des flachen, ring- 
förmigen Randes zehn mal so grossals diePlattendicke sein. 
3ei dieser Probe darf die Platte keine Risse oder 
sonstige Anzeichen starker Beanspruchung zeigen. Die 
Posten von Platten, deren Probestücke diesen Anfor- 
derungen nicht entsprechen, sind zu verwerfen. 
$ 11. Härtungs- und Biegeprobe. Diejenigen Plattenposten, deren Schmiede- und Zähig- 
keits-Proben befriedigende Resultate ergeben haben, sind einer Biegungsprobe in gehärtetem Zustande 
zu unterwerfen. 
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$ 12. Zurichtung der Probestücke. Es wird zu’ diesem Zwecke 
a von jeder bis dahin als abnahmefähig erkannten Platte ein Streifen quer der 
Faser und einer längs der Faser abgeschnitten. Diese Streifen müssen 260 mn 
lang und 40 mm breit sein und sind an den Kanten zu hobeln. 
$ 13. Vornahme der Probe. Die Probestücke sind gleichmässig 
auf Kirschroth zu erhitzen und darauf in Wasser, welches eine Temperatur 
iz von 28° C. besitzt, abzukühlen. Nach erfolgter Abkühlung werden die Probe- 
S stücke in einer Presse zusammen gebogen (siehe Skizze) und muss es möglich 
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sein, denselben, ohne dass Anzeichen eines Bruches entstehen, eine solche blei- 
bende Biegung zu geben, dass der kleinste innere Halbmesser an der Biegungs- 
stelle nicht grösser als die Dicke der Platte ist. Sobald die Anzeichen eines 
Bruches bemerkt werden, ist der kleinste Halbm., mit welchem das Probestück 
bis dahin gebogen worden, genau fest zu stellen. 
Die Biegeprobe ist nur dann als genügend anzusehen, wenn sich bei der 
En Biegung von einem inneren Halben gleich der Plattendicke keine Risse zeigen. 
Die Plattenposten, welche diesen Bedingungen nicht genügen, sind zu verwerfen 
IH. Für [ -Stahle. 
  
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$15. Besichtigung. 
$16. Aufmessung. 
17. Wägung. 
18. Auswahl der Zähigkeitspoben. 
19. Zurichtung der Probestücke. 
20. Vornahme der Zähigkeits-Probe. Alle Probestücke müssen wenigstens eine Be- 
lastung von 44 kg für 1 qmm aushalten. 
Die Verlängerung des Probestückes bis zum Bruch muss für die Länge von 200 mm nicht weniger 
als 15 und nicht mehr als 25 °/, betragen. 
S Schmiedeproben. Diejenigen Winkelstahlposten, deren Zähigkeits-Proben befriedigende 
Ergebnisse geliefert haben, sind den Schmiedeproben zu unterwerfen. 
$ 22. Vornahme der Schmiedeproben. Aus jedem Posten { -Stahl werden 3 kurze 
j Probestücke entnommen und nachdem 
sie rothglühend gemacht sind, den 
folgenden Proben unterworfen: 
1. Aus dem einen Probestück ist 
70 ein Ring zu biegen, so dass ein 
Schenkel in einer Ebene und der an- 
dere senkrecht zu ihm bleibt. Der 
innere Durchmesser des Ringes darf 
nicht grösser sein, als die dreifache 
&=- 700 -- 700 ---4 Breite des eben gebliebenen Schenkels. 
Enger 2. Das zweite Probestück ist der- 
ZIEH artig auseinander zu schlagen, dass 
die inneren Flächen der Schenkel in 
eine Ebene zusammen fallen. 
3. Die Schenkel des Probestücks sind zusammen zu 
schlagen, so dass sich die inneren Schenkelflächen voll- 
kommen berühren. 
Bei diesen Proben darf der | -Stahl keine Risse oder 
sonstige Anzeichen starker Beanspruchung zeigen. 
Die Posten [_-Stahle, deren Probestücken diesen An- 
forderungen nicht entsprechen, sind zu verwerfen. 
$S 23. Härtungs- und Biegeproben. Alle L- 
Stahle derjenigen Posten, welche den Schmiedeproben genügt 
haben, sind den Härtungs- und Biegeproben zu unterwerfen. 
Für die Abmessungen und die Bearbeitung der Probestücke (nur längs der Faser), für die Här- 
tung, die Biegung, sowie schliesslich für das Maximum des kleinsten Halbmessers und die Abnahme 
gelten genau die im $ 12 und $ 13 für die Platten vorgeschriebenen Bedingungen. 
II. Für Formstahl, 
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24. Besichtigung. 
25. Aufmessung. 
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