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Technische Bedingungen f. d. Lieferung v. Eisenbahnbedarfs-Gegenständen. 37]
auf der Zeichnung befindlichen Tabelle zu Grunde zu legen, und wird für die genaue Einhaltung der-
selben eine Lehrschraube nebst Mutter und Gewindebohrer als Muster gegeben werden. Sämmtliche
Musterstücke sind in unbeschädigtem Zustande zurück zu geben und ist die Benutzung des letzteren
zum Gewindeschneiden unbe dingt untersagt. Für etwa beschädigte oder abgenutzte Musterstücke werden
auf Kosten des Unternehmers neue beschafft. Jede Mutter muss auf die ihr zugehörige Schraube und
auf sämmtliche Schrauben gleicher Gattung genau passen, einen sanften, aber doch festen Gang haben
und darf nicht schlottern. Die Kopfenden sämmtlicher Muttern müssen vollständig eben und genau
rechtwinklig zu den Seitenflächen und der Bohrung stehen. — Die Gewindeenden der Bolzen sind ab-
zurunden. Abdrehen oder Befeilen der Bolzen und Muttern ist im üprigen nicht erforderlich.
Die Gewinde sämmtlicher Schraubenbolzen und Muttern sind ausreichend eingeölt zum Versand
zu bringen, so dass ein Rosten derselben auch bei längerer Lagerung nicht eintritt.
Schienen-Schrauben. Die Schienen-Schrauben sind nach der in der Zeichnung angegebenen
Form und den bezüglichen Abmessungen anzufertigen und müssen nach der Fertigstellung ausgeglüht,
sowie mit einem durchaus gleichmässigen, metallisch-reinen Zinküberzug versehen werden.
Die Köpfe sollen mit dem Schafte ohne Schweissung aus einem Stück in Gesenken geschmiedet
oder gepresst sein.
Hakennägel, Stosswinkel. Die Hakennägel sind genau nach den Maass- und Form-Angaben
der Zeichnung zu schmieden oder zu pressen. Die Stosswinkel müssen völlig rein und glatt mit voll-
kommen parallelen Kanten ausgewalzt, sowie sorgfältig gerade gerichtet und dürfen nicht windschief
sein. Der längere Schenkel ist mit 2 Löchern zu versehen. Die Lochung ist mit der grössten Ge-
nauigkeit zu bewirken, ohne dass dadurch die vorgeschriebene Querschnittsform im geringsten ver-
ändert wird. Der bei der Lochung entstehende Grat muss vollständig entfernt werden.
Federnde Unterlags-Ringe. Die federnden Unterlags- Rin ge, welche als einfache, d. h. nur
aus einer einzigen Windung bestehende zu liefern sind, müssen vollkominen sauber, genau kreisrund
und von durchaus gleichmässigem Querschnitt sein. Die Anlageflächen müssen vollständig glatt und
eben, sowie frei von jedem Grat sein. Der Kantenwinkel des aufgebogenen Ringtheiles darf höchstens
60° betragen. Die vorgeschriebenen Grössen, namentlich hinsichtlich der lichten Weite sind genau
einzuhalten.
$31. Gewichte. Die Gewichte der nachstehend aufgeführten Lieferungs-Gegenstände be-
tragen für — usw.
Das Gewicht des Klein-Eisenzeuges wird durch Abwiegen der gesammten Lieferungsmengen jeder
Gattung festgestellt. Ergiebt sich hierbei für diese Lieferungsmengen durchschnittlich ein grösseres
Gewicht, als vorstehend, und beträgt der Unterschied mehr als 1 °/, desselben, so wird nur das vor-
schriftsmässige Gewicht plus 1 °/, desselben gezahlt.
Bleibt dagegen das wie vorstehend ermittelte Gewicht hinter dem vor-
geschriebenen zurück, so wird nur das wirklich ermittelte Gewicht bezahlt.
Die federnden Unterlags-Ringe werden nach Stückzahl vergütet.
d. Radreifen, Achsen und Räder.
$ 32. Vorschriften über das Material. Zur Erzeugung der Achs-
wellen, Radreifen und gegossenen Flussstahl-Scheibenräder darf nur Flussstal
-2ser@d. von bester, zäher, durchweg gleichmäss ger, fehlerfreier Güte und zu den
schweisseisernen Scheiben- und Speichenrädern nur durchaus fehlerfreies
Schweisseisen verwendet werden. Die Herstellungsart des Flussstahls bleibt
dem Unternehmer überlassen, muss aber im Angebot-Bogen vom Bieter ange-
geben werden.
Zur Prüfung des Materials der Achswellen und Radreifen wer-
den Stäbe verwendet, die auf 240 mm Länge genau zylindrisch auf einen
Durchmesser von nicht unter 20 mm thunlichst 25 mm gedreht sind. Diese
Stäbe werden auf einer Zerreiss-Maschine geprüft.
Fır die Bestimmung der Güte sind Festigkeit und Zähigkeit des Ma-
terials massgebend; die beiden für die Zugfestigkeit und die Kontraktion ge-
fundenen Zahlen sind zu addiren und müssen mindestens die Zahl 90 ergeben.
Im besonderen gilt noch Folgendes
1. Achswellen. Die zu den Achsen zu verwendenden Gussblöcke
15orag. (Ingots) müssen vorgeschmiedet werden. Das Walzen der Achswellen ist un-
4 statthaft. Die Probestücke werden kalt aus der Achse heraus gearbeitet, und
4507@” soll die geringste zulässige Zugfestigkeit 50 kg für 1 amm des ursprünglichen
* «road Querschnitts, die geringste zulässige Kontraktion 30 0, des ursprünglichen
Querschnitts betragen.
Die Achsen müssen bei einem Freilager von 1,5 m acht unter jedesmali-
gem Wenden ausgeführte Schläge eines 600 kg schweren Fallgewichts bei einer
Fallhöhe von 7 m aushalten.
2. Speichenräder. Die Gerippe der Speichenräder sind aus gutem,
fehlerfreiem Po weikeinch herzustellen, dessen Zugfestigkeit 36 kg für ] qmm
des ursprünglichen Querschnitts und dessen Dehnung 12 °/, der ursprünglichen Länge des Probestabes
betragen soll.
Jede vorstehend angegebene Festigkeits- und Dehnungszahl darf um 1 schwanken, indess muss
die Summe beider mindestens die Zahl 48 erreichen.
Ausgeschnittene Stäbe von 3050 mm Breite und nicht über 16 mm Dicke sollen sich im kalten
Zustande zu einer Schleife biegen lassen, mit einem lichten Durchmesser gleich der doppelten
Dicke des Eisens, im warmen Zustande zu einer Schleife mit einem lichten Durchmesser gleich
der Dicke des Eisens, ohne dass Anbrüche eintreten.
Die normale Länge der Biegeproben soll 200 mm betragen und bei den Zereiss-Versuchen die
Beobachtung der Dehnung sich ebenfalls auf eine Länge von 200 mm erstrecken.
3. Radreifen. Die Radreifen sollen in ungeschweissten Ringen mittels Hämmern und Walzen
hergestellt sein. Die Probestäbe werden kalt aus der Mitte des Querschnitts der Radreifen aus einem
unter möglichst schwacher Erwärmung grade gerichteten Stücke derselben heraus gearbeitet, und soll
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