312 Anhang.
die geringste zulässige Zug-Festigkeit 45 kg für lqmm des ursprünglichen Querschnitts, die geringste
zulässige Kontraktion 35%, des ursprünglichen Querschnitts betragen. Beim Aufziehen müssen sämmt-
liche Radreifen ein Schwindmaass bis Imm für 1m Jichten Durchmesser aushalten können. Reifen,
welche trotz Innehaltung dieses Schwindmaasses beim Aufziehen platzen oder Fehlstellen zeigen,
müssen unentgeltlich ersetzt werden.
Die Radreifen müssen ausserdem 3 Schläge eines 600 kg schweren Fallgewichts aus einer Höhe
von 5m aushalten, ohne irgend welche Anbrüche zu zeigen.
4. Scheibenräder. Zur Prüfung des Materials und der Widerstandsfähigkeit der Scheiben-
räder wird in die Nabenbohrung der (mach $ 34) für de Prüfung ausgewählten Räder eine genau ein-
gepasste, aus 4 Segment-Stücken bestehende Hülse gesc hoben, welche innerhalb derart konisch aus-
gebohrt ist, dass der Unterschied der Durchmesser ! %» der Länge beträgt. In diese konische Oeffnung
wird ein genau in dieselbe passender Stahldorn geschoben und unter einem Fallwerk mittels eines
200 kg schweren Fallgewichts durch 5 Schläge desselben weiter eingetrieben, wobei das Rad im Lauf-
kranz auf einer Holzunterlage liegt. Es wird mit diesen Schlägen aus einer Fallhöhe von 1,5 m begonnen,
welche bei jedem Schlage um 0,5 m erhöht wird, so dass dieselbe beim 5. und letzten Schlage 3,5 m
beträgt. Nach dieser Probe darf das Rad keinerlei Beschädigungen zeigen.
Nach gewonnener Ueberzeugung hiervon wird mit den Schlägen bis zum Zerbrechen des Rades
fortgefahren.
$ 83. Vorschriften über die Ausführung der Arbeiten.
1. Achswellen. Die Achswellen sind in ihrer ganzen Länge abzudrehen.
Der konische Nabensitz muss sauber gedreht werden und ohne Absatz auf der innern Seite der
Radnabe verlaufen.
2, Speichenräder. Die Arme der Speichenräder sollen genau gerade, gleichmässig verjüngt
und mit ihrer Symmetrie-Axe radial gerichtet sein.
Der Felgenkranz muss sowohl an der Auflagefläche der Reifen, als auch an den Stirnflächen ab-
gedreht werden und durchweg eine gleichmässige Stärke haben. Der Schwerpunkt des Radgerippes soll
genau in die geometrische Mittellinie der Nabenbohrung fallen. Zur Prüfung, ob diese Bedingung er-
füllt ist, wird in die Nabenbohrung ein genau passender Dorn, welcher an beiden Seiten auf gleichem
Durchmesser genau zylindrisch abgedreht ist, leicht eingetrieben und das Rad mit Dorn auf 2 in
gleicher Höhe befindliche genau wagrecht liegende Schneiden derart gelagert, dass das Rad frei schwebt.
Es muss alsdann das Rad bei einer Drehung desselben in jeder Lage im Gleichgewicht sein.
Die Naben sind an beiden en abzudrehen. Die konische Nabenbohrung ist am grösseren
Durchmesser so viel zu erweitern, dass die Nabe mit der Kante nicht an der Achse anliegt.
Die Erweiterung soll auf 10mm Länge allmählig auslaufen und die Kante selbst etwas abgerundet
werden, damit die Räder ohne Beschädigung der Achsen (Fressen) aufgepresst werden können. Anbrüche,
Risse, unganze, ungeschweisste und verbrannte Stellen dürfen an den Radgerippen nicht vorkommen.
Das Abdrehen des Radgerippes sowie der Lauf- und Stirnfläche soll erst nach dem Auf-
pressen der Räder geschehen
3. Scheibenräder. So weit die vorstehend gegebenen Vorschriften nicht ausschliesslich
Speichenräder voraus setzen, gelten dieselben auch für Scheibenräder. Jedes Rad muss in 285 mm Ab-
stand von der Radmitte mit 2 Löchern von 35mm Durchmesser zum Festspannen desselben auf der
Drehbank versehen sein.
4. Zusammensetzung der Satz-Achsen. Das Aufpressen der Radgerippe soll mittels
hydraulischen Druckes derartig erfolgen, dass der Stempel der Presse den ausgeübten Druck durch eine
den Achsschenkel umschliessende Hülse auf den innern Bund des Achsschenkels überträgt. Die Räder
dürfen durch einen Druck von 50 000 kg (fünfzigtausend kg) nicht abgepresst werden können.
Die Radreifen sind erst nach dem Aufpressen der Radgerippe und zwar mit
einem Schwindmaass von 0,5 mm für den Meter lichten Durchmesser aufzuziehen
Die Verbindung der Radreifen mit den Radgestellen soll nach Maassgabe der Zeichnung Blatt IV
la bezw. Blatt IV 1b (nicht nach Variante) mittels eines Sprengrings aus Flussstahl erfolgen.
Für die Reifen-Befestigung mittels Sprengring sind die Nuthen im Reifen und Felgenkranz genau
auszudrehen und namentlich scharfe Ecken zu vermeiden.
Die Sprengringe müssen an jeder Stelle genau den vorgeschriebenen Querschnitt haben.
Das Anrichten der Reifen nach dem Einlegen der Sprengringe muss sorgfältig auf dem ganzen
Umfange erfolgen, und darf der Reifen keine Eindrücke der zum Anrichten benutzten Werkzeuge zeigen.
Die fertigen Achsen sollen genau zentrirt sein.
Zur Prüfung, ob dies der Fall, wird die betreffende Achse mit der Welle auf 2 in gleicher Höhe
befindliche, genau wagrecht liegende Schneiden derart gelegt, dass sich dıe Räder frei drehen können.
Es muss alsdann bei einer Drehung der Räder die Achse in jeder Lage im Gleichgewicht sein.
Achsen und Räder dürfen bei der Abnahme weder gestrichen, noch verkittet, noch
verstemmt sein; vor der Absendung sind dieselben mit einem Ueberzuge zum Schutze gegen den
Rost zu v. rsehen.
Bei der Ablieferung müssen die Schenkel der Achsen mit geöltem Werg und Packleinen
fest umwickelt sein.
e. Gusseiserne Rohre.!)
Die Röhren sollen stehend mit der Muffe nach unten gegossen werden, S. 124 ff.
Bei der Untersuchung auf Diehtigkeit schliesst man die Enden eines Gasrohrs luftdicht durch
aufgepresste Deckel und setzt das Innere durch einen Schlauch mit einer Luftpumpe in Verbindung.
Darauf bringt man das Rohr in einen mit Wasser gefüllten Behälter und presst in dasselbe Luft bis zu
2 Atmosph. Druck. Dabei werden sich die kleinsten Undichtigkeiten der Wandungen durch Aufsteigen
von Luftblasen bemerkbar machen. Bei einem Wasserleitungs-Rohr füllt man dasselbe mit Wasser,
welches nach erfolgtem Verschluss der Rohrenden mit Hilfe einer Druckpumpe, je nach den gestellten
Anforderungen, auf 10, 15, 20 Atmosph. gepresst wird. Gleichzeitig wird das Rohr mit 1—1,kg
schweren Hämmern beklopft; dabei darf es weder springen noch Wasser ausschwitzen. Das Asphaltiren
der Rohre Apaeiehh wenn erforderlich, erst nach erfolgter Druckprobe und Abnahme.
) Ausfiihrliche Eeigmıgen für Rohrlieferungen zu Druckwasser-Leitungen s. Hülfswissen-
schaften (Bauführung), Bd. I, S. 151.
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