Full text: Technische Mechanik fester, flüssiger und luftförmiger Körper (Abtheilung 1, 3. Heft)

    
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Statik der Baukonstruktionen. 
  
Der grösste zulässige Achsdruck für Lokomotiven beträgt (nach den 
technischen Vereinbarungen) für Hauptbahnen 14t, für normalspurige 
Nebenbahnen 10t; bei 1m Spurweite 7,5t und bei 0,75 m Spurweite 5 tt, 
Bei der neuern Methode der Querschnitts-Berechnung wird der Einfluss der 
Stösse der Verkehrsmittel in der rationellsten Weise berücksichtigt. 
e. Horizontalkräfte bei Eisenbahnbrücken. 
Die Grösse des der Berechnung zu Grunde zu legenden Winddrucks auf eine 
zur Windrichtung senkrechte ebene Fläche ist im Einzelfalle der Oertlichkeit ent- 
sprechend zu bestimmen. Für die Bestimmung der erösst möglichsten Werthe 
bieten die bei Orkanen vorgekommenen Unfälle den meisten Anhalt. Es sind nicht 
nur Eisenbahnwagen durch den Wind umgeworfen, sondern auch viele Brücken- 
Einstürze durch Winddruck herbei geführt worden. Eine Zusammenstellung solcher 
Unfälle und der einschl. Litteratur findet sich in: Winkler; Querkonstruktionen 
II. Aufl. S. 808 u. ff. Für die belastete Brücke kann der Winddruck zu 150 ks pro 
m, für die unbelastete Brücke zu 150 — 250ks in Ansatz gebracht werden, 
voraus gesetzt, dass bei einem Winddruck > 1508 die Brücke von Fahrzeugen 
nicht mehr passirt wird. In besonders geschützter Lage kann man bis auf 120ks 
p. @% heruntergehen. Ebenso wird wohl eine Verminderung bei sehr grossen 
Spannweiten zulässig sein. 
Ueber die Grösse der in Rechnung zu bringenden Fläche ist im Abschnitt 
„Brückenbau“ näher einzugehen. 
Ist @ der Achsdruck, r der Kurvenradius, v die Zug-Geschw. und y die Erd- 
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akzeleration, so ist die Zentrifugalkraft: = = = = G für vo = 189%):09). 
Denkt man sich nun für Spannw. über 20m die Verkehrslast bezüglich _der 
Transversalkraft an beliebigen Stellen durch eine gleichförm. vertheilte Last von 
1,45t pro m und eine am Kopfe des Zuges wirkende Einzellast von 28t ersetzt, 
so ergiebt Gleich. (9) als Ersatz für die Wirkung der Zentrifugalkraft eine 
SE \ : 47 SE ; 
gleichförm. vertheilte Horizontallast —= — (t) pro Im Träger und eine am 
r 
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Kopte des Zuges anzubringende Horizontal-Einzelkraft = ("). 
Die Horizontaldrücke durch Bremsen des Zuges und durch Seiten- 
schwankungen der Fahrzeuge kommen meistens nicht zur Berechnung (vergl. 
übrigens die Note zu S. 646). 
& Verkehrslast bei Strassenbrücken. 
Sie besteht aus der Belastung durch Menschen und Fuhrwerke. Für die 
Hauptträger der Brücken bis ca. 20m Spannw. wirken die Einzellasten der Achsdrücke 
ungünstiger, als eine Belastung durch Menschen-Gedränge; bei grössern Brücken 
wirkt letztere Belastung ungünstiger. Für die Berechnung derQuerkonstruktionen 
sind in jedem Falle die ungünstiger wirkenden Einzellasten einzuführen. Für 
Menschen-Gedränge rechnet man durchschn. 
(5—6 Menschen auf lıam) rund 400 ks pro. ım. 
Bei Lage der Brücken in einem Dorfe weniger 
(300 ks), in Städten mehr (bis 500 ks). — 
Die Belastung durch Fuhrwerke (Schema 
Fig. 555) wird oft durch eine gleichförm. vertheilte 
Last ersetzt gedacht, die für einen Wagenzug 
annähernd folgende ist: 
14 
  
  
  
Sehr schwere Wagen . ... .. p=10+7 
Y 6 ” Y 
Schwere Wagen 1 2,78 ,22 2 90) ; "pre 4m 
de 2 
Leichte Wagen ı . I. 4.2. De 
Bei Berechnung eines Trägers sind die Wagenzüge, welche auf der vorhandenen 
Brückenbreite Platz finden, so gestellt gedacht, dass der Druck auf den Träger 
möglichst gross wird. Der etwa neben den Zügen noch vorhandene Raum ist mit 
Menschen besetzt anzunehmen. Breite des Wagenkastens für sehr schwere und 
schwere Wagen 2,5", für leichte Wagen 2,0%; Spurweite bezw, 1,4m und 1,3», 
   
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
       
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
   
  
  
    
  
  
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