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Anhang.
die Hochwasser-Dämme, die Lage der Steinbrüche und Steinablagerungs - Plätze,
ferner Eigenthums-, Orts-, Bezirksgrenzen etc.;
3. die Normal- (Korrektions-) Linien und die Bauprojekte.*)
Wo thunlich sind die Rinnsale der Wasserläufe und die Inundations - Gebiete
durch Horizontalkurven in Abständen von 1m darzustellen.
Zweckmässig ist es, nach den Original-Flusskarten autographirte Pläne
anzufertigen und auf solchen Belegen die sich von Jahr zu Jahr ergebenden
Aenderungen, die jeweiligen Lagen des Stromstrichs und der Stromrinne mit den
auf Niedrigwasser bezogenen Wassertiefen zu vermerken.
Besonders wichtige Flussstrecken, z. B. die für Mengen-Messungen ausgewählten,
werden auf mässige Ausdehnung in grösserm Maassstabe, 1: 1000 oder auch 1:500,
aufgetragen. Auf solchen Plänen sind die Horizontalkurven der Flusssohlen in
Abständen von 14, die der Inundations-Gebiete in Abständen von 5" anzugeben,
um eintretende Aenderungen genügend sicher konstatiren zu können.
c. Uebersichts- und Flussgebiets-Karten.””“)
Zu hydrologischen Untersuchungen eignen sich Karten in kleinen Maass-
stäben. Zu unterscheiden sind: hydrographische Uebersichts-Karten und
Flussgebiets-Karten.
Die hydrographischen Uebersichts-Karten (Maassstab 1: 500.000 bis
1: 2.000 000) sollen sämmtliche innerhalb eines ganzen Landes, einer Provinz oder
auch nur eines Stromgebiets gelegenen Wasserläufe, die Flussgebiete und deren
Grenzen (Wasserscheiden), die Landesgrenzen, die Gradeintheilung, die meteoro-
logischen und Pegel-Stationen enthalten. Sie können aus den vorhandenen Karten-
werken, besonders aus den topographischen Karten, unter Benutzung von Panto-
graphen angefertigt werden, und sollen ein naturgetreues Bild aller Wasserläufe
innerhalb der gewählten Abgrenzung liefern und besonders auch zur Bestimmung
der Flussgebiets-Grössen dienen. Auf der Karte selbst oder in zugehörigen Tabellen
sind die Flächen-Inhalte der einzelnen Becken niederer und höherer Ordnung, aus
welchen sich die einschlägigen Fluss- und Stromgebiete zusammen setzen, an-
zugeben.’”**
Mit den hydrogı aphischen Uebersichts-Karten in der Gesammt-Disposition überein-
stimmend sind hydrologisch-geognostische Karten anzufertigen, in welchen die
Durchlässigkeits-Verhältnisse des Bodens innerhalb der Flussgebiete dar-
gestellt werden sollen. Auf solchen Karten werden in entsprechenden Abstufungen,
die Terrains gleicher Durchlässigkeit mit gleicher Lavirung behandelt. Die Flächen-
inhalte der einzelnen Abtheilungen sind durch Planimetriren zu bestimmen.
Auf den Karten können ohne Schädigung der Deutlichkeit auch die Kurven
gleicher mittlerer (jährlicher oder monatlicher) Regenintensität — dieIsohyeten
— von 10-10 mm oder 20—20 mın angegeben werden; event. ist eine dritte Karte im
gleichen Maassstabe wie die Uebersichtskarte als Regenkarte auszuarbeiten.
Die Bestimmung der jährlichen oder monatlichen Regenmengen gesehieht durch
Planimetriren der Flächen und Berechnung der Kubikinhalte der Scheiben und
Kuppen. "****)
Auf den Flussgebiets-Karten sollen ausser sämmtlichen Wasserläufen mit
ihren Gebiets-Grenzen besonders die Kulturen des Bodens und die Terrain-
Neigungen dargestellt werden. Zur bequemen Handhabung sind solche Karten
*) Abweichend von den im Abschn. „Bauführung* gegebenen Signaturen gebraucht man zur
Bezeichnung der Korrektions-Bauten mitunter in mässigen Abständen neben die flussseitigen
Begrenzungslinien gesetzte Zeichen: bei Steindbauten OOOO, Faschinen-Bauten x XXX,
bei gemischten Bauten OQO!XX. Bestehende Bauten werden in schwarzen Linien, unvollendete
in punktirten Linien angegeben.
=?) Die einzelnen Fluss-Gebiete sind mit versc hiedenen Farben und innerhalb dieser Gebiete
die Wasserscheiden der Zuflüsse möglichst deutlich durch roth ausgezogene oder punktirte
Linien anzugeben. Bei den Pegel-Stationen soll die Höhenkote des Pegel-Nullpunktes,' der Flächen-
inhalt des gesammten Zuflussgebiets bis zur Station in akm und die sekundl. Abflussmenge bei
kleinstem und grösstem Wasser erwähnt werden. Die Flächeninhalte sind durch Planimetriren
zu bestimmen.
) S.auch A. Frank. „Zur Frage der bessern Behandlung und Ausnutzung des Wassers etc.“
hr. f. Baukde. 1882.
) 8. „Ermittelung der Wassermengen“ $. 774, 2. Verfahren.
Zeits