e Rostpfähle
‚er Schwimm-
Brunnengrün dung. 159
1,9m Höhe. Der Boden war ausserdem durch 23 cm starke aufgelegte Zangen
versteift.
In diesem abgedichteten Kasten, dessen Wände nicht bis über den
Wasserspiegel reichten, wurden die hohlen Mauerkörper zunächst aus 2 Stein
und später aus 11/, Stein starkem Ziegelmauerwerk angelegt, wie Fig. 349
zeigt. Bevor das Gewicht des Mauerwerks so STOSS SEw orden, "dass die Holz-
wände ganz untertauchten, wurde der Kasten zur Ste 1le geflösst und in annähernd
richtiger Lage fest gelegt. Die Last der fortse hreitenden Mauer ung wurde nun
in der Weise geregelt, dass das Ganze, auch nachdem der obere Rand der
hölzernen Seitenwände unter W asserspiegel trat, genügende Schwimmfähigkeit
behielt. Später erst, wenn der Rand des Hohlraums mehr als Im über Wasser
stand, begann man in der Sohle zu mauern. Hatte der Holzboden nahezu die
Pfahlköpfe erreicht, so wurde der Senkkasten genau gerichtet und durch Auf-
bringen von Steinen zum Aufstehen gebracht und endlich voll gemauert. —
Man hatte am obern Ende durchlochte Flacheisenstangen an dem Holz-
boden befestigt, die am obern Ende mittels durchgesteckter Eisenkeile am Ge-
rüste festgelegt werden konnten, um den Senkkasten flott zu erhalten, wenn
etwa ein Brunnen stark undicht werden sollte. Diese Sicherheits-Vorrichtung
ist indessen niemals in Wirksamkeit getreten.
Auch solche niedrigen Wände würden, wie S. 156 mitgetheilt, abnehmbar
ne werden können, um sie etwa mehrere mal zu benutzen.
In vielen Fällen wird man die-hölzernen Seitenwände auch ganz entbehren
können, wenn man nur den hölzernen Boden bei Beginn des Hohlmauerwerks
Fig. 352. etwas an den Gerüsten (festen oder schwimmenden) aufhängt,
um die Schwimmfähigkeit bis zu genügender Höhe des
Ringmäuerwerks zu sichern. Sobald man die Stärke & des
a Ziegelmauerwerks nicht grösser als 0,2d,
Fie. 352, macht, ist die Schwimmfähigkeit von Anfang an
ch
Die Sicherung derartiger Fundamente in fliessendem
Wasser gegen Unterspülung geschieht wie bei allen übrigen
Fundamenten.
Schliesslich sei noch angeführt, dass durch Herstellung gefässförmiger
Betonkörper, wie sie durch Dalmann in Hamburg in den 50er Jahren geschah,
Schwimmpfeiler auch selbst ohne hölzernen Boden ausgeführt werden können;
derartige Gründungen haben indess u. W. spätere Nachahmung nicht gefunden.
V. Brunnen-6ründung.
a. Allgemeines.
Unter Brunnen-Gründung ist im allgemeinen das Verfahren zu verstehen, einen
hohlen oben und unten offenen Körper beliebiger Grundrissform durch Schichten
von ungenügender Tragfähigk. bis auf den tragfähigen Baugrund durch Ent-
fernung des Bodens im Innern zu versenken und endlich mit Beton, Mauer-
werk, trockenen Steinen oder Schotter auszufüllen. Die Entfernung des Bodens
geschieht entweder durch unmittelbares Graben im Innern, namentlich unter dem
Rande, oder, falls das Wasser im Brunnen nicht zu bewältigen, bezw. die Be-
wältigung wegen der damit leicht verbundenen Auflockerung des Bodens in der
Nachbarschaft nicht räthlich erscheint, durch Baggern.
Die Brunnen-Gründung unterscheidet sich hiernach von der Gründung mit
unten offenen eisernen Pfählen (namentlich von dem Pott’schen Verfahren) im
wesentlichen durch die Art der Versenkung, die hier eine Folge der Entfernung
des Bodens ist, während bei dem genannten Verfahren erst die Versenkung,
und sodann die Entfernung des Bodens vorgenommen wird. — Von der
Schwimmpfeiler-Gründung, sowie von der Gründung in geschlossenen, eisernen
oder hölzernen Umhüllungen dagegen unterscheidet sie sich dadurch, dass bei ihr
der hohle Körper in den Boden versenkt wird.
Brunnen-Gründungen sind in Indien schon von Alters
her angewandt, während