Full text: Der Grundbau (Abtheilung 3, 1. Heft)

   
   
       
  
  
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
    
    
    
   
    
    
   
   
   
  
  
  
  
   
  
   
    
    
   
  
  
     
   
    
   
  
  
  
  
  
  
    
  
   
  
  
    
    
    
   
    
   
   
  
   
  
   
   
  
   
   
   
   
    
  
    
   
   
   
  
   
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Der Grundbau. 
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selbst bei der grössten Mächtigkeit der Lagerung. Enthält der Lehm viel 
Sand, so kann man allerdings den Grund durch Drainage austrocknen und 
tragfühiger machen. Fetter Thon dagegen lässt sich in dieser Weise nicht be- 
handeln, schon aus dem Grunde nicht, dass er stark schwindet und rissig wird; 
überdem hält er einen grossen Theil seines Wassergehalts dauernd fest. 
N. Mutterboden, Schlamm- und aufgeschütteter Boden 
sind niemals zur unmittelbaren Aufnahme wichtiger Fundam. geeignet. Bei 
schwachen Schichten geht man mit den Fundam. bis auf den tragfähigen 
Baugrund hinab. Wenn dies nicht möglich, ist künstliche Befestigung oder 
Verbreiterung der Sohle durch Sandschüttung U. dergl. erforderlich. 
Eine eigenthümliche, schwer erklärliche Erscheinung hat man in Norforlk 
bei einem Boden beobachtet, der aus Moor mit eingelagerten Schichten von 
Sand und Kies bestand. In demselben liessen sich Spundbohlen stets nur 
3-4 m tief einrammen. Namentlich ward tieferes Rammen unmöglich, sobald 
man eine Pause beim Rammen von selbst nur wenigen Minuten Dauer machte. 
b. Grösse der Tragfähigkeit. 
rückwirkende Festigkeit, grösser als die- 
jenige des Mörtels. Ausgenomuten hiervon sind vielleicht Tuffstein, Trachyt, 
sehr weicher Sandstein, einige Kalksteine und Konglomerate (rückwirkende 
Festigkeit 50, 60 bezw. 150kg f. ] acm), wenn man zum Vergleich guten 
Zementmörtel benutzt. 
Ueber die Tragfähigkeit aller übrigen Bodenarten lassen sich allgemein 
giltige Angaben nicht machen, weil dieselbe bei Sand und Kies von der Festig- 
keit der Ablagerungsweise, bei den übrigen Erdarten von dem Wasser- 
gehalt abhängt. 
Für fest gelagerten Sand und Kies kann man die Tragfähigkeit in 
einiger Tiefe unter der Oberfläche zu mindestens 4—5 K8/gem annehmen, 
und ebenso gross etwa diejenige eines festen Thonbodens. Es kommen 
indessen in der Praxis sehr bedeutende Abweichungen von’ diesen Zahlen vor; 
z. B. ist man bei Schraubenpfählen mit der Belastung von sehr tief liegenden 
Sandschiehten, ohne irgend welchen Nachtheil, bis zu 8kg und noch höher 
gegangen. Wesentlich für die Bemessung der Tragfähigk. ist es, ob die Be- 
lastung nach Grösse und Richtung wechselt oder nicht. In letzterm Falle, 
sind höhere Zahlen zulässig. Von Einfluss ist ferner die Grösse der 
Fundam.-Sohle: je mehr diese zunimmt, um so höher kann man mit der 
spezif. Belastung gehen. Ferner kommt die Tiefenlage der Fundam.- 
Sohle in Betracht. Liegt diese so tief, dass ein seitliches Ausweichen unmöglich 
ist, oder ist eine Umschliessung mit. festen Wänden vorhanden, so kann man 
die spezif. Belastung steigern; umgekehrt muss man dieselbe verringern, wie 
z. B. bei Hochbauten, welche Kellerräume enthalten. Die Sohlen von 
Fundam.-Mauern, welche Hohlräume umschliessen, sollten niemals weniger als 
30cm unter Fussbodenhöhe der Hohlräume liegen, weil sonst ein Ausweichen 
der Sohle zu fürchten ist. 
In Berlin, wo man den verhältnissmässig losen Sand des Baugrundes nach 
polizeilicher Vorschrift nur bis zu 2,5 Ks belasten darf, hat sich eine höhere Be- 
lastung als ungefährlich gezeigt 1), 
Die Fundam. der Mittelpfeiler 
auf den aus festem Thon bestehende 
Die meisten Felsarten haben eine 
der East-River-Brücke zu New-York drücken 
n Untergrund mit 6,0 bezw. 7,1%e. Ungefähr 
ebenso gross (6,67 ks) ist die Beanspruchung der mächtigen Thonschicht, welche 
den grossen Schornstein der Bochumer Gussstahl-Fabrik trägt. 
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Für Fundam. wichtiger Gebäude empfiehlt es sich eine Probebe- 
1) Bei < 
worden, auf Grund von speziellen Ermittelun 
bahn angestellt worden waren. Dabei hatte sich gezeigt, dass 
bei Berlin, wenn die Last gleichförmig vertheilt und ein geringes Netzen für das Bauwerk nicht 
nachtheilig ist, weit höher als bis zur obigen Grenze belastet werden darf, dass aber bei 
den Pfeilern gewölbter Bauten, wo der Druck sowohl der Grösse, als der Richtung nach wechselt, 
die Grenze von 4,5 kg nieht überschritten werden darf. (Deutsch. Bauztg. 1874, 8. 497.) 
len Viadukten der Berliner Stadteisenbahn sind A,5kg als obere Grenze angenommen 
gen, die 8. Z. beim Bau der Berliner Verbindungs- 
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