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Schutz der Fundamente gegen Unterspülung, Nässe usw. u)
Für Neuausführungen sei die auf demselben Grundsatze beruhende,. von
Moormann vorgeschlagene Anordnung (Fig. 200) empfohlen,!) die sich durch ihre
Billigkeit auszeichnet. Die auch früher schon angewandte senkrechte Luft-
schicht vor der Kellermauer reicht 1 Steinschicht tiefer hinab, als die das
Aufsteigen der Bodenfeuchtigkeit hindernde Asphaltschicht « und die Zug-
öffnungen 5 der ;Luftschicht liegen nicht oberhalb, sondern unterhalb der
Asphaltschicht, sodass also das am Boden der Luftschicht gesammelte Wasser
abfliessen kann, bevor es bis über
die Asphaltschicht gestiegen ist.
Wo es gilt reichlichere, von
aussen kommende Wassermengen ab-
zuhalten,. streiche man das Keller-
mauerwerk aussen wiederholt mit
(soudron, oder putze es mit Zement,
lege eine 30 «m starke Lehmbekleidung
davor und ‚ordne ‘vor dieser noch
eine unter der Kellersohle liegende
Röhrenentwässerung an. Siehe Fig.
200. Das Traufpflaster oberhalb der
Kiesschüttung, in welcher die Ent-
wässerungsröhren liegen, wird desto
besser wirken, je glatter und dichter
es ist (also namentlich bei den Abfall-
röhren - in Mörtelvorlagen), und je
mehr Gefälle es erhalten kann.
Wo ein Rückstau in die Abzugs-
leitung nicht zu fürchten ist, kann
man die Sohle der Lufttrennungs-
schicht durch Rohre c unmittelbar
mit der Leitung verbinden, da so
der Keller vor einem Austreten des
Wassers durch die Luftlöcher gesichert
® wird. In solchem Falle sollte die
en REEL a m a0 Rohrleitung aber 25 em tiefer als die
Kellersohle liegen.
Es sei ferner auf den Isolirteppich der Firma Matthar & Gassmus in Biebrich
hingewiesen, welcher aus Wollabfällen besteht, die mit einem theerartigen Klebe-
stoff auf Rollenpapier befestigt sind. Derselbe soll unterhalb der Dielen (bei
Parket zwischen diesem und dem Blindboden) :an der Innenseite der Mauern
und Wände angebracht werden. Er wirkt also nur in demselben Sinne, wie die
Rabitz’schen Wände (s. oben).?)
Fig. 200.
e. Gleichmässigkeit des Setzens.
Für den von der Firma Ende & Boeckmann entworfenen Justizpalast zu
Tokio (Japan), welcher auf einem sehr schlechten Baugrunde erbaut werden
sollte, hat Verf. folgende Vorsichtsmaassregeln vorgeschlagen. Zunächst sollte
eine 2,5 m starke Sandschüttung unter dem ganzen (Gebäude hergestellt werden,
die in 15 m starken Lagen aufzubringen, zu schlämmen und zu stampfen war.
Um die ganze Gebäudegrundfläche zu belasten, sollten die Kellerräume mit
umgekehrten Kappen unterwölbt werden. Endlich sollte das ganze Gebäude
ausser den gebräuchlichen, an den Balkenlagen anzubringenden Verankerungen
durch starke eiserne Zugbänder zusammengehalten werden. Die erste Lage der
Zugbänder sollte unter der Kellersohle liegen und aus starken I-Eisen bestehen,
damit sie gleichzeitig als liegender Rost wirken könnte. Die I-Eisen sollten
1) Siehe Centralbl. d. Bauverw. 1889 S 272.
2) Deutsche Bauztg. 1887 S. 104. Zum schnellen Austrocknen von Wänden hat sich auch
der Apparat von v. Kosinsky (Patent) gut bewährt, sowie die Kokeskörbe nach der Konstruktion
von Ende & Boeekmann. Deutsche Bauztg. 1887 S. 6.
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