Full text: Ergänzungen zum Grundbau (Abtheilung 3, 1. Heft, 2. Theil)

    
   
   
  
  
  
    
  
  
  
  
   
  
  
  
  
    
    
  
  
  
  
  
   
    
  
   
  
   
  
    
   
   
    
  
  
   
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
    
  
   
    
von R). 
welche mit R gleie 
ausschliesslich beanspruc 
Der Grundbau. 
Eine Verbindung endlich nach Fig. 92 zwischen Belagsbohlen und Holm 
Fig. 92. 
  
bestehend aus 3 kleineren Holznägeln gleicher Form und 2 eisernen Nägeln hob 
sich bei 3600 kg Zug um 3em und wurde bei 
4300 kg Zug vollständig zerstört, während die Zer- 
störung bei einer Nagelung nur mit 5 Eisennägeln 
bereits bei 2850 kg Zug eintrat.!) 
d. Stellung der Pfähle 
mit Bezug auf die Gefahr des Kippens 
der aufgesetzten Bauwerke. 
Das Verschieben von Bauwerken, welche auf 
Pfahlrost stehen, ist namentlich in Thonboden 
häufig beobachtet. (s. les ann. des trav. publ. 1887 
S. 1835). Bei Bauwerken mit seitlicher Be- 
anspruchung (Kaimauern, Widerlagern) ist es 
daher erforderlich, die Stellung der Pfähle und 
die Verbindung derselben unter einander und mit 
den Holmen angemessen anzuordnen. Um hierüber 
Klarheit zu verschaffen, soll zunächst die Be- 
anspruchung eines Pfahlpaares durch eine beliebig 
gerichtete äussere Kraft allgemein betrachtet 
werden. ö 
In Bezug auf die Richtung der äusseren 
Kraft R zur Richtung der Pfähle sind drei Fälle 
zu unterscheiden, nämlich 
1) Die Riektung von R fällt mit der Richtung der Pfähle / 
Fig. 9. 
  
Pfähle // ausdrückt. 
  
bon) 
SU 
1) Tydschrift van het kon. inst. van ing. 1886/87 S. 1 u. Taf.1 u. 2). 
Ir 
oder // zusammen (vgl. Fig. 95 die ausgezogene bezw. die gestrichelte Lage 
In diesem Falle werden zunächst nur diejenigen Pfähle beansprucht, 
he Richtung haben. Ist aber die Tragfähigkeit dieser zuerst 
hten Plähle zusammen kleiner als R, so werden dieselben 
in den Boden gedrückt 
Fig. 94a. Fig. 9b. werden, und es treten 
B; B nun auch die anders 
e Br & 7 Br 2 : 
gerichteten Blähle mit 
in Wirksamkeit, und 
zwar werden beide 
Pfahlarten (Zu. Z/) der 
betrachteten Gruppe 
nun nicht mehr aus- 
schliesslich auf Druck 
in der Richtung ihrer 
Achsen beansprucht 
sein, sondern gleich- 
zeitig senkrecht zu 
DB den Richtungen ihrer Achsen auch 
auf Biegen. Fig. 94a zeigt den 
Kräfteplan für diesen Fall, wenn 
R die Richtung der Pfähle / hat, 
und Fig. 94b denjenigen, wenn R' 
die Richtung der Pfähle // hat 
(gestrichelte Lage der Fig. 99). In 
c 
   
    
a 
beiden Fällen stellt ad die angreifende Kraft nach Riehtung und Grösse dar, 
während ab in Fie. 94a die Grenzbelastung der Pfähle /, in 94b diejenige der 
be= Pır stellt in ersterem Falle die Grösse der Druck- 
belastung dar, mit welcher die Pfähle II, im zweiten Falle dc = Pr) diejenige, 
mit welcher die Pfähle / in Anspruch genommen werden. Um nun das (Gleich- 
— 
 
	        
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