Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

   
  
   
  
  
   
    
     
  
    
  
   
  
  
   
  
   
    
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
   
  
    
    
  
   
  
   
  
   
  
  
  
   
  
  
  
  
    
   
  
   
  
  
   
  
   
   
  
  
  
  
   
      
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Flusshäfen. 203 
Häfen (z. B. London, Hamburg, Bremen usw.) sind hiernach als Seehäfen 
anzusehen. 
Wegen des wesentlich geringen Tiefganges der Flussschiffe, aiso der leichter 
zu erhaltenden Tiefe der Flusssohle, wegen der meist unschwer erreichbaren 
Beschaffung einer guten Einfahrt, sowie wegen der bequemeren Be- und Ent- 
ladung der Flussschiffe usw. ist die ganze Anlage eines Flusshafens im allge- 
meinen wesentlich einfacher und leichter als die eines Seehafens von gleicher 
Bedeutung. Es ist daher auch in bautechnischer Hinsicht eine getrennte Be- 
handlung dieser beiden Arten möglich und zweckmässig und soll dieselben im 
Folgenden so weit durchgeführt werden, als nicht die auf Ausstattung mit 
Schuppen, Speichern, Gleisen usw. bezüglichen Erörterungen besser zusammen 
gefasst erfolgen. 
I. Flusshäfen. 
Fast überall sind offene, am Strome belegene Anlandestellen oder 
Löschplätze der Anlage eines eigentlichen Hafens vorauf gegangen und selbst 
dann noch zuweilen im Gebrauch, wenn sie längst durch einen Hafen hätten 
ersetzt werden sollen. Es genügt freilich in vielen Fällen für günstige Zeiten, 
den Flussschiffen an einem offenen Löschplatz Gelegenheit zum Anlegen zu 
geben, und für geringen Verkehr und unter sehr günstigen Umständen kann 
eine offene Kaianlage dauernd zweckmässig sein. Wo aber ein regelmässiger 
grösserer Verkehr entstanden oder zu erwarten ist und wo ausserdem die Ver- 
hältnisse des Flusses einem starken Wechsel unterworfen sind, wird ein offener 
Kai fast stets mit grossen Mängeln behaftet sein. Man muss nämlich wegen des 
wechselnden Wasserstandes und namentlich mit Rücksicht auf die grösste, vor 
dem Ufer mögliche Wassertiefe den Ufereinfassungen eine bedeutende Höhe 
und Stärke geben, kann aber nicht immer verhindern, dass zeitweilig die nutz- 
bare Wassertiefe hinter der nothwendigen zurück bleibt. Es werden dann kost- 
spielige Baggerungen erforderlich, während eine nur nach augenblicklichen 
Umständen gewählte mangelhafte Herstellung der Ufereinfassung durch 
unerwartete oder zu spät erkannte Vertiefung des Flussbettes zu Zerstörungen 
von grossem Umfang Veranlassung geben kann.!) 
üs muss daher als Regel gelten, dass ein Flusshafen ein vom offenen 
Strom getrenntes Becken bildet, wobei die Trennung entweder durch einen 
natürlichen Uferstreifen oder durch einen künstlichen Damm hergestellt wird. 
> Es eignen sich 
vigy83e hierzu besonders 
alte Flussarme 
oder von einem 
zu breiten Fluss- 
bette abgeschnit- 
tene Theile. Die 
‚age hängt im 
übrigen wesent- 
lich von den Ver- 
hältnissen des 
Platzes oder Ortes 
ab, für welchen 
der Hafen ein- 
gerichtet wird. Es 
sind hierbei vor- 
zugsweise gute 
Verbindungs- 
wege, namentlich 
eine zweckmässi- 
ge Verbindung 
  
!) In Bremen sind 1881 im ganzen 700m Länge verschiedene, erst etwa 20 Jahre alte Ufer- 
mauern eingestürzt, welche nur etwa bis 3m unter ord. Sommerwasser gegründet waren, da sich 
das Flussbett in einigen Tagen etwa 3m unter seine gewöhnliche Lage vertieft hatte. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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