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Flusshäfen. 203
Häfen (z. B. London, Hamburg, Bremen usw.) sind hiernach als Seehäfen
anzusehen.
Wegen des wesentlich geringen Tiefganges der Flussschiffe, aiso der leichter
zu erhaltenden Tiefe der Flusssohle, wegen der meist unschwer erreichbaren
Beschaffung einer guten Einfahrt, sowie wegen der bequemeren Be- und Ent-
ladung der Flussschiffe usw. ist die ganze Anlage eines Flusshafens im allge-
meinen wesentlich einfacher und leichter als die eines Seehafens von gleicher
Bedeutung. Es ist daher auch in bautechnischer Hinsicht eine getrennte Be-
handlung dieser beiden Arten möglich und zweckmässig und soll dieselben im
Folgenden so weit durchgeführt werden, als nicht die auf Ausstattung mit
Schuppen, Speichern, Gleisen usw. bezüglichen Erörterungen besser zusammen
gefasst erfolgen.
I. Flusshäfen.
Fast überall sind offene, am Strome belegene Anlandestellen oder
Löschplätze der Anlage eines eigentlichen Hafens vorauf gegangen und selbst
dann noch zuweilen im Gebrauch, wenn sie längst durch einen Hafen hätten
ersetzt werden sollen. Es genügt freilich in vielen Fällen für günstige Zeiten,
den Flussschiffen an einem offenen Löschplatz Gelegenheit zum Anlegen zu
geben, und für geringen Verkehr und unter sehr günstigen Umständen kann
eine offene Kaianlage dauernd zweckmässig sein. Wo aber ein regelmässiger
grösserer Verkehr entstanden oder zu erwarten ist und wo ausserdem die Ver-
hältnisse des Flusses einem starken Wechsel unterworfen sind, wird ein offener
Kai fast stets mit grossen Mängeln behaftet sein. Man muss nämlich wegen des
wechselnden Wasserstandes und namentlich mit Rücksicht auf die grösste, vor
dem Ufer mögliche Wassertiefe den Ufereinfassungen eine bedeutende Höhe
und Stärke geben, kann aber nicht immer verhindern, dass zeitweilig die nutz-
bare Wassertiefe hinter der nothwendigen zurück bleibt. Es werden dann kost-
spielige Baggerungen erforderlich, während eine nur nach augenblicklichen
Umständen gewählte mangelhafte Herstellung der Ufereinfassung durch
unerwartete oder zu spät erkannte Vertiefung des Flussbettes zu Zerstörungen
von grossem Umfang Veranlassung geben kann.!)
üs muss daher als Regel gelten, dass ein Flusshafen ein vom offenen
Strom getrenntes Becken bildet, wobei die Trennung entweder durch einen
natürlichen Uferstreifen oder durch einen künstlichen Damm hergestellt wird.
> Es eignen sich
vigy83e hierzu besonders
alte Flussarme
oder von einem
zu breiten Fluss-
bette abgeschnit-
tene Theile. Die
‚age hängt im
übrigen wesent-
lich von den Ver-
hältnissen des
Platzes oder Ortes
ab, für welchen
der Hafen ein-
gerichtet wird. Es
sind hierbei vor-
zugsweise gute
Verbindungs-
wege, namentlich
eine zweckmässi-
ge Verbindung
!) In Bremen sind 1881 im ganzen 700m Länge verschiedene, erst etwa 20 Jahre alte Ufer-
mauern eingestürzt, welche nur etwa bis 3m unter ord. Sommerwasser gegründet waren, da sich
das Flussbett in einigen Tagen etwa 3m unter seine gewöhnliche Lage vertieft hatte.