Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

    
   
    
  
  
  
  
    
    
  
  
   
    
  
  
   
    
   
  
   
   
  
  
   
   
  
   
    
   
   
   
    
  
  
     
  
  
   
   
  
  
   
   
  
  
   
    
    
  
   
  
   
   
      
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Flusshäfen. 207 
Die Form des Hafens hängt in erster Linie von der Gestaltung des 
verfügbaren Geländes ab. Lang gestreckte grade Ufer sind wegen bequemerer 
Verholung der Schiffe, besserer Ausnutzung durch dieselben und besonders auch 
wegen günstigerer Entwickelung von Eisenbah ngleisen den mehrfach 
geknickten Uferlinien vorzuziehen. In letzterer Hinsicht ist namentlich auch 
die Lage der Einfahrt dann sehr wichtig, wenn sämmtliche Uferlinien mit 
Gleisen versehen werden sollen. Eine Anordnung mehrerer, von der Einfahrt 
her durch ein gemeinsames Vorbassin verbundener und durch sogen. Zungen 
von einander getrennten Becken ist im allgemeinen vortheilhaft, indem diese 
Zungen nach der Landseite hin durch Strassen nnd Gleise mit einander zu 
verbinden sind, wozu die Becken an ihren obern Enden zweckmässig etwas 
verengt werden. 
Die Breite der einzelnen Becken ist überall mindestens für drei Schiffs- 
breiten (2 liegende und 1 ausfahrendes Schiff) einzurichten; doch ist eine 
grössere Breite für den bequemern Verkehr stets erwünscht, damit an jeder 
Stelle zwei Schiffe liegen und zwei sich bequem begegnen können. Für grosse 
Schiffe von etwa 10m Breite ergiebt dies mit dem nöthigen Spielraum etwa 
50—60m; wo indess der Raum nicht beschränkt ist, erscheint eine grössere 
Breite fast ste!s nützlich, damit der Verkehr mit grösster Bequemlichkeit, 
Schnelligkeit und Sicherheit geführt werden kann. Denn zwischen den Last- 
schiffen müssen in grossen Häfen sich zahlreiche kleinere Fahrzeuge, namentlich 
Schleppdampfer, Barkassen usw. mit grosser Geschwindigkeit bewegen können. 
Wie schon oben erwähnt, ist es erforderlich, dass mindestens an einer Stelle 
des Hafens die grössten Schiffe wenden können. Die Breite des ganzen Hafens 
zum Wenden einzurichten, würde zu kostspielig sein. 
Die Wassertiefe ist bestimmt durch den Tiefgang der grössten Schiffe und 
den niedrigsten Wasserstand; darüber hinaus sind noch mindestens 30 em 
Spielraum erforderlich, damit die unvermeidliche Aufhöhung der Sohle durch 
Sand, Schlick und missbräuchliches Ausschütten von allerlei Stoffen (Stein- 
kohlenasche usw.) aus den Schiffen nicht oft ein Nachbaggern erforderlich macht 
oder die Bewegung der Schiffe erschwert. Manche Häfen verflachen jährlich 
um etwa 20cm und erfordern entsprechende Baggerungsarbeiten. 
Die Uferhöhe braucht nicht unbedingt hochwasserfrei zu sein. Bei 
grössern Anlagen muss jedoch unbedingt ein Theil hochwasserfrei liegen, um 
dort alle werthvollern oder trocken zu haltenden Waaren lagern und die 
wichtigern Eisenbahngleise, sowie alle Schuppen usw. wasserfrei halten zu können. 
Wenn jedoch nach Ausweis einer genügend langen (etwa 20 jährigen) Beobachtung 
die besonders hohen Wasserstände nur selten eintreten, so kann man zur 
Ersparung von Baukosten für Ufereinfassungen und von Betriebskosten wegen 
vergrösserter Ladehöhe einzelnen Theilen des Hafengeländes zweckmässig eine 
solche Höhe geben, dass sie für die gewöhnlichern Hochwasserstände grade 
noch wasserfrei bleiben. Es müssen die betr. Gleise mit den Hauptgleisen durch 
bequeme Steigung verbunden werden, und es ist auch auf rechtzeitige Ent- 
fernung von Eisenbahnwagen, beweglichen Krahnen usw. Bedacht zu nehmen. 
In jedem solchen Falle sind für eine vergleichende Berechnung die örtlichen 
Verhältnisse besonders maassgebend. 
Die Ufer selbst gestatten bei Flusshäfen mehr als bei Seehäfen eine ver- 
schiedenartige Ausbildung und zwar namentlich deshalb, weil ein etwa 2m 
tief gehendes Flussschiff noch an einem merklich schrägen Ufer bei hohem 
oder niedrigem Wasser liegen und mit Hülfe von Verbindungsstegen löschen 
oder laden kann. Es sind deshalb die Ufer zum Theil nur mit Böschungen 
von gepackten oder geschütteten Steinen versehen. Wo aber ein Betrieb mit 
festen oder beweglichen Krahnen beabsichtigt wird, müssen, wie in Seehäfen, nahezu 
senkrechte Ufereinfassungen hergestellt werden. Zwischen Kohlenschütt- 
vorrichtungen, welche unbedingt bis an die Sohle des Beckens reichen müssen, 
genügen in der Regel einfache Böschungen. (Vergl. unter Uferbau.) 
Manche Flusshäfen sind nur sogen. Winterhäfen, in denen die. Schiffe 
im Winter vor Treibeis usw. geschützt, liegen können. In solchen Häfen sind 
die Ufer meist nur mit Rasen bekleidet, während das Becken an seinen Rändern 
  
  
  
 
	        
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