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Seehäfen.
c. Hafenbecken.
Die eigentlichen Hafenbecken unterscheiden sich im wesentlichen
nur dadurch, dass sie entweder offene oder geschlossene Dockbassins sind,
wogegen sie im übrigen von der Lage zur See wenig beeinflusst werden. Bei den
®btienen Häfen dient gewöhnlich ein gewisser Theil als Vorhafen und ist von
dem eigentlichen Liege-Becken nicht wirklich getrennt.
Eine bestimmte zweckmässige Form für die Hafenbassins giebt es
nicht, und es richtet sich in jedem einzelnen Falle die zu gebende allgemeine
Form nach dem vorhandenen Platze und den Mitteln, welche zu Gebote stehen
um die natürlichen Linien zu ändern. So schliessen sich kleinere Häfen, nach
Sicherung der Einfahrt, im übrigen fast ganz den natürlichen Ufern an, indem
dicht vor denselben nur die nöthigen Kaimauern mit thunlichst graden Linien
gebaut werden, wogegen bei grossen Häfen (z. B. Marseille, Fig. 334) mit be-
deutenden Kosten nicht allein die Uferlinien geregelt, sondern auch durch
vorspringende Hafendämme das alte Ufer nebst den eigentlichen Hafen-
flächen erst in den nöthigen Schutz gebracht werden, so dass der Hafen fast
ganz künstlich geschaffen wird.
Die offenen Häfen zeigen wegen ihrer Entstehung die grössten Ver-
schiedenheiten in den Formen, indem die nöthigen Becken bei weichem ange-
schwemmten Boden fast stets durch Ausgrabung (S. Fig. 330, 331, Hamburg,
Bremen), bei felsigem Boden dagegen durch Umschliessung der offenen Wasser-
flächen mit Hafendämmen entstehen, wie z. B. bei Marseille. Bei geschlossenen
Häfen sind die innern Becken schon wegen der schwierigen Gründung und
Herstellung der äussern Schleusen fast stets künstlich hergestellt und bilden
deshalb meist ziemlich regelmässige Rechtecke. (Vergl. Fig. 333 und 345—350.)
Eine lang gestreckte rechteckige Form bietet die Vortheile, dass
Wasserfläche und Ufereinfassung möglichst gleichmässig und vollständig aus-
genutzt und vortheilhaft mit Gleisen umschlossen werden können. Aber ein
zu langes Bassin kann für die Schiffe wegen des langen Weges von der Eın-
fahrt bis zum Ende unbequem werden; es bietet nicht so leicht Gelegenheit zu
einer Trennung nach gewissen Waarengattungen oder besondern Zwecken
und es werden auch für gewöhnliches Fuhrwerk die Entfernungen lästig.
Letztere Nachtheile vermeidet ein durch mehrere Zungen in verschiedenen
Abtheilungen zerlegter Hafen (vergl. Fig. 334 bis 336 und 349, 350) wogegen
bei soleher Anordnung gewisse Theile der Ufereinfassungen, insbesondere die
an vorspringenden Ecken und einspringenden Winkeln, fast nutzlos bleiben, weil
die Schiffe nicht beliebig an jeder Stelle anlegen können.
Während bei grossen Häfen die einzelnen Becken meistens unmittelbar mit
einander in Verbindung stehen, so dass die Schiffe ohne Schwierigkeit von dem
einen in das andere „verholt“ werden können, sind geschlossene Becken ihrer Ent-
stehung nach ursprünglich meist von einander getrennt. Eine offene Verbin-
dung würde aber unter Umständen nachtheilig oder gefährlich werden können,
selbst wenn die Becken‘ unter derselben Verwaltung stehen. Es werden
daher die für die Schiffsbewegung erwünschten Verbindungen dieser Becken
fast stets mit Hülfe von Kammerschleusen geschaffen, jedoch wegen des nöthigen
Landverkehrs mit beweglichen Brücken überbrückt.
Wo grosse Mengen von Petroleum oder ähnlichen feuergefährlichen
Stoffen umgeladen werden, pflegt man ein besonderes Bassin von der übrigen
Hafenfläche durch ein nur in der Oberfläche einen Abschluss bewirkendes
unverbrennbares Ponton abzuschliessen, wie z. B. am Ende des Hafens zu
Geestemünde (Fig. 346) und ähnlich später in Hamburg. Eine solche Vor-
richtung verhindert das Austreten von etwa brennenden und auf dem Wasser
schwimmenden Petroleum aus dem betr. Bassin.
Bei Kriegshäfen (Fig. 333 u. 347, Kiel und Wilhelmshafen) pflegt
überall eine Eintheilung in mehrere getrennte Becken die Regel zu
bilden. Dies schon mit Rücksicht auf die Sonder - Verwaltungen, welchen
die verschiedenen Haupttheile (Ausrüstung, Schiffsbau und Reparatur usw.,
Liegehafen) eines Kriegshafens unterstehen. Die wesentlichen dauernden Be-