Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

    
  
   
  
  
  
  
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
   
  
   
  
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
   
   
  
  
   
  
   
  
   
  
   
   
  
  
   
  
   
  
  
   
   
  
  
  
  
    
   
  
  
  
     
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umgekehrt bei den ältern und kleinern geschlossenen Häfen meist eine sehr 
viel grössere Uferlänge sich findet. Es können daher Zusammenstellungen von 
ältern Häfen wenig sichern Anhalt für das Entwerfen neuerer Häfen geben 
indem in jenen die Segelschiffe (mit unselbständigster Bewegung und geringster, 
Geschwindigkeit im Hafen) fast allein massgebend waren, während jetzt 
Schraubendampfer (mit eigener Bewegung und mässiger Geschwindigkeit) den 
Ausschlag geben. 
Mehr noch als durch die Aenderung in dem Bau der Schiffe hat sich in 
den letzten Jahren durch Vervollkommnung der Hebevorrichtungen das Ver- 
hältniss zwischen der in 1 Jahr bewegten Waarenmengen und der nutzbaren 
Uferlängen geändert. So hat sich z. B. in Antwerpen die Leistung für 10 
Kai folgendermassen gestellt: In den Jahren 1842, 1855, 1864, 1873 u. 1876 
wie: 113, 175, 237, 245, 300 t. 
Die Tiefen der Häfen hängen von den zu erwartenden grössern Schiffen 
und den Schwankungen des Wasserspiegels ab. Der Tiefgang eigentlicher 
Seeschiffe fängt mit etwa 2,75 m an und geht, abgesehen von vereinzelten Aus- 
nahmen, bis etwa 8m. Bei geringerm Tiefgang ist stets auf zukünftige Ver- 
grösserung durch Verbesserung des Aussenfahrwassers Bedacht zu nehmen. 
Dem Tiefgang ist zur Bestimmung der Wassertiefe noch der nöthige Spielraum 
zwischen Schiffskiel und Sohle beizufügen, welcher bei völlig ruhigem Wasser 
und fester Sohle, sowie für ausnahmsweise niedrige Wasserstände auf etwa 
30cm hinab gehen darf. Wo aber noch ein das Schiff bewegender Wellen- 
schlag stattfindet, muss etwa das Maass der Wellenhöhe statt jenes kleinsten 
Spielraumes genommen werden, damit bei dem Stampfen des Schiffes der Grund 
nicht berührt werde. Dies gilt namentlich für Rheden und Einfahrten, wo 
unter Umständen eine um mehrere Meter grössere Tiefe, als der Tiefgang der 
grössten Schiffe beträgt, vorhanden sein muss. Um den Anker bei stürmischem 
Wetter auf ungeschütztem Wasser fest zu halten, damit das Schiff nicht. 
„vertreibe“, ist sogar eine Tiefe von etwa 20m erforderlich, indem bei geringerer 
Tiefe der Grund durch Wellen aufgelockert werden kann. 
Alle Tiefen beziehen sich auf denjenigen niedrigsten Wasserstand, bei welchem 
die Schiffe noch fahren oder liegen können; an Tidehäfen ist also nicht 
der niedrigste Wasserstand maassgebend. In geschlossenen Häfen ‚nimmt man 
zur Sicherheit nicht den normalen, etwa 50 em unter gewöhnlichem H.-W. 
liegenden, sondern einen etwas niedrigern, durch besonders geringe Fluthen 
oder ungünstige Zufälle bedingten Stand an. Bei weichem Boden hat man noch 
darauf Rücksicht zu nehmen, dass grosse Schraubendampfer durch die Bewegung 
der Schraube mittelbar den Boden aufwühlen und zur Seite schieben. 
Die Höhe der Ufereinfassungen, namentlich der Kaimauern, richtet sich 
nach dem höchsten zu erwartenden Wasser und der zweckmässigsten Höhe für 
das Laden der Schiffe. Um die Schiffe bei sehr hohem Wasser noch gut be- 
festigen zu können (s. w. u.) und die Eisenbalingleise, Schuppen usw. unbedingt 
wasserfrei zu halten, ist in offenen Häfen mindestens eine Höhe von 50 em über 
höchstem, aber ruhigem Wasser erforderlich. Wenn jedoch auch Wellenschlag 
vorhanden, so ist die Höhe entsprechend grösser zu nehmen. In geschlossenen 
Häfen würde die mittlere Höhe der Schiffsdecke in beladenem Zustand am 
passendsten sein, d. i. etwa 2m über normalem Wasserspiegel. Grosse Schiffe 
überragen dabei zwar in unbeladenem Zustand die Mauer um mehrere Meter; 
doch würde eine wesentlich grössere Höhe der letztern die Anlagekosten 
bedeutend vermehren. 
d. Hafendämme. 
Dieselben müssen die aus ihrer Lage sich ergebenden grössten Angriffe der 
Wellen, zuweilen auch der Strömungen im ganzen sicher ertragen können, 
wobei freilich kleinere Beschädigungen durch besonders starke Stürme nicht 
als ausgeschlossen gelten. Die Forderung völliger Sicherheit gegen zeitweilig 
eintretende Beschädigungen würde in vielen Fällen die Ausführungskosten 
unerschwinglich machen. 
Die Angriffe der Wellen erfolgen zunächst bei ihrem Anlaufen als 
EEL. 15 
  
  
  
  
  
 
	        
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