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umgekehrt bei den ältern und kleinern geschlossenen Häfen meist eine sehr
viel grössere Uferlänge sich findet. Es können daher Zusammenstellungen von
ältern Häfen wenig sichern Anhalt für das Entwerfen neuerer Häfen geben
indem in jenen die Segelschiffe (mit unselbständigster Bewegung und geringster,
Geschwindigkeit im Hafen) fast allein massgebend waren, während jetzt
Schraubendampfer (mit eigener Bewegung und mässiger Geschwindigkeit) den
Ausschlag geben.
Mehr noch als durch die Aenderung in dem Bau der Schiffe hat sich in
den letzten Jahren durch Vervollkommnung der Hebevorrichtungen das Ver-
hältniss zwischen der in 1 Jahr bewegten Waarenmengen und der nutzbaren
Uferlängen geändert. So hat sich z. B. in Antwerpen die Leistung für 10
Kai folgendermassen gestellt: In den Jahren 1842, 1855, 1864, 1873 u. 1876
wie: 113, 175, 237, 245, 300 t.
Die Tiefen der Häfen hängen von den zu erwartenden grössern Schiffen
und den Schwankungen des Wasserspiegels ab. Der Tiefgang eigentlicher
Seeschiffe fängt mit etwa 2,75 m an und geht, abgesehen von vereinzelten Aus-
nahmen, bis etwa 8m. Bei geringerm Tiefgang ist stets auf zukünftige Ver-
grösserung durch Verbesserung des Aussenfahrwassers Bedacht zu nehmen.
Dem Tiefgang ist zur Bestimmung der Wassertiefe noch der nöthige Spielraum
zwischen Schiffskiel und Sohle beizufügen, welcher bei völlig ruhigem Wasser
und fester Sohle, sowie für ausnahmsweise niedrige Wasserstände auf etwa
30cm hinab gehen darf. Wo aber noch ein das Schiff bewegender Wellen-
schlag stattfindet, muss etwa das Maass der Wellenhöhe statt jenes kleinsten
Spielraumes genommen werden, damit bei dem Stampfen des Schiffes der Grund
nicht berührt werde. Dies gilt namentlich für Rheden und Einfahrten, wo
unter Umständen eine um mehrere Meter grössere Tiefe, als der Tiefgang der
grössten Schiffe beträgt, vorhanden sein muss. Um den Anker bei stürmischem
Wetter auf ungeschütztem Wasser fest zu halten, damit das Schiff nicht.
„vertreibe“, ist sogar eine Tiefe von etwa 20m erforderlich, indem bei geringerer
Tiefe der Grund durch Wellen aufgelockert werden kann.
Alle Tiefen beziehen sich auf denjenigen niedrigsten Wasserstand, bei welchem
die Schiffe noch fahren oder liegen können; an Tidehäfen ist also nicht
der niedrigste Wasserstand maassgebend. In geschlossenen Häfen ‚nimmt man
zur Sicherheit nicht den normalen, etwa 50 em unter gewöhnlichem H.-W.
liegenden, sondern einen etwas niedrigern, durch besonders geringe Fluthen
oder ungünstige Zufälle bedingten Stand an. Bei weichem Boden hat man noch
darauf Rücksicht zu nehmen, dass grosse Schraubendampfer durch die Bewegung
der Schraube mittelbar den Boden aufwühlen und zur Seite schieben.
Die Höhe der Ufereinfassungen, namentlich der Kaimauern, richtet sich
nach dem höchsten zu erwartenden Wasser und der zweckmässigsten Höhe für
das Laden der Schiffe. Um die Schiffe bei sehr hohem Wasser noch gut be-
festigen zu können (s. w. u.) und die Eisenbalingleise, Schuppen usw. unbedingt
wasserfrei zu halten, ist in offenen Häfen mindestens eine Höhe von 50 em über
höchstem, aber ruhigem Wasser erforderlich. Wenn jedoch auch Wellenschlag
vorhanden, so ist die Höhe entsprechend grösser zu nehmen. In geschlossenen
Häfen würde die mittlere Höhe der Schiffsdecke in beladenem Zustand am
passendsten sein, d. i. etwa 2m über normalem Wasserspiegel. Grosse Schiffe
überragen dabei zwar in unbeladenem Zustand die Mauer um mehrere Meter;
doch würde eine wesentlich grössere Höhe der letztern die Anlagekosten
bedeutend vermehren.
d. Hafendämme.
Dieselben müssen die aus ihrer Lage sich ergebenden grössten Angriffe der
Wellen, zuweilen auch der Strömungen im ganzen sicher ertragen können,
wobei freilich kleinere Beschädigungen durch besonders starke Stürme nicht
als ausgeschlossen gelten. Die Forderung völliger Sicherheit gegen zeitweilig
eintretende Beschädigungen würde in vielen Fällen die Ausführungskosten
unerschwinglich machen.
Die Angriffe der Wellen erfolgen zunächst bei ihrem Anlaufen als
EEL. 15