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Bei der ersteren Art ist die Länge der Brückenklappe durch den Höhen-Unter-
schied des Wassers die Höhe des festen Ufers und des Pontons, sowie durch
die zulässige Neigung der Klappe bestimmt. (S. Fig. 404 ff.) Letztere ist für
Menschen und Vieh höchstens 1:5 für beladenes Fuhrwerk höchstens 1:20. Es
darf jedoch für den höchsten Wasserstand die Neigung der Klappe landwärts
gerichtet sein. Es ergiebt sich leicht, dass bei sehr grossem Wasserwechsel
und schwacher Neigung die Klappen so gross werden können, dass die Anwen-
dung der im allgemeinen kostspieligeren zweiten Art von Landevorrichtungen in
Frage kommt,
Die in den Fig. 404—414 dargestellten Anlandevorrichtungen zu Norderney
Hamburg, Bremen, London,
A Vlissingen und Liverpool geben
ff7 von den verschiedenen mög-
wm lichen Lösungen die charak-
teristischen Beispiele. Bei den
drei ersteren sind einfache
Brückenklappen zwischen Ufer
und Ponton vorhanden, wäh-
rend für die Anlagen zu Vlis-
singen und
Liverpool
eine Reihe
von Pontons
mit geneigter
Ebene ange-
ordnet ist.
Bei der An-
lage für
Norderney,
Fig. 404, ist
eigenthüm-
lich das auf
einge-
schraubten
Pfählen und
darauf ge-
stellten
schmiedeiser-
nen Böcken
schwebende
5
a
y
Gerüst, welches etwa 100 m weit vor das feste Ufer springt und die
Klappe trägt. Diese ist nur etwa 2 m breit und ruht auf einem niedrigen
Ponton mittels zweier, unter rechtem W inkel sich drehenden Rollensysteme.
Das obere sitzt an der Klappe und gestattet eine Verschiebung des Pontons
durch Gegenstossen des anlegenden Schiffes in der Längsrichtung der Klappe