296 Schiffahrts-Betrieb.
den Sägemühlen verarbeitet oder zu Lande weiter verschickt werden soll. Im
letzteren Falle sind Aufzüge erforderlich, welche bei grösseren Anlagen durch
Dampf getrieben werden und entweder senkrecht heben oder, wie es z. B. auch
bei Sägemühlen üblich ist, mittels einer in das Wasser hinab reichenden Kette
ohne Ende die Stämme in fortlaufender Reihe auf die Uferböschung schleppen
ß. Treidel-Schiffahrt. Bei Schiffsfahrzeugen kommt das Treibenlassen mit
dem Strome auf der Thalfahrt gleichfalls zur Anwendung. — Die zur Zeit noch
gebräuchlichste Fortbewegungsart ist jedoch das Treideln, d. h. das Ziehen der
Fahrzeuge durch Menschen oder Thiere mittels Zugleine vom Lande aus. Das
Treideln kam vor Einführung der Dampfschiffahrt auf Kanälen und bei der
Bergfahrt auf Flüssen überall da zur An-
wendung, wo nicht besonders günstige Um-
stände das Segeln gestatteten.
Die Anzahl der Pferde, welche zum
Ziehen eines Schiffes erforderlich ist, richtet
sich nach Grösse der Ladung und Stärke
der Strömung, beträgt jedoch nur ausnahms-
weise mehr als 6. Die mit Pferdezug auf
Kanälen erzielte mittlere Geschw. beträgt
3 bis 4km in 1 Stunde.
Die Zugthiere bewegen sich auf dem
am Rande des Kanals oder Flusses herlau-
fenden Treidelwege, dem sogen. Leinpfade.
Die Zugleine wird bei Kanalfahrt meistens
am Schiftskörper selbst, bei Flussfahrt am
Mast befestigt. Letzteres ist erforder-
lich, wenn in Folge des weiten Abstandes
zwischen Leinpfad und Fahrrinne die Zug-
leine sehr lang wird, weil diese sonst zu
weit durchhängen und auf der Flusssohle
schleifen würde. Wenn der Abstand zwischen
Leinpfad und Fahrrinne zu gross wird, so
müssen, um das Schleifen der Leine zu ver-
hüten, in gewissen Abständen unter dieselbe
Kähne (Buchtnachen) gebracht werden.
Nach Hagen ist bei der Bergfahrt
auf Flüssen der Leinenzug noch an-
wendbar bei Gefällen bis 0,002, Die
Zugwirkung ist um so günstiger, je
spitzer der Winkel ist, den die Rich-
tungen des Leinpfades und der Zug-
leine mit einander einschliessen. Es
empfiehlt sich daher die Leinpfade,
- TE so weit dies möglich ist, in die Nähe
area: era eu des Fahrwassers und diesem parallel
anzulegen. Sie müssen ferner so breit sein, dass wenigstens. 2 Pferde neben
einander gehen können (mindestens 3—4 m) und möglichst über dem höchsten
schiffbaren Wasserstande liegen. Bei Hochufern, welche auf die Zugrichtung
ungünstig einwirken und die Zugkraft verringern, legt man den Leinpfad besser
auf einen Anschnitt derselben. Meistens befindet sich nur an dem einen Ufer
ein Leinpfad; doch darf dann der Fluss nur im Nothfall übersprungen werden
und möglichst nur da, wo Brücken oder Fähren das Uebersetzen der Zugthiere
gestatten. ;
Regelrecht hergestellte Leinpfade erhalten eine einseitige Querneigung mit
einem vom Wasserwege abgekehrten Gefälle von 1:10, wodurch u. A. das Ge-
wicht der Pferde beim Ziehen besser zur Wirkung kommt. In der Regel wird
der Leinpfad nur mit Kies bedeckt, bei starken Neigungen (1:10) gepflastert.
Bei scharfen Biegungen kringt man an der konvexen Seite zur Verbesserung
der Zugrichtung eine oder mehrere 2—4 m hohe Streichrollen, Fig. 486—489, neben
Fig. 486—489
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