Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

   
ınde 
stens 
sein, 
noth- 
geln 
Zeit 
werk 
falls 
492, 
ıders 
nicht 
aus- 
ollen 
auch 
 da- 
eren, 
nung 
die 
einer 
nast; 
enge 
Bsan- 
der 
kelt, 
ımpf, 
vom 
fast 
gte 
End- 
issen 
1asti- 
nsten 
> bei 
em 
meist 
bei 
umpf 
hiffe, 
Fie. 
Yind- 
hnitt 
‚ alle 
rden. 
ıklig 
aft r 
seit- 
värts 
rtbe- 
räfte 
u. 5 
liche 
ı; die 
des 
rt in 
ürde. 
Seeschiffahrt. 305 
Das Ruder R bewirkt in der gezeichneten Stellung dagegen das Schiff auf 
seinem Kurs zu halten, freilich scheinbar in der Richtung von v,, thatsäch- 
lich aber in der Richtung von w. Ohne Vorwärtsbewegung des Schiffes würde 
jedoch eine Wirkung des Steuers nicht eintreten, weil nur durch jene die 
Kraft x entsteht, von welcher die Seitenkraft z auf die beabsichtigte Lage des 
Schiffs wirkt, und zwar, streng genommen, erst mit ihrer rechtwinklig zur Schiffs- 
axe gerichteten Seitenkraft. 
Auch bei allen andern Schiffen wirkt das Ruder nur während der Fort- 
bewegung und es wächst die Wirkung mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. 
Eine mässige Grösse der Ruder, oben !/o—!/1z der Schiffsbreite, ist bei See- 
schiffen nicht zu überschreiten, weil sie sonst zu leicht zerschlagen würden. 
Das sog. Balance-Ruder mit mittlerer Drehaxe (jedoch kleinerer Vorderhälfte, 
oft gleich der Hälfte der hinteren Fläche) verstärkt die Wirkung im Ver- 
gleich zur aufzuwendenden Drehkraft. Jedes Schiff wendet immer nur in einem 
gewissen kleinsten Kreise, demDrehungskreise. — Grössere Segelschiffe können 
nur etwa noch mit 45 Grad oder 4 Strich „am Winde“ segeln, kleine besondere 
Fahrzeuge jedoch noch bis zu 11/, Strich. Liegt der beabsichtigte Weg unter 
einem kleineren Winkel zu der Windrichtung, so muss das Schiff im Zickzack 
hin und her segeln: lavieren oder kreuzen. — 
Das Tauwerk und zwar vorzüglich das stehende Gut darf möglichst 
wenig durch Wasser oder Trockenheit sich verändern oder gar faulen und soll 
doch elastisch sein. Europäischer Hanf fault weniger leicht als Manilla-Hanf, 
wird aber im Garn getheert, wodurch er 25°/, an Gewicht, nicht aber an Stärke 
gewinnt. Manilla-Hanf ist besonders glatt und biegsam, daher für das laufende 
Gut sehr geeignet und wird nicht getheert. — Die Länge wird meist nach Faden 
(— 1,88 m) ausgedrückt, wovon 120 bis 150 = 1 „Kabellänge“ sind. Zu stehen- 
dem Gut wird neuerdings auch Drahttauwerk, aus weichem, verzinktem, 
um eine Seele von Hanf gesponnenen Holzkohle-Eisendrath oder aus Stahldrath 
benutzt. Letzterer dient auch zu laufendem Gut.!) 
Die Ankerketten haben die früher gebräuchlichen Ankertaue oder 
Kabeltaue fast verdrängt, weil sie billiger sind, weniger sorgfältige Behandlung 
fordern und sich auf scharfem Grunde nicht leicht durchreiben. Sie werden 
gewöhnlich in 15 Faden Länge gefertigt und zu 1 Kabellänge, oder wie in 
der deutschen Marine zu 9x25 = 225m Länge, zusammen geschäkelt.“ Alle 
Ketten müssen aus bestem, in der Regel doppelt gepuddelten Walzeisen oder 
altem sorgsam sortirtem Schmiedeisen bestehen und oft probiert werden, da sie 
mit dem Alter stets an Stärke abnehmen. 
Fir. 494. Das Holzschiff oder der hölzerne 
j Schiffsrumpf besteht aus den, zum 
grössten Theile aus Fig. 494 erkenn- 
baren Stücken. Der zur Verminderung 
der Abtrift unten vortretende Kiel a 
trägt an seinen beiden Enden den 
Vorder- und Hintersteven. Quer 
zu ihm liegen die aus mehren Stücken 
bestehenden, an dem Punkte %k, der 
sogen. Kimme, mehr oder weniger 
gekrümmten Rippen, Inhölzer oder 
S Spanten d; das unterste Stück heisst 
Mm — der Lieger, die oberen heissen die 
Tr: Auflanger. Die Stösse werden stumpf 
ausgeführt, aber durch Verwechs- 
lung in dem fast unmittelbar daneben liegenden Spant unschädlich gemacht. 
Solche Spanten sind fast stets paarweise gebildet und durch Bolzen innig unter- 
einander verbunden. Die Entfernung von dem benachbarten Paare beträgt 20 
bis 30cm. Durch das mit dem Kiel parallel laufende und mit ihm stark ver- 
   
!) Regeln und Vorschriften über Tauwerk. 8. in R. Werner: Die Schule des Seewesens, 
Leipzig 1866. 
ELE: 20 
    
   
    
  
   
  
  
  
   
   
  
   
  
  
  
  
    
   
  
    
   
   
  
  
   
   
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
     
  
   
    
   
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
    
   
  
  
   
   
   
   
    
   
   
   
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.