Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
   
   
  
    
  
   
   
   
    
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
314 Schiffahrts-Betrieb. 
“ 
oO 
2 FR 
@tr?=(r+h? odr: r+h=r (1 + 15 — 1 = ze ); also: 
8 zei 22 
Re rg +... rn genau genug: h = OR gesetzt werden darf. 
Fig. 500. Dieser Werth ist aber dem Refraktionswinkel BA.B, 
entsprechend zu verkleinern. Letzterer ist abhängig 
5 von dem Zentriwinkel C und von dem Zustande der 
= B_ Atmosphäre, kann aber durchschnittlich zu 0,0653 C 
   
  
;, angenommen werden. Da nun: BAA, = 1/, C und, 
Ay genau genug: BBı = BA, Z/ BABı = BAA, 80 
ist: =h— BBı = 0,8694 =: 
Wenn Ah in m und x in Seemeilen (wie dies bei 
allen Ermittelungen auf See üblich) ausgedrückt, und 
r zu 6 373 200 m angenommen wird, so ist h = 0,285 «*. 
Weil aber endlich das Auge des Beobachters nicht 
in Meereshöhe, sondern (nach Annahme der deutschen 
Admiralität) um i. M. 4,5 m über Meeresspiegel liegt, so braucht A nur einer 
Sichtweite © — y zu entsprechen. Indem y sich aus jenem Maass ebenso wie 
x berechnen lässt, nämlich 4,5 m —= 0,235 y, oder y= 4,4, so wird: 
h = 0,235 (x — 4,4). 
Bei einer Höhe des Leuchtfeuers von 50 m über dem Meeresspiegel beträgt 
daher die Sichtweite nur 19 Seemeilen. 
Die sichtbaren Zeichen werden sehr oft paarweise so gestellt, dass zwei 
zusammen unmittelbar eine bestimmte Richtung und zwar die eines von den 
Schiffen inne zu haltenden Fahrwassers fest legen. Hierzu dienen namentlich 
die Baken oder Kape, und zwar unter einander oder in Verbindung mit einem 
Thurm usw. Eine solche Anordnung gestattet die direkte Ansegelung, 
was stets sicherer ist, als wenn erst mit Hülfe nautischer Messungen der rich- 
tige Kurs bestimmt werden muss. Bei den schwimmenden Zeichen ist die direkte 
Ansegelung meist leichter durchzuführen als bei den festen, für welche oft 
weniger leicht geeignete Aufstellungspunkte, z. B. eine natürliche Anhöhe auf- 
zufinden sein würden. 
Alle schwimmenden Zeichen werden in einem und demselben Gewässer nach 
bestimmten Regeln gelegt, so dass z. B. das einkommende Schiff alle schwarzen 
Tonnen an Backbordseite alle weissen auf Steuerbordseite in der Rich- 
tung des fahrenden Schiffes sieht usw. 
Simmtliche Seezeichen müssen in die betr. Seekarten genau eingezeichnet 
und in den sog. Segelanweisungen ihre Form usw. recht genau beschrieben 
und hinsichtlich ihrer Bedeutung erklärt sein. Als Regel gilt aber, dass jedes Schiff 
zwischen Hafen und offener See von Lootsen begleitet wird, welche unter allen 
Umständen genaue Kenntniss der örtlichen und zeitweiligen Verhältnisse (Strö- 
mung, Fluth usw.) besitzen und mit schnellfahrenden Fahrzeugen vor der Küste 
kreuzen. 
Fig. 501. Die bauliche Anordnung der sichtbaren Zeichen ist für 
feste Tagesmarken meistens einfach. Es genügt fast jeder 
auf eine bestimmte Entfernung sichtbare Gegenstand, wenn der- 
selbe nur eine bestimmte Form hat. Um die Herstellung nicht 
unnöthig zu vertheuern und der Dauerhaftigkeit 
Fig. 502, wegen, bestehen die sog. Baken meistens aus 
durchbrochenen, drei- oder vierseitigen Pyramiden 
von Holz oder Eisen mit dunklem Anstrich, wobei 
aber jede mit besonders auffälliger Form des 
AB Kopfes von den benachbarten sich unterscheiden 
>, muss. Der Unterbau besteht auf festem Unter- 
— grund zweckmässig aus Stein, anf Sandbänken da- 
gegen aus Holz oder Eisen. Die grösste Schwierigkeit liegt in der sicheren 
Befestigung des oberen Theiles gegen Sturm. Fig. 501 u. 502 geben ein paar 
Bakenformen aus den Mündungen der Elbe und Weser. 
  
      
    
    
      
  
er
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.