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Schiffahrts-Zeichen. 817
das Blitzfeuer (auch wie oben Gruppen-Blitzfeuer) mit kurzen Blitzen
und völligen Verdunkelungen abwechselt,
das Funkelfeuer ähnlich wie letzteres mit Blinken und Abnehmen
rasch wechselt,
das Wechselfeuer abwechselnd weisses und farbiges festes Licht zeigt.
Alle genannten Feuer mit Ausnahme der festen sind Drehfeuer; ein
Blink nimmt allmählig zu und ab; ein Blitzfeuer ist gewissermassen ein unter-
brochenes Feuer. Mit Anwendung verschiedener Farben ist Vorsicht wegen der
Verwechselung derselben geboten; auch schwächen farbige Gläser die Licht-
stärke und vernichten gewisse Lichtstrahlen. Nur rothe und (seltener) grüne
Gläser kommen in Betracht. Zur Unterscheidung der Erscheinung werden
in seltenen Fällen Doppelfeuer, d. h. zwei genügend weit von einander ent-
fernte besondere Lichter (oder Thürme) angewandt; ferner eine Verbindun
von Blitzfeuer mit Wechselfeuer, so dass man für Küstenfeuer etwa 20, für
Hafenfeuer etwa 25 verschiedene Charaktere besitzt.
Die Benennung nach dem Zweck unterscheidet im wesentlichen Gürtel-
feuer und Leitfeuer (auch Richt- oder Direktions-Feuer). Bei ersterm wird
ein grosser Theil des Horizonts ringsum oder nur in einer bestimmten Richtung
erleuchtet. Bei letzteren werden oft zwei Lichter hinter einander angebracht,
wobei entweder das hintere genügend höher als das vordere gestellt ist, oder
beide ungleich charakterisirt werden. Bei dem — seltenen — tauchenden
Feuer wird das Licht nicht horizontal, sondern abwärts geneigt auf einen be-
sonderen Punkt (eine Klippe) geworfen. Endlich kann durch Beleuchtung
eines Spiegels der an einer, für ein Feuer ungeeigneten Stelle angebracht ist
ein „scheinbares Feuer“ gebildet werden.
Die Benennung der Feuer nach der Lichtstärke unterscheidet Feuer 1.,
2. bis 6. Ordnung. Die erste und zweite sind fast stets nur für Hauptmarken,
die andern für Nebenmarken, die zwei letzteren fest und für Hafenfeuer auf
Molenköpfen in Gebrauch. Bei dem Feuer 1. Ordnung hat die aus Rüböl er-
zeugte (nicht konzentrirte) Flamme 23 Lichteinheiten, bei den übrigen folgende:
2. Ordng. 15, 3. Ordng. 5, 4. Ordng. 3, 5. Ordng. 1,6, 6. Ordng. 1,8. Die
Feuer der 6. Ordnung sind bei gewöhnlichem Zustand der Atmosphäre und bei
festen Feuern auf:
21 .18.14.10.8.6 Seemeilen sichtbar. Durch Verwendung von
Mineralöl steigt die Zahl der Lichteinheiten und die Sichtbarkeit um etwa 25 bis
30 Proz.
Bei Drehfeuern, bei denen die Zeit der Sichtbarkeit verringert wird, lässt
sich eine grössere Leuchtweite und zwar von 21 auf 28 Seemeilen erzielen, wie
dies in Fig. 507 für Apparate der grössten Art dargestellt ist, wobei jedoch die
Lichtstärke durch den Apparat konzentrirt ist.
Fig. 507. Der optische Apparat der Nachtmarken dient
ar im wesentlichen zur Konzentration der von
ä Br dem Lichte nach allen Richtungen ausgesendeten
Strahlen um den so gebildeten Strahlenbündeln
eine wesentlich grössere Lichtstärke und
Sichtweite, sowie die vorhin beschriebene charak-
teristische äussere Erscheinung zu verleihen.
Man unterscheidet:
a) den katoptrischen Apparat, welcher das
Licht mit Hülfe von Metallspiegeln oder, mit Metall
überzogenen Glasspiegeln zurück wirft (reflektirt).
Bet AN b) den dioptrischen Apparat, welcher die
RP) Strahlen durch Glaslinsen und Glasprismen bricht
enhetasen (refraktirt).
c) den katadioptrischen Apparat, bei welchem die auffallenden Strahlen
durch Glasprismen zunächst gebrochen und dann zurückgeworfen werden.
Es kommen meistens die beiden letzten Arten gleichzeitig neben einander
zur Anwendung wogegen die erstere Art wegen schwieriger Erhaltung, Licht-
verlust usw. wenig mehr gebraucht wird.