Wildbach-Verbauungen und Regulirungen von Gebirgsflüssen.
Fig. 520. 2. Die Baustellen für die Thalsperren eines Ver-
bauungs-Bezirks sind vorzugsweise mit Rücksicht
auf geeignete Oertlichkeiten zu wählen. Enge
Stellen mit festem Untergrund und felsigen Seiten-
wänden sind vor allem in, Aussicht zu nehmen.
Der Abstand der Thalsperren unter sich fällt
demgemäss sehr verschieden aus!).
3. Das Gefälle, nach seinerzeitiger Auflagerung
innerhalb der einzelnen Strecken wo möglich kleiner
als t/,,, wird durch
verschiedne Höhen
der Thalsperren fest
gelegt, Fig. 524.
Höher als 15 wer-
. den jedoch derar-
tige Thalsperren
nur ausnahmsweise
gemacht?).
Ist vom Fuss
einer Sperre bis zur
Krone der nächst-
folgenden ein
grösseres (verwendet
sind Gefälle bis zu
12%) als. das ge-
nannte Gefälle von
4% nicht zu umgehen,
so ist nach einge-
tretener Verlandung
durch kleine Kata-
rakte, gebildet durch
eingelegte Querflecht-
’ zäune oder gepflasterte
| Schwellen, das Ge-
fälle der entstehenden
kleinen Strecken auf jenes Maass
abzumindern, Fig. 525, 526°).
4. In den meisten Fällen ist
es zweckmässig, die Thalsperren
allmählich in Absätzen von 1— 3m
immer dann erst weiter. zu er-
‚ höhen, wenn oberhalb eine voll-
= ständige Auflagerung eingetreten
{ ist, Fig. 514 u. bezw. 518.
‚ Für steinerne Thalsperren
= gelten noch folgende Regeln:
X. 5. Die Mauerstärke an der
A/ Krone ist je nach der Länge
-\ der Thalsperre und der Grösse
- und Güte des verfügbaren Mate-
S.. rials zwischen 23,5 —45m zu
= nehmen. Man lässt vielfach die
<-. Mauerdicke (Kronenbreite) von
“der Mitte gegen die Flügel hin
zunehmen (dort etwa 2,5, hier
1) Bei der Rüfi-Runse oberhalb Mollis im Kanton Glarus haben die dermalen auf einer
Ausdehnung von 400m bestehenden Thalsperren Einzelabstände von 20—685 m,
2) Am Steigbach-Tobel oberhalb Immenstadt (Bayern) kommen Thalsperren vou 4—12»
Höhe vor.
3) Amvortheilhaftesten wäre das „Gleichgewichts-Gefälle“. Man muss sich aber meist mit dem
„Ausgleichsprofil* begnügen und auch dieses erst durch die genannten Zwischenmittel herbei führen.