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Wildbach-Verbauungen. 329
e. Flechtwerke.
‚ Zu unterscheiden sind Flechtzäune und Fas chinenzäune. Zur Verbauung
kleiner und seichter Runsen werden derartige leichte Bauwerke im alloemeinen
in der Art angewendet, dass 1— 2m lange, 6—10m starke, 0,5—1,0 m entfernt
stehende Pfähle so tief eingeschlagen werden, dass sie nur 05m.
9m freie Länge
. .. . . . .. .. . ’ ! 5
behalten. Auf diese Höhe sind sie mit begrünungsfähigem N
Reisig so einzu-
Fig. 542.
flechten oder bergseits mit Faschinen
so zu belegen, dass die Geschiebe
zurück gehalten werden. Das ein-
zelne Flechtwerk ist quer über die
Runse angelegt; die Flechtwerke
haben unter sich je nach dem Ge-
fälle 1—2 m Abstand.
In Frankreich unterscheidet man
Flechtzäune und Faschinenzäune
1. und 2. Ordnung; die einschlägigen
Typen sind durch die Fig. 538—545,
dargestellt!).
Besonders zu erwähnen sind noch
die Jenny schen Flechtzäune, welche
quer über die Runsen, aber nach der
Wagrechten, nur mit einer kleinen Einsenkung in der Mitte, angeordnet werden,
Fig. 546, 547. Nach erfolgter Ausfüllung der einzelnen Felder werden neue
solche Zäune hergestellt; durch solche Anlagen wurden schon Auflagerungen
bis zu 10m bewirkt,
!) Näheres s. in v. Seekendorff, S. 84-86.