49 UN GTR 2
Wildbach-Verbauungen. sl
€
Selbstverständlich muss am untern Ende einer solchen Verbauung ein
sicherer Abschluss natürlich oder durch eine solide Thalsperre geboten sein.
Nach genügender Auffüllung kann die Sohle dauernd durch eine Pflasterung ge-
schützt werden. Zur Sicherung der Seitenwände und zur regelmässigen Ab-
leitung der Geschiebe innerhalb des neu gebildeten Gerinnes werden Flechtzäune
der in Fig. 548, 549 dargestellten Anordnung hergestellt.
Eine wirksamere Abhilfe als Flechtzäune können in vielen Fällen Ver-
pfählungen bieten, welche insbesondere von Schindler empfohlen werden!).
Selten werden zur Verhinderung von Rutschungen der seitlichen Gehänge
der Wildbäche Terrassirungen unter Anwendung von Mauern oder Flecht-
zäunen hergestellt.
Horizontalgräben sind im hügeligen Gelände von grösserer Bedeutung
als im gebirgigen
Drainirungen der Gehänge sind dann von Nutzen, wenn Boden-Be-
wegungen durch Sickerwasser eingeleitet werden; Sickerwasser sind wo möglich
an ihrem Ursprung abzufangen.
Bach-Verlegungen im grossen bezwecken die Trennung des Wassers
von dem Rutschgelände, Bach-Verlegungen im kleinen. die Beseitigung des
Wasserangriffs gegen ungünstig belegene Uferstrecken, Fig. 550, .551.
f. Ableitungs-Gerinne.
Je mehr es gelingt, durch Anlage von Thalsperren in den Schluchten die
seitlichen Gehänge vor Abrutschungen zu sichern und durch Verbauungen der
kunsen in den Aufnahme-Gebieten die Abschwemmungen der Verwitterungs-
Produkte zu verhindern, um so günstiger wird sich der Erfolg der oft kost-
spieligen und mühevollen Arbeiten heraus stellen. Es wird sodann bei sonst
richtigem Vorgehen die Emporbringung eines schützenden Wald- und Gras-
wuchses, auf welche ganz besonders hinzuwirken ist, ermöglicht oder wesentlich
erleichtert sein und das Auftreten von Murgängen gänzlich hintan gehalten
werden. Ohne genügende Zurückhaltung der Verwitterungs-Produkte am Orte
ihres Entstehens werden die Wasserläufe nach Austritt aus den Schluchten und
weiter abwärts entweder verwildern oder nur mit grossen Kosten und mangel-
haftem Erfolg geregelt werden können. Die Anlage von Ablagerungs-Plätzen
ohne Verbauungen des oberhalb gelegenen Gebiets, kann im allgemeinen nur
vorüber gehenden Nutzen gewähren.
Sind die Verbauungen der Schluchten und Runsen im wesentlichen durch-
geführt, so lassen sich die Ableitungs-Gerinne auf den Schuttkegeln und zwischen
diesen und den Gebirgsflüssen einfacher und billiger regeln. Ist nämlich die
Zuführung vieler und grober Geschiebe beseitigt, so tritt in diesen Gerinnen
eine auswaschende Wirkung des Wassers ein.
Durch Sohlen-Befestigungen (kleine Thalsperren), welche je nach der, ge-
eignet zu unterstützenden Entwicklung des Gerinnes von oben nach abwärts
zur Ausführuug gelangen, hat man es in der Gewalt, das vorhandene Gesammt-
gefälle zwischen dem Ausgang der Schlucht und dem Gebirgsfluss auf die ein-
zelnen Strecken zwischen den Grundschwellen geeignet zu vertheilen. Nachdem
sich die Gerinne genügend ausgebildet haben, können die Ufer mit leichten
Deckwerken und den grösseren der vorhandenen Geschiebe befestigt werden.
Unter neueren Wildbach-Verbauungen in Bayern, welche von dem Verfasser
einer eingehenderen Besichtigung unterzogen werden konnten, mag besonders
auf jene des Mussbachs bei Burgberg in der Nähe Sonthofens verwiesen werden,
über welche in dem Werke Friedrich’s: „Die Boden-Meliorationen in Bayern
und Hannover“ einige Mittheilungen enthalten sind, sowie auf jene im Warmats-
grund oberhalb Oberstdorf, über welche im Wochenbl. f. Baukunde, 1887,
No. 37, 39, 41 berichtet worden ist..
!) Allgem.
jauzeitg. 1877, 8. 638—69.