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Entwässerung von Ländereien. 341
Kultur des Bodens veränderlichen Abfluss-Menge dienen folgende allgemeine
Anhaltspunkte:
1. In bergiger Gegend fliessen die Niederschläge rasch und mit wenig
Verlust (etwa 1/,o— !/;, für Verdunstung und Aufsaugen durch Pflanzen und
Boden) zusammen; die grösste Abfluss-Menge ist nach der grössten tägl. Regen-
menge (Regenhöhe im Sommer bei Gewittern 50—70—100 mm am besten auf-
grund unmittelbarer Messungen fest zu stellen.
2. In hügeliger Gegend liefert der grösste Niederschlag eines Tages,
besonders bei ausgedehnten Gebieten, in welchen die Niederschläge nicht gleich
stark eintreten, und ein grosser Theil derselben (1/,—2/;) bei mässiger Neigung
des Bodens von den Wäldern und Aeckern im Sommer aufgesaugt, oder durch
Verdunstung an die Atmosphäre zurück gegeben wird, unter Umständen keine
grössere Abfluss-Menge, als im Frühjahr der geschmolzene Winterschnee von
3—4 Monaten, welcher in 8—14 Tagen aufthaut und nach geringer Verdunstung
über den gefrorenen Boden abfliesst !).
Je grösser das Gebiet, desto geringer ist verhältnissmässig die grösste Ab-
fluss-Menge, die zudem durch Landseen usw. beeinflusst wird.
3. Bei Entwässerungen flacher Gegenden kommt in Betracht, dass der
Zusammenfluss nur ein langsamer, die Verdunstung eine bedeutende ist. Meist
sind Sammel-Gräben vorhanden; die Wiesen dürfen im Winter oder Früh-
jahr einige Zeit unter Wasser stehen. Die abzuführende Wassermenge ist ge-
wöhnlich nach der grössten Niederschlags-Menge eines Sommer-Monats, nach
Abzug von etwa 1/, für Verdunstung, zu bestimmen, und ist dann oft nur etwa
!/, so gross als die unter 2, aber nur 1/, als die unter 1 angegebene. Zur Abhaltung
des Schneewassers von niedrigen Stellen kann event. eine Bedeichung ausgeführt
werden.
4. Bei Entwässerung bedeichter Marschen ist die Wassermenge wie
unter 3 zu berechnen; das Schneewasser ist auf den Wiesen unschädlich, event.
wird es zwischen Kajedeichen mit Klappsielen für die betr. Gräben, bei höherem
Spiegel als Sommerwasser abgeführt. Es ist jedoch die Ansammlung der Nieder-
schläge während des geschlossenen Sieles zu beachten (s. unter Sielbau), die bei
Flüssen zuweilen wochenlang andauert; es sind deshalb breite Sammelgräben —
unter Umständen bis !/, und mehr der ganzen Fläche — und Abzugsgräben er-
forderlich. Meist ist eine Trennung der Entwässerungs-Anlagen für das hohe
und niedrige Land vortheilhaft.
5. Bei der künstlichen Entwässerung von Niederungen soll das Land
gewöhnlich von Anfang März oder April bis Oktober vom Wasser frei gehalten
werden. Die zu beseitigende Wassermenge rührt vom Schnee-, Regen- und
Kuver-Wasser her. Hängt die grösste, sekundliche Wassermenge vom Nieder-
schlage eines Tages ab, so ist die vorüber gehende Aufspeicherung des Wassers
in den Sammelgräben geeignet zu berücksichtigen.
Unsicherer noch als die Bestimmung der grössten Abflussmengen bei offenen
Gräben ist jene der maassgebenden Abflussmengen bei gedeckten Kanälen
(Drainagen). Es ist zunächst aufgrund angestellter Untersuchungen zu ent-
scheiden, ob durch sie lediglich das, in den zu drainirenden Grund und Boden
im Ueberschusse unmittelbar eingesickerte Tagewasser möglichst rasch abgeleitet
werden soll, oder ob auch sog. fremdes Wasser, d. h. aus anderem Gelände
zugeführtes Wasser zu beseitigen und bezw. abzuhalten ist. Im ersteren Falle
gehen Manche, wie auch Vincent, davon aus, dass die Drainage-Anlage im
Stande sein soll, die in 1 Monat fallende Regenmenge in der halben Zeit
abzuführen. Die monatliche Regenhöhe wird mit O,1m, entsprechend der in
manchen Herbst- und Wintermonaten vorkommenden, gesetzt. Hiernach be-
rechnet sich die Höhe der in 1 Tag abzuleitenden Wasserschicht zu 0,00653 m
!) Im allgem. haben die bisherigen Erfahrungen ergeben, dass es genügt, wenn
a) im hügeligen Terrain eine Menge von 0,0015 cbm
b) „ ebenen Fi H s |
als von Iha in 1Sek. abzuführende Wassermenge angenommen wird.