Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

  
  
  
  
  
  
     
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
      
    
342 Ent- und Bewässerung von Ländereien (Meliorationen). 
und. die sekundliche. Abflussmenge für 1ha mit 0,000756 cbm, Bei einer der- 
artigen Bestimmung wird aber den örtlichen Verhältnissen nicht’genügend Rech- 
nung getragen. Es würde nach dem Vorgange Leclerc’s besser von der täg- 
lichen Regenhöhe bei intensivem Landregen, von der Durchlässigkeit und 
Neigung des Bodens und von der thatsächlichen Abflusszeit ausgegangen werden. 
Es wäre demnach für mittlere Verhältnisse in Deutschland zu setzen: 
die tägliche einschlägige Regenmenge mit 20 mm, Hiervon gelangt nach Durch- 
feuchtung der oberen Schichten i. M. 50°/,, also eine Wassermenge von 10 mm 
Höhe in den Untergrund, aus welchem das Wasser in der 1!/,fachen Regen- 
zeit durch die Drainage abgeleitet werden soll. Die tägliche Abflusshöhe wird 
unter diesen, die elementaren Faktoren berücksichtigenden Voraussetzungen 
6,6 mm sein; demgemäss ergiebt sich die in 1 Sek. aus einem rechteckigen 
Grundstücke von der Breite b und der Länge / abzuführende Wassermenge: 
M— 0,0066 b I 
786400 
und die sekundl. Abflussmenge für 1 ha— 0,00076 ebm!), 
Zu 4 Die geognostischen Verhältnisse des betr. Geländes sind mit 
Rücksicht auf die Kosten der auszuführenden Arbeiten und auf den muthmaass- 
lichen Gewinn der Anlage zu untersuchen; oft sind dieselben maassgebend für 
einzelne Bestandtheile oder auch für das ganze System der Anlage. Ein be- 
sonderes Augenmerk ist bei diesen Untersuchungen auf wasserführende oder 
absorbirende Schichten zu richten. 
Erst wenn aufgrund aller dieser Erhebungen die Nothwendigkeit und 
Möglichkeit einer Abhilfe im allgemeinen festgestellt, kann auf die Be- 
stimmung der relativ günstigsten Art der Abhilfe näher eingegangen werden. 
Im grossen Ganzen handelt es’ sich hierbei entweder um eine Senkung des 
Wasserspiegels oder um eine Erhöhung des Geländes. 
c. Senkung des Wasserspiegels. 
Die Senkung des Wasserspiegels in einem Gelände kann erreicht werden 
durch beschleunigte und bezw. vermehrte Ableitung oder durch verminderte 
Zuleitung des Wassers, oder durch das Zusammenwirken beider Ursachen. 
Ausser den hierzu dienlichen, vorzugsweise ausserhalb des Geländes her- 
zustellenden Anlagen sind innerhalb desselben solche nothwendig, durch die 
das Wasser leichter und rascher gesammelt und beseitigt wird. 
Die beschleunigte und vermehrte Ableitung lässt sich durch Beförderung 
der Vorfluth, die verminderte Zuleitung durch Abhaltung des fremden 
Wassers, die leichtere und raschere Ansammlung durch Anlage von offenen 
Gräben oder gedeckten Kanälen, in welche das Wasser an vielen Stellen 
ohne grösseren Widerstand eintreten kann, erreichen. 
Die Beförderung der.Vorfluth wird erzielt durch Verbesserung der 
Abfluss-Verhältnisse unterhalb einer zu entwässernden Fläche, sei dies ein 
See- oder ein Sumpf- oder ein sonst irgendwie zu stark durchfeuchteter Boden. 
Man unterscheidet zwischen der sogen. natürlichen und der künstlichen 
Vorfluth. 
Die natürliche Vorfluth lässt sich günstiger gestalten: 
1. durch Reinigen und Räumung (event. Ausbaggerung), sowie durch ent- 
sprechende Unterhaltung der nächst gelegenen kleineren Wasserläufe, sofern 
dieselben eine Rückwirkung auf den Wasserstand in dem zu verbessernden 
Gelände äussern (Zeit der Reinigung Mai oder September) ; 
2. durch Regulirung, insbesondere Gradelegung der Flüsse; hierdurch 
lassen sich bei sonst geeignetem Vorgehen beträchtliche Senkungen der Fluss- 
sohlen und Wasserspiegel im oberen Theile der Strecken herbei führen, wie 
denn auch fast jede ausgedehnte Flussregulirung eine günstige Wirkung in 
dieser Richtung ergeben hat; 
3. durch Beseitigung von Stauwerken in Flüssen oder durch Umgestaltung 
1) Nach der schlesischen Instruktion wurden für die dortigen Verhältnisse 0,65 Sek.-Liter 
für 1 ha angesetzt. Vergl. übrigens auch D. Bauzeitg. Jahrg. 1888, S. 556 und Jahrg. 1889, S. 238 
    
	        
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