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Entwässerung von Ländereien.
Bei der Entwässerung versumpfter Gegenden, besonders von Mooren,
empfiehlt es sich, vorläufig zunächst einen kleinen Graben von unten nach oben
zu ziehen, um die Hauptarbeit leichter herstellen zu können; in leichtem
quelligen Sand werden einzelne Strecken des Grabens mit Abdämmung und
Wasserschöpfen rasch ausgehoben. Alsdann wird sogleich Wasser eingelassen,
da man sonst den Graben voll Triebsand erhält; besser noch wird der Graben
durch Baggerung ohne Beseitigung des Wassers hergestellt.
Die Seitengräben erhalten möglichst gleiches Gefälle wie die Haupt-
gräben und münden unter spitzem — bei geringer Wassermenge und Geschwin-
digkeit auch unter rechtem Winkel — in diese; ihr gegeuseitiger Abstand
wechselt zwischen 40 und 900m. Da wo Schlitzgräben nöthig, wird ihr
Abstand zwischen 15 und 45 m, je nach den örtlichen Verhältnissen genommen.
Von diesen hängt es auch ab, ob bei eingedeichten Hauptgräben die Seiten-
gräben gleichfalls genügend weit einzudeichen oder an der Kreuzung des Deiches
mit Sielen zu versehen sind.
Der Hauptkanal des Haarlemer Meeres, Fig. 578, hat an der Durchkreuzung
des Querkanals 20 m Sohlenbreite; diese vergrössert sich bis zu der Maschine
Leghwater und de Lynden auf 25m; ebenso hat der Querkanal von Aalsmeer
bis zum Hauptkanal 20 m und nimmt bis zur Maschine Cruquius auf 25 m zu.
Die Austiefung erfolgte allmählich und wurde tbeilweise, von den Maschinen
ausgehend, auf —6,5 m A. P. gebracht. Die Abzugsgräben haben eine Sohlen-
breite von 8m, Böschungen von 1: 1?/,, die Grenz- und Wegegräben eine Breite
von 3m in Maifeldhöhe und eine Tiefe von 1m unter Maifeld bei Böschungen
1:1, also 1m Sohlenbreite erhalten. Die sämmtlichen Wasserzüge nehmen
zunächst ungefähr nur !/s, der Polderfläche ein, sollen aber mit der Zeit 1/:o
der letzteren erhalten. Die einzelnen, an der einen Seite durch einen Abzugs-
graben, an der anderen durch einen Weg begrenzten Grundantheile erhielten
eine Grösse von 20 ha, —
Der Hauptzuleitungs-Graben im Bremer Blocklande ist durchschnittlich 11 m
breit, vor den Pumpwerken aber 25 m; derselbe hat oben eine Tiefe von 1 m
vor den Pumpen 1,5 m. Die Seitengräben haben gleichfalls grosse Querschnitte,
um das Wasser wegen mooriger Grabenufer mit geringer Geschwindigkeit,
(0,45—0,6 m) zuzuleiten und die Spiegelsenkung vor den Pumpen gering erhalten
zu können. Zur Berechnung der Grabenabmessungen ist als grösster täglicher
Niederschlag 0,1 m in Ansatz gebracht. Die hieraus sich ergebende Wasser-
menge, von welcher das verdunstende und versickernde Wasser nicht in Abzug
gebracht wurde, soll in 6 Tagen vollständig abgeführt werden können. Bei
dieser Entwässerungs-Anlage kann während trockener Zeit unter Wirkung der
Fluth eine Bewässerung (mit süssem Wasser) durch Siele vorgenommen
werden. Wo eine solche Verbindung möglich, sollte sie stets vorgesehen werden.
f. Anlage gedeckter Kanäle (Drainagen).
Um bei Entwässerungen Nachtheile, welche mit der Anordnung offener
Gräben verknüpft sind, zu vermeiden, werden gedeckte Kanäle, d.h. geeignet
gebildete unterirdische Hohlräume, welche ein genügendes Gefälle erhalten und
in welche das Wasser an vielen Stellen leicht eintreten kann, hergestellt. Zur
Zeit werden solche Kanäle meist durch Verwendung von Thonröhren geschaffen,
und wird für solche Anlagen vorzugsweise die Benennung „Drainage“ benutzt;
an sich kann jede solche Wasserableitung, aus welchem Material immer die
Fassung der Wasserzüge gebildet sein mag, als Drainage bezeichnet werden.
seit Jahrhunderten geübte Brandkultur grosse Nachtheile hat, so ist man mehrfach zu andern
Kulturmethoden übergegangen, welche sich unterscheiden in Veen-Kulturen und in die Moor-
damm-Kulturen. Auf diese kann hier nicht weiter eingegangen werden; dagegen ist auf einige
Schriften und Mittheilungen über dieselben zu verweisen, nämlich auf:
Marcard: „Ueber die Kanalisirung der Hochmoore im mittlern Emsgebiete“; Heuschmid:
„Rulturtechnischer Reisebericht*; Garbe: „Der Bau der Moorkanäle in Ostfriesland und dem
mittlern Emsgebiete*, Deutsche Bauzeitg. 1883, No. 85.
Die Wasserzüge sind nach den allgemeinen, auch hier entwickelten Anforderungen, ins-
besondere aber auch mit Rücksicht auf Schiffahrt, auf die geeignete und billige Kulturanlage
und auf einen günstigen wirthschaftlichen Betrieb der letzteren herzustellen