Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

   
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Fig. 604, 605. 
  
  
  
  
  
  
     
   
  
    
    
RS Ta ns 269 
Entwässerung von Ländereien. 365 
sämmtliche Auslässe 
1,54 cbm Wasser ab. Bei 
höheren Thalsperren wird 
mehrfach das aufgestaute 
Wasser durch Unleitungs- 
kanäle für Bezirke nutz- 
bar gemacht werden kön- 
nen, welche nach ihrer 
  
  
  
Fig. 606, 607. 
     
3 4 
  
M= 1:333,33. 
  
  
  
  
  
  
  
    
  
!) Frank. Die Thalsperre des Furens (Zeitschr. f. Baukunde 1883). 
  
bei Niedrigwasser gestatten, bei 
dass schädliche Ueberfluthungen nicht 
Höhenlage sonst nicht mit 
Wasser zu versehen sein 
würden. Die übrigen Ab- 
leitungen des Wassers in 
die unteren Bezirke wer- 
den aber dann, um Schwä- 
chungen oder Gefähr- 
dungen der Sperre zu 
vermeiden, besser durch 
Anlage von seitlichen 
Stollen und zwar in der 
durch Fig. 601—603 oder 
604—609 angegebenen 
Weise hergestellt!). 
Grössere derartige An- 
lagen erfordern einen be- 
deutenden Aufwand. Da wo 
es sich vorzugweise um eine 
Hebung des Wassers handelt, 
ist deshalb zu erwägen, ob 
dies nicht einfacher und bil- 
liger in anderer Weise er- 
reicht werden kann. Je nach 
Umständen wird zu unter- 
suchen sein, ob durch eine 
von dem Bewässerungs-Ge- 
biete weiteraufwärtsund 
genügend hoch gelegene 
Kanalabzweigung von dem 
benutzbaren Bache oder Flusse 
das Wasser in der erforder- 
lichen Höhe zugeleitet wer- 
den kann, oder ob es vor- 
theilhaft und zureichend ist, 
die fest gestellte Wasser- 
menge möglichst nahe dem 
Bewässerungs-Gebiet aus dem 
Wasserlanfe zuentnehmen. Die Sıcher- 
stellung des Wasserbezugs aus dem 
Flusse wird meist nur durch eine, 
nach allen einschlägigen Verhält- 
nissen richtig zu bemessende Wehr- 
anlage, unmittelbar unter der Ent- 
nahmestelle, geschehen können; nur 
selten genügen Schöpfbuhnen und 
viel weniger einfache An- 
zapfungen. Der durch das Wehr er- 
zeugte Aufstau soll die Entnahme 
Hochwasser jedoch so gering sein 
gerufen werden. Der das 
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