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Fig. 604, 605.
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Entwässerung von Ländereien. 365
sämmtliche Auslässe
1,54 cbm Wasser ab. Bei
höheren Thalsperren wird
mehrfach das aufgestaute
Wasser durch Unleitungs-
kanäle für Bezirke nutz-
bar gemacht werden kön-
nen, welche nach ihrer
Fig. 606, 607.
3 4
M= 1:333,33.
!) Frank. Die Thalsperre des Furens (Zeitschr. f. Baukunde 1883).
bei Niedrigwasser gestatten, bei
dass schädliche Ueberfluthungen nicht
Höhenlage sonst nicht mit
Wasser zu versehen sein
würden. Die übrigen Ab-
leitungen des Wassers in
die unteren Bezirke wer-
den aber dann, um Schwä-
chungen oder Gefähr-
dungen der Sperre zu
vermeiden, besser durch
Anlage von seitlichen
Stollen und zwar in der
durch Fig. 601—603 oder
604—609 angegebenen
Weise hergestellt!).
Grössere derartige An-
lagen erfordern einen be-
deutenden Aufwand. Da wo
es sich vorzugweise um eine
Hebung des Wassers handelt,
ist deshalb zu erwägen, ob
dies nicht einfacher und bil-
liger in anderer Weise er-
reicht werden kann. Je nach
Umständen wird zu unter-
suchen sein, ob durch eine
von dem Bewässerungs-Ge-
biete weiteraufwärtsund
genügend hoch gelegene
Kanalabzweigung von dem
benutzbaren Bache oder Flusse
das Wasser in der erforder-
lichen Höhe zugeleitet wer-
den kann, oder ob es vor-
theilhaft und zureichend ist,
die fest gestellte Wasser-
menge möglichst nahe dem
Bewässerungs-Gebiet aus dem
Wasserlanfe zuentnehmen. Die Sıcher-
stellung des Wasserbezugs aus dem
Flusse wird meist nur durch eine,
nach allen einschlägigen Verhält-
nissen richtig zu bemessende Wehr-
anlage, unmittelbar unter der Ent-
nahmestelle, geschehen können; nur
selten genügen Schöpfbuhnen und
viel weniger einfache An-
zapfungen. Der durch das Wehr er-
zeugte Aufstau soll die Entnahme
Hochwasser jedoch so gering sein
gerufen werden. Der das
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