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Bewässerung von Ländereien.
schlossen. Das Wasser läuft etwa 10— 20cm hoch über den Boden und,
wenn dieser mit einer dichten Grasnarbe bedeckt ist, trotz mässigen . Gefälle
sehr langsam. Es fliesst aus dem im oberen Theile des Reviers liegenden Zu-
leitungsgraben durch die im obern Deich in Abständen von 10—50 m einge-
legten, mit Schützen versehenen kleinen Siele von 30m Weite über die unter-
halb belegene Vertheilungsmulde und sammelt sich am untern Ende des Re-
viers in dem Ableitungsgraben. Aus diesem geht es entweder in den Haupt-
Entwässerungskanal oder in den unterhalb belegenen Zuleitungsgraben des fol-
genden Reviers usw über. Wo thunlich, sollte jedes derselben wenigstens zeit-
weise unmittelbar neues Wasser erhalten können.
Die Dämme werden um 0,3—0,4m höher als Normal-Wasserstande und mit
1m Kronenbreite angelegt; die Wassertiefe vor dem untern Damm soll 0,5 m
in der Regel nicht überschreiten. Die Bewässerung wird bei geschlossenen
Sielen (im unteren Damme) eingeleitet und wenn die normale Wasserstands-
höhe erreicht ist, werden die Schützen so weit geöffnet, dass bei gleich bleibendem
Wasserstande der Zufluss dem Wasserverbrauche entspricht. Die Zeit der Be-
wässerung ist auf Frühjahr und Herbst und kurz nach der Heuernte zu be-
schränken. — Die Höhe der Dämme wird in manchen Gegenden viel geringer,
0,1—0,15 m, und die untere Böschung so flach genommen, dass das Wasser über
die Dämmchen selbst geleitet werden kann. Das Wasser bewegt sich über dem
obern Theile des Reviers nur in einer Höhe von 0,02—0,04m und unmittelbar
vor dem untern Damme in einer Höhe von 0,15m. Gräben und Ablässe —
letztere mit Ventilen versperrbar — sind hierbei wie bei der oben gegebenen
Anordnung anzubringen, um die Vertheilung des Wassers und besonders auch
dessen vollständige Ableitung bewirken zu können.
y. Die Berieselung.
Die Anlagen zu Berieselungen, bei denen die zu bewässernden Flächen
möglichst gleichmässig in dünnen Schichten vom Wasser getroffen werden
sollen, zerfallen in den Hangbau und in den Rückenbau. Sind die bei guten
Rieselanlagen erforderlichen, gleichmässig geneigten Flächen von Natur aus
wenigstens nahezu vorhanden, so wird der sogen. natürliche Hang- oder
Rückenbau in Anwendung gebracht; werden die Flächen durch ausgedehntere
Erdarbeiten regelmässig umgestaltet, so handelt es sich um den Kunst-
Fig. 642. Fig. 642.
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Wiesenbau, d. i. den künstlichen Hang- oder Rückenbau. Der natür-
liche Hangbau lässt sich dann ausführen, wenn das Gelände ein Gefälle von
t/g9 bis t/s, hat. Gewöhnlich wird schon !/,, als Kleinstmaass angenommen; nur
wenn die Breite der Fläche (in der Richtung des überrieselnden Wassers) gering
und der Untergrund sehr durchlassend ist, kann das Kleinstmaass des Gefälls
Yon betragen. Der natürliche Hangbau ist für ziemlich gleichmässig geneigtes
Gelände in Fig. 642 nach zwei verschiedenen Anordnungen und für unregel-
mässigeres, wellenförmiges in Fig. 643 dargestellt (geneigte Rieselrinnen).
Der künstliche Hangbau, bei welchem, je nach den örtlichen Verhält-
nissen und nach der grössten, 5—15m betragenden Breite der Hänge Gefälle
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