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Tauchen. 47
Zur Kontrolle sowohl als auch zur Hülfe des Tauchers dienen die ver-
schiedenen Unterwasser - Sehrohre (mit sehr verschiedenen Namen, die
jedoch meistens nur bei einigen Metern Tiefe brauchbar sind, wenn nicht be-
sondere Beleuchtungs- -Apparate hinzu treten. Diese sind neuerdings durch die
sogen. unterse eischen Lampen, sowie durch die elektrischen Lampen aus-
reichend gegeben. Näheres darüber ist im Grundbau, 8. 295 zu finden.
Endlich sei noch hinsichtlich des Einzeltauchens erwähnt, dass hıerzu eine
gründliche Einübung und zwar stets mit Hülfe der von dem Fabrikanten der
betr. Taucher-Apparate gegebenen Instruktion unerlässlich ist, um nicht das
Leben des Tauchers in Gefahr zu bringen. Ungeübte Taucher dürfen bei
grosser Tiefe nur kurze Zeit unter Wasser bleiben, während geübte noch bei
30m 3--4 Stunden unter Wasser verweilen und arbeiten können. (Grundbau 8.300 ff.)
ce. Einiges über Schiffshebungen.
Da das Heben schwerer Gegenstände aus dem Wasser, insbesondere ge-
sunkener Schiffe, in vielen Fällen nur mit Hülfe von E inzeltauchern geschehen
kann, mögen hierüber einige Bemerkungen angeschlossen werden.
Bei gesunkenen Schiffen ist zunächst meist von Wichtigkeit, dass die Hebung
überhaupt rasch erfolge, damit nicht etwa durch Einsinken des Schiffes in den
weichen oder losen Boden, sowie durch Zusandung usw. die Hebung noch
weiter erschwert und auch Beschädigungen durch das bewegte Wasser vermieden
werden. Der Hebung wird oft die Beseitigung durch "Sprengen gegenüber
stehen, wenn es gilt, ein versperrtes Fahrwasser rasch wieder frei zu machen.
Um den zu hebenden Körper zunächst sicher zu fassen, bedient man sich
bei kleinen Gegenständen, selbst auch bei kleinen Schiffen, entsprechend grosser
Zangen. Es "empfiehlt sich ‚ mindestens die eine Seite der Zange '2theilig zu
machen, um die Möglichkeit zu haben, den Körper an 3 Punkten zu fassen und
ein Herausfallen aus der Zange zu vermeiden Die oberen Schenkel der Z Zangen
erden oft mit hölzernen Stangen versehen, um die‘Zange unten zum si chern
Alnfdesen zu bringen. Daneben. erhalten dieselben fast stets Augen für Ketten,
die zu einem Flaschenzuge usw. führen. Mit 'mehrzinkigen Zangen sind se han
Steine von 15t Gewicht, sowie kleine gesunkene Fahrzeuge (z. B. im Neuen-
burger See eine 10m lange, 2 m breite Dampfbarkasse aus 79m Tiefe) gehoben
worden, Fig. 82.
Für gewisse Zwecke sind die von Toselli erfundenen automatischen
Zangen vortbeilhaft, bei denen sich entweder nur beim Aufstossen die bis
dahin fest gestellten Greifarme senken und bei der alsdann beginnenden He-
bung den betr. Gegenstand umklammern, oder wobei sogar die Arme selbst-
thätig sich bei der Senkung des Apparats öffnen und bei der Hebung schliessen.
Zum Heben von Steinen oder dergl. werden auch Sc hlingen oder netzartige
Einrichtungen verwandt, welche man thunlichst weit unter jene Körper zu
ziehen und alsdann zu schliessen sucht!).
Zum Heben von grösseren Schiffen sind fast stets Taue, Ketten oder
Drahtkabel quer unter das Schiff zu bringen, wobei die Hülfe von Tauchern
unbedingt erforderlich ist. Beim eigentlichen Heben werden seitlich ange-
brachte Schiffe oder sonstige Körper von grosser Tragfähigkeit oder auch
Winden benutzt. ?
An der deutschen Ostseeküste ist für Hebung von Schiffen nicht bedeuten-
der Grösse ein Verfahren im Gebrauch, welches darin besteht, dass über das
gesunkene Fahrzeug eine Anzahl von hölzernen Walzen (gewöhnlichen
Rundhölzern von möglichst gradem Wuchs) gebracht wird, deren beide Enden
in offenen Lagern ruhen, welche auf Fahrzeugen oder festen Gerüsten auf-
gestellt sind. Jedes Walzenende nimmt das Ende einer Kette auf, welche unter
dem gesunkenen Schiffe durchgezogen sind. Ist dasselbe eingesandet, so leistet
dem Taucher der Wasserstrahl einer Druckpumpe, der auf die betr. Stelle unter
dem Schiff gerichtet wird, gute Dienste. Die Hebung erfolgt durch Drehen
der Walzen mittels langer Speichen, welche in entsprechender Anzahl in die
1) Näheres über Zangen, Schlingen usw. s. im „Grundbau® S, 27 ff.