Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

   
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im engeren Sinne beschränkt man jedoch in Deutschland jetzt die Bedeutung 
des Wortes auf eine im wesentlichen aus Pfählen hergestellte Uferbekleidung. 
Das gebräuchlichste Material der Bollwerke ist das Holz; erst in neuerer 
Zeit beginnt das Eisen — uud zwar sowohl Walzeisen als auch Gusseisen — 
der grösseren Haltbarkeit wegen für wichtige Bollwerke mit dem Holz in Mit- 
bewerb zu treten. Die Grundlagen der Bauweise sind in beiden Fällen die 
nämlichen. Der Druck der Hinterfüllungserde, welcher durch geeignete 
Wahl derselben, durch Entwässerung, festes Stampfen, event. durch Einlegen 
von Faschinenwerk oder gar von Betonmassen nach Umständen thunlichst ge- 
ring zu machen ist, wird zunächst von eingerammten Pfählen oder von gut 
befestigten Ständern aufgenommen, indem die die Zwischenräume derselben 
verdeckende Hinterkleidung (Bohlen, Bleche, Gewölbe usw.) von jenen 
mit getragen wird. Bei geringer Höhe und festem Untergrund können die ein- 
gerammten Pfähle allein den Erddruck unschädlich, d. h. ohne überzuweichen, 
aufnehmen. Bei grösserer Höhe, weichem Untergrund, Anwendung von Stän- 
dern muss zur Vermeidung des Ueberweichens, welches nach und nach zum 
Einsturz des Bollwerks führt, der Erddruck von der vordern Wand auf einzelne 
hinter derselben anzubringende feste Punkte übertragen, d. h. das Bollwerk 
verankert werden. 
Wenngleich theoretisch auf diese Weise auch für die ungünstigsten Fälle voll- 
ständige Standsicherheit des Bauwerks erreicht werden kann, so pflegt man doch 
zur Vermeidung zu grosser Kosten und in Anbetracht der Vergänglichkeit 
einzelner Theile von der Erzielung vollständiger Standfähigkeit abzusehen 
und geringe, nach den Umständen zu beurtheilende nachträgliche Verschiebungen 
für zulässig zu halten. 
Die Vorzüge solcher, in dem angedeuteten Sinne nicht vollkommenen Boll- 
werke vor den vollkommen standfähigen bestehen in der erheblichen Ab- 
minderung der Anlagekosten, welch letztere in der Regel etwa 1/,—!/s 
derjenigen von Futtermauern betragen. Diese Ersparungerwächst vorzugsweise aus 
der Einschränkung des Bedarfs an nicht immer billigem Material, sodann aus dem 
Wegfall einer besondern Gründung bei weichem Untergrund, der Einschränkung 
oder Vermeidung von Abdämmen und Wasserschöpfen oder sonstiger lästiger Hülfs- 
arbeiten. Mit der Ersparung geht fast stets zusammen die Möglichkeitder raschern 
Herstellung. Für grössere Strecken einer hohen, im Wasser zu bauenden und zu 
gründenden Mauer sind mindestens 2 Jahre zu rechnen, weil im Winter während 
einiger Monate nicht zu arbeiten ist, wogegen ein gleich belegenes Bollwerk 
in nur einem Sommer hergestellt werden kann. 
Die Nachtheile dagegen sind die grössere Vergänglichkeit und häufigere 
Ausbesserungs-Bedürftigkeit, die nach Umständen leichter oder schwerer wie- 
gende Unthunlichkeit, auf der vordern Uferkante schwere Gebäude zu errichten, 
oder das Ufer überhaupt rücksichtslos benutzen zu können. 
Eiserne Bollwerke sind bei sorgfältiger Herstellung in manchen Fällen 
geeignet, neben Gewährung der Vortheile hölzerner Bollwerke deren Nachtheile 
ganz oder nahezu fern zu halten. 
_ Im Nachstehenden mögen zunächst Angaben über die Erfordernisse guter 
Konstruktionen und sodann Beschreibung einiger lehrreichen Fälle sowohl von 
allgemeiner als Sonderart folgen. 
_ Das Holz muss möglichst gesund, dauerhaft und gradfaserig sein. In 
Ermangelung guter schlanker Eichen sind in Deutschland nur harzige Kiefern 
zu verwenden. 
Die Pfähle dürfen nicht ohne Noth senkrecht gestellt werden, sondern 
müssen zur grösseren Standfähigkeit und weil kleine Verschiebungen nicht aus- 
geschlossen sind, eine Neigung von etwa !/,, erhalten. Sie müssen, wenn sie 
nicht besonders fest verankert werden, bei weichem Boden etwa ebenso tief in 
den Boden hinab reichen, als sie über demselben frei stehen, bei festem Boden 
etwa halb so tieft). Eine genauere Berechnung von Stärken usw. der Pfähle 
ist unnütz, weil dieselbe ausser Stande ist, den grossen Einfluss der 
1) Vergl. hierzu übrigens die ausführliche Behandlung $. 137 ff im „Grundbau“, 
     
     
     
    
   
    
   
    
   
  
  
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
    
    
    
   
     
    
   
	        
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