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Wehr- und Schleusenban.
D. Wehr- und Schleusenbau.
l. Wehre.
a. Zweck, Wirkung und Eintheilung.
Der nächste Zweck aller Wehre oder Stauwerke besteht darin: in
einem fliessenden Gewässer an einer bestimmten Stelle einen gewissen Aufstau
zu erzeugen, welcher, entsprechend den Verhältnissen der oberhalb liegenden
Flussstrecke (Zufluss, Gefälle, Bettform usw.), erst in einer gewissen Entfernung
aufhört und hierdurch, je nach den Nebenumständen, den ursprünglichen Zweck
fördern oder auch schädigen kann.
Das Mittel der Spiegel- Erhöhung ist im allgemeinen eine dauernde oder
nur zeitweilige Verengung des Profils, sei es durch E rhöhung der Sohle oder
durch Einschränkung der Breite, oder durch beides zugleich. Die Wirkung
dieser Verengung ist aber, abgesehen von den mannigfachen natürlichen Ver-
hältnissen der Gewässer, eine verschiedene, hervor gehend aus der angedeuteten
Verschiedenheit der Wehr-Anordnung. Schon hier mögen feste (d. h. unver-
änderliche) Wehre von den beweglichen (d. h. veränderlichen) unterschieden
werden.
Die Wahl der Anordnung sowie der besondern Bauweise hängt einer-
seits von den natürlichen Verhältnissen des Gewässers, andererseits von den
besondern Zwecken der Anlage ab. Hinsichtlich der erstern sei hier im all-
gemeinen auf den Abschnitt " Flussbau“ verwiesen. Namentlich ist, wie hier
erwähnt werden mag, auf die Anordnungen des Wasserzuflusses, auf die Ab-
führung von Sinkstoffen und Eis zu achten.
Als besondere Zwecke der Wehranlage sind der Zahl nach zunächst indu-
strielle zu nennen. Durch den Aufstau des Wassers wird hier in erster
Linie die zum Treiben eines Wasserrades dienende Fallhöhe geschaffen,
nebenbei auch zuweilen eine zeitweilige Aufspeicherung der Wasser-
menge erzielt. Für die Fallhöhe allein würde ein kurzer Rückstau genügen
können, während für die Aufspeicherung ein langer erwünscht ist, wenn nicht
etwa die Breite des Oberwassers sehr erheblich ist. Ein weit reichender Rückstau
pflegt aber bei industriellen Anlagen mit Rücksicht auf andere Interessen (land-
wirthschaftliche oder oberhalb befindliche Anlagen) nachtheilig zu sein.
Seltener, jedoch meistens von grösserem Umfang und auf grösseren Ge-
wässern sind die Wehranlagen zum Zwecke der Schifffahrt und Elösserei.
Hierbei soll das Wehr in einem für gewöhnliche Zeiten zu seichten Bette den
Spiegel auf eine grössere Längenerstreckung heben, so dass die erforderliche
Fahrtiefe erzielt wird. Ein weit reichender Rückstau ist dabei oft erwünschter
als ein hoher Aufstau an der Stelle des Wehrs selbst.
Dem Interesse der Landwirthschaft dienen Wehre dadurch, dass das
Oberwasser entweder unmittelbar zur Ueberstauung wasserbedürftiger Flächen
benutzt, oder dass dasselbe erst in besondere seitliche Kanäle oder Gräben
hinein gestaut und entfernter liegenden Ländereien zugeführt wird. Im erstern
Falle ist namentlich der Rückstau werthvoll, im- letztern die Höhe des Auf-
staues, die das zur Fortbewegung des Wassers nöthige Gefälle hervor bringt.
Die genannten 5 Hauptzwecke ‘können an einem und demselben Gewässer und
mit einer einzigen Wehranlage gleichzeitig gefördert werden. Häufiger aber
stehen sich die verschiedenen Interessen an einer Anlage oder an mehreren
hinter einander befindlichen Anlagen feindlich gegenüber, go insbesondere die der
Landwirthschaft und der Industrie. Beide Interessen bedingen den Verbrauch einer