Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
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Rinnen 89 
öffentlichen Gebäuden, um mit Wagen unmittelbar anfahren zu können. In 
ältern Stadttheilen noch zu sehen (Karlsruhe, Stuttgart u. a.) aber allmählich 
abgeschafft, um den Fussverkehr besser zu sichern und um die Rinnenbreite 
als Verkehrsfläche zu gewinnen. 
b) in schmalen Strassen, in italienischen Städten (etwa zwischen den beiden 
Streifen eines Quadergleises) gebräuchlich, sei es mit oder ohne Fusswege; die 
Rinne muss aber doppelt so viel Wasser führen, als wenn zweiseitig vorhanden 
und lässt Schmutz gerade in der Hauptrerkehrslinie liegen. 
c) Trummen mit 2 steilen Wänden, gefährlich, hässlich und ungesund 
(früherer Zustand von Berlin u. a.). Erträglich, ja erfreulich kann die Anordnung 
sein, wenn die Rinnen stets von frischem und frostfreiem Wasser durchspült 
und eventuell mit Gittern bedeckt wer- 
den (Freiburg, Reutlingen, Bern, Goslar.) 
d) normal für städtische Strassen. 
Fig. 89. 
# 
‘ gefälle vor, wo bessere Gelegenheit, 
etwa am Wasser oder an Abhängen. 
Ferner mehrere Absätze bei Luxus- 
strassen. Fig. 12—25, hier aber auch zu- 
| weilen Flachrinnen statt der Absätze, 
wo Baumreihen bereits Sicherheit für 
Fussgänger geben. 
Das Quergefälle von Strassen 
richtet sich nach dem Grade der Glätte 
% Re n nn a 
A gefälle (bei erheblichem Längengefälle 
ATI_IE III ..1—20), weniger als auf hoch 
Strassen). Behufs Sicherheit des Ver- 
kehrsund Schonung der Pferde isteinthunlichst geringes Quergefälle zu wünschen, 
wie es eben zum Wasserabfluss unbedingt erforderlich ist. Alle bekannten 
Vorschriften sind zwischen folgenden Grenzen enthalten: 
  
  
Q 
Rahrwege. mit;Steinpflaster . ...:... 22.002 —0,04 
.- „ Klinkern oder Holzpflaster . . . 0,015—0,03 
@ „ Asphaltbahn ne 
„ 5 Chausbirungss. »&8, .... 2.003006 
Fusswege mit Steinpflaster . .. 2... 2. ..0,08 — 0,04 
„.s&ichter Decke-a::% 0,02 — 0,03 
” SER el 
Das Quergefälle ist-gleichförmig über die Breite durchzuführen, so dass 
das Profil gerade Linien enthält. Den Fahrweg zu „wölben“ verlangsamt den 
Wasserablauf, wird aber aus leicht erkennbarem Grunde gewöhnlich durchgeführt. 
Die Höhe des Absatzes zwischen Fahrweg und Fussweg kann bei 
Strassen mit Längengefälle gleichbleibend 15 cm sein. Bei wagrechten Strassen 
muss sie wechseln und demnach auch das Quergefälle des Fahrwegs, um den Rinnen 
Längengefälle zu ertheilen. Für das letztere ist mindestens bei gewöhnlichem 
Pflaster 0,01, bei glatter Herstellung 0,005 (preussische Regel), äussersten 
Falles 0,0015 (Berlin) zu wählen. Die Absatzhöhe bleibe möglichst zwischen 
10 und 18, äussersten Falles zwischen 5 und 22cm, Wie das Längengefälle der 
Rinne einzurichten, richtet sich ausserdem nach dem Systen: der Entwässerung. 
(8. den Abschnitt: Reinigung und Entwässerung der Städte.) Bei unterirdischer 
Kanalisation werden die Einläufe so zahlreich angeordnet, wie obige Grenz- 
zahlen wünschenswerth machen, aber möglichst auch so, dass das Wasser in 
den Rinnen nur gradlinig, nicht um Ecken zu laufen hat. Deshalb legt man 
bei ebenem Gelände die Sattelpunkte an die Strassenkreuzungen, und wird 
hiermit der weitere Vortheil erreicht, dass den Fussgängern trockne Ueber- 
gänge gewährt sind. Es erhalten dann rechteckige Blöcke von mässigen 
Abmessungen Einläufe in der Mitte ihrer Seiten: bei grossen Abmessungen 
mehrere längs derselben vertheilt. Der mittlere Abstand der Einläufe beträgt 
in verschiedenen Städten zwischen 30 und 90 m, meistens 40—60 m, 
Auch bei geneigtem Gelände, wo der Rinne längs eines Blockes ein- 
seitiges Gefälle zu Theil wird, sollte der Einlauf nicht auf die Strassenkreuzung 
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Doch kommt auch einseitiges Quer- . 
 
	        
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